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Der Israelit · 1868-05-13 · Heft 20 (13.5.1868) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 20 (13.5.1868)
Date
1868-05-13
Page
– (sequence 22)
Language
German
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382 von den Mitgliedern der Gesellschaft gegeben wird, eine Mahlzeit, deren Kosten der Gastgeber aus seiner Tasche bestreitet, in Erwartung, daß auch jeder der übrigen Genossen ein solches Gastmahl herrichtet, sobald die Reihe ihn trifft, so daß also der jeweilige Gastgeber gleichsam der Pächter der Mahlzeit ist. R. b. b. Chana aber spricht von Nnujme, d. i. ein Gastmahl, zu weltfern jeder Einzelne beisteuert, eine Mahlzeit, an welcher jeder der Genossen seinen Antheil bezahlt. 8. v.- “iipn (S. 128) citirt B. ein Sprichwort aus Gittin f. 30 b., das jedoch falsch von ihm gedeutet wird: 'wnh ttb myn\s rpo “j-an „amicus tuus si mortuus sit, firma (sc. debitum tuuro, quod ipse tibi debet) di vero ditatus fuerit, non opus est confirmatione". Also soll nach B. der Rath gegeben, daß man beweise, was der Andere ihm schuldig sei, sobald der Schuldner gestorben, daß es aber des Beweises nicht bedürfe, sobald der Schuldner reich geworden. Jedoch ist diese Auffassung eine durchaus falsche und dem Sinne nicht angemessen. In einem gewissen Rechtsfalle, der an dortiger Stelle behandelt wird, hat man Vorkehrungen für den Sterbefall, aber nicht für einen etwaigen Glücksfall, der die Sache ändern würde, getroffen; auf die Frage hin, warum dies geschehen sei, wird erwiedert, baß man nur für das Gewöhnliche, Natürliche, nicht aber für das Außergewöhnliche, Seltene zu sorgen habe, ein Sterbefall sei aber viel eher möglich als ein Glücksfall, der plötzlichen Reichthum bringt, denn, „sagt ja schon das Sprichwort: ab "!tpjjrr>K ivö ■pan ■wwi; d. h.: Dein Freund ist gestorben (wenn man dies so nämlich erzählt), so halte dieses für bestätigt, halte es für wahr, aber (sagt man dir): Dein Freund ist reich geworden, so halte dieses nicht für bestätigt, glaube dieses nicht sogleich. Daselbst spricht auch B. von der bei den Juden üblichen Dank- resp. Segensformel, die er mit -iew ino wiedergibt, und welcher er sogar, um sie deutlicher zu machen, auch den Gottesnamen voransetzt, indem er glaubt, daß es „Gott möge deine Kraft stärken" bedeute. Wir finden diese Formel im Tract. Sabbat f. 87 a.; dort wird Gott ein Dankeswort in den Mund gelegt (wenn so zu sagen erlaubt ist), das er an Moscheh gerichtet habe, weil dieser beim Anblick des Tanzes um das goldene Kalb die Gesetzestafeln zertrümmert habe ma»» inw ->w". Es ist nun aber klar, daß hier nicht Gott als Subjeet hinzugedacht werden darf, weil dieses Wort doch von ihm selbst gesprochen sein soll, eö ist vielmehr *]nia als Subject aufzufassen, so daß der Sinn der Stelle ist: „Deine Kraft mehre oder stärke sich". Daß ihn (S. 131) die Zahl „ drei" bedeute, habe ich nirgends gefunden; in der Stelle aus Sanhedr. t. 96 a., die als Beleg hierfür angeführt wird ('vtba lnx mroiiw), bedeutet dieses Wort nicht „drei", sondern wie überall „bei sich", nämlich er traf bei sich, d. h. in seinem Hause Engel an, und da dieses Wort diese ganz gewöhnliche und einfache Bedeutung hat, so ist es auch nicht zu verwundern, daß der Glvsfator über dasselbe nichts anmerkt. Daß Levita dieses in# als „drei" erklärt habe, wie B. anführt, habe ich gleichfalls nicht gefunden. (Forts, folgt.) Replik. (Schluß.) Durch diese Erörterungen glaube ich evident erwiesen zu haben, daß es nicht im Mindesten verfänglich ist, wenn hier ruon ■pdu bei gebraucht wird, ohne es mit royo in Verbindung zu bringen. Ob meine in meinem vorigen Aufsatze gegebene Auffassung von hjdd royo die richtige ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls aber erscheint es passender und dem inhaltlichen Zusammenhänge entsprechender, wo es sich um Feststellung der Münzen handelt, die gangbar und darum zum Auslösen des 67"d geeignet sind, n»D myo für solches Geld zu halten, welches nur mit Gefahr auszugeben ist, und man kann durchaus nichts Anstößiges finden, wenn R. Jmi in dem vorgekommenen Fall entschieden hat, daß man zwar r6nn:6 mit solchem Gelde, weil nur pmn '"y gangbar, nicht auslösen darf, aber nayna ist die Auslösung giltig, jedoch solle man die ni«n ins Meer werfen. B. Hinsichtlich meiner gegebenen Erklärung einer anderen Talmudstelle Bechoroth 50 a ba) jmS wpa glaube ich leichtere Mühe zu haben, den Einwand des Hrn. R. D. zu widerlegen. Derselbe sagt: „Nach der gewöhnlichen Erklärung hingegen wollten sie sich der Münzen enthalten wegen der Vermischung mit den jerusalemischen Münzen, welche heilig waren; also wegen ttnpn mv'«. Dage gen hilft allerdings bin wyiw." Ob diese Erklärung wirklich die gewöhnliche ist, wage ich nicht zu entscheiden, richtig scheint sie aber keineswegs. Denn abgesehen von der in unserer vorangegangenen Stelle aufgeworfenen Frage, daß ja das Gold und Silber von Jerusalem zu dem der ganzen Welt nur eine verschwindende Minderheit sei, welche Frage ganz müssig wäre, wenn die erwähnte Befürchtung vorhanden gewesen; abgesehen auch davon, daß so das D’pB>n' bw nyais ’Jöd gar keinen Sinn hätte, denn nyaa kann nur Gepräge bedeuten; drängt sich hier die schwerwiegende Frage auf: Falls Hr.Rab. D. „die gewöhnliche Erklärung" zu der seinigen macht, glaubt derselbe im Ernst, daß pns pduid um' ttnpn? Ich halte es nicht für denkbar, daß ein so gewiegter Talmudist, wie Hr. Rab. D., der Ansicht sein kann, daß, wenn wirklich die Befürchtung eines anpn "hd*k

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