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Der Israelit · 1868-04-22 · Heft 17 (22.4.1868) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 17 (22.4.1868)
Date
1868-04-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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IX. Jahrgang. Erste Beilage zu Nr. 17 des Israelit. Telegraphische Depesche. Bukarest, 18. April. Auf Veranlassung des österreickischen Generalconsuls Wolfarth *u Jassy sind daselbst die Consuln der ausländischen Mächte zusammengetreten. um auf Grund authentischer Nachrichten zu constatiren, daß im District Bakeu allerdings Judenverfolgungen stattgefunden haben; der Bericht derm ol da urschen Behördeist daherunrichtig. Zeitungsnachrichten und (Korrespondenzen. Deutschland. Mainz, den 17. April. Wir kehren soeben von einer traurigen Reise, von dem Leichenbegängnisse des Herrn Rabbinen vr. Jakob Rosenberg zurück. Der Verewigte, ein ebenso wissenschaftlich gebildeter Mann wie höchst bedeutender Talmid Chacham, war ein Sehn des rühmlichst bekannten' Kaufmannes Rabbi Gabriel Rosenberg in Düsseldorf. Erzogen in einem Hause, in welchem die Grundpfeiler des Judenthums, Thorah, Abodah und Gemiluth Chaßadim heimisch waren, widmete er sich dem rabbinischen Berufe und ward nach vollendeten Studien Provinzialrabbiner in Fulda, wo er bis zum Jahre 52 blieb; dann folgte er einem Rufe nach Groningen in Holland; vor circa vier Jahren trat er in das Privatleben zurück und siedelte nach Frankfurt a. M. über. Leider sollte er die glückliche Muße, die er ganz und gar dem Thorah-Studium weihete, nicht lange genießen; eine schmerzliche Krankheit warf ihn darnieder. Allein wie sein Leben in unserer heiligen Religion wurzelte, so zeigte er sich auch während der furchtbaren Krankheit; mit der größten Geduld ertrug er die schmerzhaftesten Operationen. Als die Aerzte ihn auf Leben oder Tod operirten, ließ er zehn 'n min kommen und beauftragte sie, während der Operation dtdt 'dd nw»D zu lernen; er selbst sandte ein heißinniges Gebet zu Gott empor, und nichts verrieth dann bei ihm das furchtbare Schmerzgefühl; keine Klage wurde laut; es waren ihm ran« dir? oniD\ In der That erfolgte eine Besserung; allein sie war von keiner Dauer, und so verschied er am Mittwoch Abend, gottergeben wie er gelebt hatte. In ihm haben seine Frau und Kinder den liebenden Gatten und Vater, seine zahlreichen, überall hochgeachteten Geschwister das ehrwürdige Haupt ihrer Familie, Israel aber einen durch Thorahkenntniß, wissenschaftliche Bildung und Frömmigkeit hervorragenden Mann verloren. Herr Rabbiner Hirsch war leider durch Unwohlsein verhindert, dem Begräbnisse anzuwohnen; Herr Rabbiner Fromm von Bad Homburg und der Herausgeber dieser Blätter gaben auf dem Friedhofe dem allgemeinen Schmerze den geziemenden Ausdruck. Die Betheiligung beim Leichenbegängnisse war eine sehr große; von weiter Ferne waren die Freunde und Verwandten herbeigeeilt. — Möge der allgütige Gott der trostlosen Wittwe Trost verleihen und ihr beistehen, daß es ihr gelinge, jktt Kinder des edlen Gatten würdig zu erziehen. w Der Verewigte erreichte ein Ätzer von 62 Jahren. — Österreichischer Kaiserstaat. 3S5l*tt, 3. April. Von dem Anfangs d. M. im Äbgeordnetenhause verhandelten interkonfessionellen Gesetze bringen wir nachstehenden Artikel: Art. 9 des interconfessionellellen Gesetzes lautet im 1. Alinea: Angehörige einer Kirche oder Religionsgenoffenschaft können zu Beiträgen an Geld und Naturalien, oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus- und Wohlthätigkeitszwecke einer andern nur dann verhalten werden, wenn die Verpflichtung zu solchen Leistungen auf privatrechtlichen, durch Urkunden nachweisbaren Gründen beruht, oder wenn sie grundbüchcrlich sichcrgestellt ist. Tie Regierung hatte hier nach den Worten „verhalten werden," eingeschaltet, „wenn ihnen die Pflichten des dinglichen Patronates obliegen." Abg. Krzeczunowicz nimmt das Amendement der Regierung als seinen Antrag auf Abg. Dr. Groß (Wels) beantragt, das im 3. Alinea vorkommende Wort „Beanständigung" durch „Bestreitung" zu ersetzen. Der Ausschußantrag wird hierauf mit den Amendements der Abg. Krzeczunowicz und Dr. Groß angenommen. Art. 14 lautet: Niemand kann genöthigt werden, sich an dm Feier- und Festtagen einer ihm fremdm Kirche oder Religionsgenoffenschast der Arbeit zu enthalten. Jedoch muß an den Festtagen was immer für einer Kirche oder Religionsgenoffenschast während des Hauptgottesdienstes in der Nähe des Gotteshauses Alles unterlaffen werden, was eine Störung oder Beeinträchtigung der Feier zur Folge haben könnte. „An Sonntagen ist jedoch während des Gottesdienstes jede nicht dringend nothwendige öffentliche Arbeit einzustellen." Donaufürstenthümer. Bukarest. Das „Pays Roumain", Organ der Opposttton in Bukarest, veröffentlicht nachstehendm Protest:

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