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Der Israelit · 1868-05-13 · Heft 20 (13.5.1868) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 20 (13.5.1868)
Date
1868-05-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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863 d) Das unter dem Titel „Magyar Zaidö“ erscheinende Organ des Vereines und sonstige zur Förderung der Vereinszwecke geeignete wissenschaftliche Schriften zu unterstützen. Das Schlußkapitel lautet: 40. Art. Der Verein ist unauflösbar, da dessen Beruf auf ewigen, unwandelbaren religiösen Satzungen der jüdischen Lehre beruht. 41. Art' Sollte die Thätigkeit des Vereines — WaS Gott verhüten möge — trotzdem durch unvorhergesehene Hindernisse gehemmt werden, so wird hiermit statuirt, daß das Peremsvermögen zu Zwecken, die von seiner ursprünglichen Bestimmung abweichen, nie verwendet werden dürfen; es müßte dies vielmehr im Sinne der in diesen Statuten ausgesprochen Prinzipien zum Bau orthodoxer Synagogen und Frauenbäder mit allritueller Einrichtung verwendet werden. Aeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Bayer». In Nr. 9 des „Israelit" habe ich darauf aufmerksam gemacht, wie nothwendig und wichtig es ist, für jüdische Verköstigung der in Zukunft sehr zahlreichen isr. Soldaten zu sorgen. Ich habe daraus hingewiesen, daß die Schwierigkeiten größtenteils mit nur geringer Opferfähigkeit zu überwinden sind. Ich habe aber bis jetzt noch von keinem Vorgehen hierin etwas gehört, und halte mich daher für verpflichtet noch einige Worte an die isr. Gemeinden Bayerns, hauptsächlich an deren Vertreter, zu richtn, von denen ich hoffe und erwarte, daß sie nickt unbeachtet bleiben werden. Ich möchte die Gemeinde und Vertreter fragen: Ob eS denn erst soweit kommen soll, daß sich jüdische Soldaten, denen ihre Religion noch theuer und werth ist, über die Nachlässigkeit und Gleichgiltigkeit ihrer Rabbinen beklagen müssen, die kein Wort gesprochen, um es ihnen möglich zu machen, neben Dienern des Staates und des Königs auch Diener ihrer Religion und ihres Gottes zu sein? Sollen denn erst Hunderte gezwungen sein, alle niD'N 'n»nfin begehen zu müssen aus dem Grunde, weil — Niemand der Erste sein will, der einen Schritt aus seinem gewohnten Kreise heraus thut, weil Jeder wartet, bis der Andere das Wort ergreift? Oder sollte es in Bayern an Männern feblen, die diese Angelegenheit für nickt ganz unwichtig halten, sollten in Bayern keine Väter und Mütter sein, die nicht schon mit Bangen der Zeit entgegensehen, wo ihre Söhne gezwungen sein werden, ihre heilige Religion zu verletzen? »3JN ->'pL ich bin nur ein Schwacher und Geringer, aber wenn Niemand spricht, wenn Alles dazu schweigt, so will und muß ich den unberufenen Sprecher wachen. Ich will wenigstens das M inige gethan haben, wie ich es für Pflicht halte; möge nun Jeder auch das Seinige dazu beitragen, damit er nicht später Vorwürfe anhören und sich selbst Vorwürfe machen müsse. Wenn dem Austausche der Meinungen und Ansichten durch die Entfernung von einander ein Hinderniß erwachsen sollte, so wird sicherlich die geehrte Redaction dieser Zeitschrift gerne einer Besprechung ihre Spalten öffnen. H. S. (Wir haben dem Vorstehenden das nd rp&n entgegenzustellen; wir haben bereits'von Schritten vernommen, die man in Bayern in Bezug auf das in Rede Stehende gethan; so wurde in Bamberg aus Anlaß des Herrn Rabb. Vr. Kobak ein derartiger Verein insLelen gerufen. In Würz bürg ist bekanntlich seit lange dafür gesorgt. — Red.) Stuttgart, 5. Mai. Die heutigen württemb. Zeitungen enthalten die höchst wichtige Mittheilung, daß das israelitische Kirchenwesen endlich der dringend bedürftigen Reform unterzogen werden soll. Die Rechtsverhältnisse der Israeliten beruhen im Wesentlichen auf dem Gesetze von 18,8, insoweit eS nicht durch das Emancipationsgesetz von 1864 ausgehoben worden ist. Der noch giltige Theil über das Kirchenwesen enthält, wie die Leser des „Israelit" schon vor mehreren Jahren oft und umständlich hören konnten, dem Geist der dermaligen wie der alten Zeit widersprechend, bureaukratische und geschäftliche Schranken, welche für die nach Autonomie der Gemeinden strebende Gegenwart ebensowenig, wie für die Orthodoxie mehr passen. An die Stelle jenes Gesetzes und der auf dasselbe basirten K. Verordnung von 1831 soll rin Entwurf treten, der von dem jüdischen Assessor der isr. Oberkirchenbehörde, dem R.-C. und RegierungSrath Jordan, bereits vorbereitet ist. Auf heute "ist dieser und das theologische Mitglied dieses Collegiums zu einer Conferenz zu dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens eingeladen worden, bei dem das Material, welches aus den früheren jüdischen Volksversammlungen in Ulm, Hohebuch und Eßlingen bervorgegangen ist, und die einverlangten Elaborate der Centralstelle liegen. Der provisorische Entwurf soll dann einer größeren Commission von Laien und Geistlichen vorgelegt, der öffentlichen Kritik unterbreitet und schließlich vor die Ständeversammlung gebracht werden, welche demnächst neu zu wählen ist. Es ist deßhalb doppelt wünschenSwerth, daß endlich auch in Württemberg Juden in die Abgeordnetenkammer gewählt werden, die im Stand« sein werden, auch darin das jüdische Interesse würdig und wahrhaft zu vertreten. Jedenfalls aber werden jene früheren öffentlichen Versammlungen zu wiederholen und wird die

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