Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 20 (13.5.1868)
- Date
- 1868-05-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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370 nämlich: „Diese Maßregel ist keine Verfolgung; die Juden werden aus den Dörfern verjagt, weil ihnen das Gesetz den Aufenthalt dort verbietet." Auf die Einwendung, weßhalb die Juden in vielen anderen Distrikten jetzt ebenso wie früher ihrem Erwerbe werden nachgehen können, erwiederte der ehrliche Präfekt: „Daß andere Präfekten ihren Pflichten nicht Nachkommen, ist nicht meine, sondern Sache des Ministeriums." Ebenso erk arte Lupaöko, daß den Juden auch in den Städten Häuser- und Grunderwerb gesetzlich verboten ist, sowie die Concurrenz bei öffentlichen ärarischen und städtischen Licitationen. Ja selbst der Handel mit Eßwaaren wird den Juden schon entzogen, denn die Galaczer Primarie hat sämmtliche Juden von dem Obst- und Grünzeugmarkte, wo sie solche Artikel verkauften, vertrieben. Herr Lupasko wird übrigens in seinem Streben selbst von den kleinsten Beamten mit Sachverständnis unterstützt. Dieser Tage ging ein in Galacz ansässiger armer Jude in ein benachbartes Dorf, kaufte dort bei einem Bauer zwei Fuhren Heu, bezahlte acht Dukaten und kehrte mit dem Bauer sammt dem Heu zurück. An der Barriere fragte der Marjenant (Polizeibeamter) den Bauer, für wen dieses Heu wäre? Der Bauer erwiederte: „Der hier mitgehende Kaufmann kaufte mir dasselbe ab und ich führe es ihm zu." Der Beamte herrschte den armen Juden an: „Jude, wie hast Du Dich unterstehen können, auf's Land zu gehen, Heu zu kaufen, das Gesetz verbietet Euch jeden Verkehr in den Dörfern!" Zu dem Bauer gewendet, sagte er: „Dieser Handel ist gesetzwidrig, der Kauf ungiltig; Du fährst das Heu zurück nach Hause." Der Bauer, der den Preis schon früher erhalten hatte, ließ sich diesen Befehl nicht wiederholen, kehrte um und fuhr das Heu zurück. Der Jude wurde auf obrigkeitlichen Befehl um sein Geld und seine Zeit geprellt, und darf nicht einmal klagen, denn was ihn bei Lupasko und dem Polizeimeister erwartet, weiß er im voraus: Spott, Hohn und Rippenstöße der Dorobanzen! Paris. Wie „Jndep." vernimmt, hat der französische Consul in Bukarest von seiner Regierung Weisung erhalten, von der rumänischen Regierung zu fordern: 1. Geldentschädigungen für die ausgetriebenen Judenfamilien. 2. Eine Enquete über die Vorgänge. 3. Die Absetzung des Präfekten Lecca, welcher die Mächte durch lügenhafte Berichte getäuscht hat. Der „Etendard" vernimmt mit Bedauern, daß die Nachrichten von neuen, durch den Präfekten von Galacz verfügten Härten gegen die Juden sich bestätigen. Das officiöse Blatt will indeß die Hoffnung nicht aufgeben, daß Fürst Karl die Nothwendigkeit einsehen werde, den compromittirenden Akten seiner Beamten rasch und entschieden ein Ziel zu setzen. Wien, 1. Mai. Wie die „Wiener Abendp." mittheilt, hat der rumänische Minister des Aeußern sowohl an den k. k. Agenten und Generalconsul in Bukarest, Frhrn. v. Eder, als auch an die Vertreter der übrigen europäischen Mächte eine Note gerichtet, welche nicht nur die Richtigkett der in Betreff der Judenverfolgungen in den Donaufürstenthümern verbreiteten Mitteilungen in Abrede stellt, sondern auch einen tadelnden Hinweis auf die Thätigkeit deS k. k. Generalconsuls in Jassy, Hrn. v. Wohlfahrt, enthält, der sich zum Vermittler derartiger unbegründeter Wahrnehmungen und Erfindungen aufwerfe. General- Consul von Wohlfahrt hatte bekanntlich seinerzeit in einer aus seiner Initiative hervorgegangenen Berathung die Thatsache und die Ausdehnung der betreffenden Verfolgung constatirt und die Belegstücke der k. k. Agentie in Bukarest eingesendet. Unmittelbar nachdem Frhr. v. Eder in den Besitz dieser Documente gelangt war, hat derselbe eine energische Note an den Minister Herrn Golesco gerichtet, in welcher er seinerseits in den bestimmtesten Ausdrücken die Unläugbarkeit der von der rumänischen Regierung inAbrede gestellten Thatsachen constatirt, die Angriffe auf Herrn v. Wohlfahrt zurückweist und die volle Schadloshaltung der durch die jüngsten Ereignisse getroffenen k. k. Unterthanen in Anspruch nimmt. Bukarest, 3. Mai. Dem österreichischen Generalconsul Baron Eder wurde die Anerkennung der kaiserlichen Regierung für sein thatkräfliges und eifriges Vorgehen in der Judenfrage ausgesprochen. Die „N. fr. Pr." veröffentlicht nachstehende amtliche Actenstücke zur Geschichte der Judenverfolgung: Rumänien. -868. 12. März. Unter-Präfectur des Der Adjunct nebst zwei Doro- Arrondissemens Bibantzen werden beauftragt, die stritia de Jiosu. Nr. Austreibung der Juden aus der 884. Gemeinde ins Werk zu setzen. Herr Bürgermeister! In Erwägung, daß in Folge der auf den Weisungen des Herrn Ministers des Innern beruhenden Befehle des Herrn Präfecten, bezüglich des an die Juden ergangenen Verbotes, sich in den Landgemeinden aufzuhalten, auch Sie Befehle in diesem Sinne erhalten haben; in Erwägung, daß auch der Gemeinderath laut im verflossenen Jahre aufgenommenen Protokollen den Beschluß gefaßt hat: es sei in Hinkunft keinem Juden mehr zu gestatten, waö immer für Unternehmungen zi; beginnen — welche Protokolle, nachdem sie der permanente Rath genehmigt hatte, auch Ihnen mitgetheilt worden sind; in Erwägung, daß die Mehrzahl der von den Juden mit den Gemeinden abgeschlossenen VerzeqrungSsteuer-Pachtverttäge mit Ablauf des Jabres 1867 erloschen ist, von welchem Zeitpunkte an ihre Austreibung, in Gemäßheit der früheren Weisungen, welche ich Ihnen mitgetheilt, sowie die derjenigen Juden, welche sich nach den von der Administration erlassenen Verfügungen in Ihrer Gemeinde niedergelassen haben, hätte ins Werk gesetzt werden sollen; in Erwägung, daß ich bei