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Der Israelit · 1868-05-13 · Heft 20 (13.5.1868) · page 21

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 20 (13.5.1868)
Date
1868-05-13
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Wissenschaftliche Beilage;u tlr. 20 des Israelit. Die neue von Fischer (und Gelbe) besorgte Ausgabe des Surtrf'fchen Lexicon Chaldaicum talm. et rabb. (Leipzig 1866.) Besprochen von Dr. A. Sulzbach. (Fortsetzung.) iopx (S. 112) als nora. propr. loci zu evtlaren, ist wohl nicht ganz genau; dieses Wort scheint das griech.^xpoi', die Spitze, Höhe zu sein, und kommt es daher auch wie dieses nur in der Zusammensetzung mit Städtenamen vor, so daß also N’j'-um x“px, die Burg von Hagrania bedeutet, wie es auch schon von Mussaphia richtig aufgefaßt ist. Für das richtige Erkennen der jüdischen Anschauungsweise ist eö nicht ohne Werth zu wissen, wie die Gelehrten sich nannten, und es zeugt für die Bescheidenheit derselben, daß sie sich nicht als Gelehrte, sondern als „Schüler der Gelehrten" ansahen; sie drückten damit aus, daß sie sich wohl bewußt waren, auf den Schultern der Vergangenheit zu stehen, daß die früheren ihnen vorgearbeitet hätten, und sie nur das früher Begonnene und Begründete fortsetzten und bewahrten. Darum darf eine, wenn auch aus bcn ersten Anblick anscheinend kleine Ungenanigkeit Burtorf's, der nor» durch diseipulus sapiens (z. B. S. 116,5. V. mx) wiedergibt, nicht ohne Berücksichtigung durchgelasscn werden. Statt oun als Adjectiv aufzufassen, hätte es als Substantiv, zu dem das vorhergehende -r'vdra im stat. constr. steht, erklärt und durch discipulus sapientis übersetzt werden müssen. 8. v. p.nx (S. 120) citirt B. aus Aruch prix wn Ielamdenu Bamidbar, woselbst es aber nicht stehen soll. Wenn B., wie aus feinen Worten hervorgeht (Tanch. sive Ielamdenu), die Worte T. u. I. für identisch hält, so ist er im Irrtbum; das Buch Ielamdenu, das der Verf. des Aruch vor sich gehabt, ist nicht dasselbe, was uns als Iel. oder Tanch. bekannt ist, wie schon von verschiedenen Seiten bemerkt worden, es darf uns daher nicht befremden, daß sich sogar ganze Citate in unserm Tanchuma nicht finden, die Aruch aus Ielamdenu ansührt. In der That heißt es in unfern Ausgaben: c^Eop^r. Doch dies nur beiläufig. Für unsere Untersuchung ist B.'s weitere Bemerkung wichtig. An dortiger Stelle wohl nicht, meint B., würde pjnx in der Bedeutung von Gefäß gelesen, aber wohl an einer andern in demselben Buche, Abschn. 'tw rv:in byib non : ridn ninsjx dddi nrjww „simile est patrifamiiias, qui accipiens arcas, conscripsit merces" („gleich einem Hausvater, der die Namen ausschreibt, indem er die Kisten empfängt"). Jedoch ist rr<’j*:nx der pl. von XJinx, und dieses Wort bedeutet niemals „Kasten" oder „Gefäß", sondern ist durch Verwechslung des -> mit 2 aus xjux — anona entstanden. (Vergl. Sachs, Bektr. I. S. 167 in der Anm.) In Wirklichkeit bedeutet aber auch das nvjmx hier nichts anderes als „Steuer", ^Abgaben", und wird uns der Sinn der angeführten stelle erst klar durch Vergleichung mit der fast gleichlautenden Stelle in Bamidbar räbba 5, 17. Dort steht nämlich statt des corrumpirten rv.nsjx das richtige uaw^x — <?/rox(, Quittung. An vielen Stellen im Midrasch wird oft der drückenden Steuerlast in der spälln römischen Kaiserzeit erwähnt (vergl. Sachs a. a. O.), und so wird auch hier der ewig giltige Werth der Pflückten, die man als geübt gleichsam als Quittung in Händen hat über das, was man in seinem Leben zu thun schuldig war, an einem Beispiel aus dem Leben erläutert. Gleich einem Hausvater (m\r:nx der die Steuern dem Steuererheber zuwägt, d. i. zahlt (vergl. span nx s.-nux dp^n Gen. 26, 16) und sich zugleich die Quittung ausschreibt (um sie nämlich gleich unterschreiben zu lassen); der alte, erfahrene Vater aber sagt gleich seinem Sohne: Nimm die Quittung wohl in Acht, denn dein Leben hängt davon ab. Der vorsichtige Vater weiß wohl, daß die Lteuer wohl mehr als einmal wird abgefordert werden kö-.nren, und derjenige wohl oder übel zahlen muß, sobald er sich nicht auöweisen kann, daß er bereits gezahlt hat. Daß aber in unfern Tanchuma- Ausgaben das rvinsw corrumpirt und die Lesart des Midr. Nabba vorgczogen werden muß, beweist Aruch, welcher auch in Ielamdenu an unserer Stelle m’DDx gelesen hat, wie aus dem Artikel dieses Wortes zu sehen. Hiernach ist nun auch das zu berichtigen, was B. 5. v. mo-:x aumerkt. als tQccvov „Abgabe", wofür Sachs a. a. O. Beleg bringt, wird bei B. vermißt. 8. v. rronx (S. 121) citirt B. eine Stelle aus Moed Katan 7. 22 d. an: xmDnxs xr. und übersetzt: illutl in laetitia conrivali, istud iu tristitia calamitosa („dieses — iu geselliger Fröhlichkeit, jeu.es — iu unglücklicher Traurigkeit") eure Uebersetzung, die durchaus falsch ist und jedes Verständnisses entbehrt. xmonx heißt nicht „ Fröhlichkeit" und xnityT.e batl)iev die enge Bedeutung von „Bezahlung" und nicht die weitere von „Strafe". Rabba bar bar Chana sagt an dortiger Stelle nämlich, daß eS dem Trauernden gestattet fei, an einer rrpno nncsp jeder Zeit theilzunehmen, worauf entgegnet wird, daß nach der Boreitha die Theiluahme an einer Freude doch erst 30 Tage nach dem Tode des Anverwandten gestattet sei? Erwiederung: die Boreitha spricht von xciD'^x, d. i. (nach Rafchi) ein Gastmahl, das der Reihe nach

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