Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 17 (22.4.1868)
- Date
- 1868-04-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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290 Wir sind weit davon entfernt, in jüdischen Religionsgesetzen bloß sanitätliche Vorschriften zu erblicken. Daß aber dieselben auch sanitätlich die wohlthätigste Wirkung üben, steht außer allem Zweifel. Ist jemals ein orthodoxer Jude an der Trichinenkrankheit erkrankt? Aus dem Auswandererschiff „Leibnitz," das eine so traurige Berühmtheit erlangt hat, befanden sich auch dreißig orthodoxe Israeliten, die von der Schiffskost nichts zu sich nahmen, sondern von eigener, mitgenommener Kost zehrten. Bon ihnen ist nicht ein einziger erkrankt. Die jüdischen Speisegesetze sind das beste Präventativmittel gegen ungesunde Kost. Die jüdischen Ehegesetzen sind die besten Präventatiomitrel gegen eine unabsehbare Reihe der fürchterlichsten Krankheiten, welche nicht allein Individuen, sondern ganze Geschlechter vergiften. Die jüdischen Ehegesetze sind dazu angethan, die Gesundheit zu bewahren, die Liebe unter den Gatten bis in das späteste Alter zu erhalten und ein gesundes, kräftiges Gescklecht erzeugen zu lassen. Die jüdischen Religionsschriften führen zur Mäßigkeit und Enthaltsamkeit und beugen allen Arten von Ausschweifungen vor. Wenn nun alle diese Religionsvorschriften von vielen Bekennern des Indenthums nicht mehr geübt werden, ist es da zu verwundern, daß diesen auch die aus der Beobachtung derselben entspringenden Eigentümlich leiten des jüdischen Stammes, diejenigen der längeren Lebensdauer und der geringeren Sterblichkeit verloren gehen? Freilich sind diese Erfolge bei den einzelnen Individuen nicht bemerkbar; allein die Statistik, die Wissenschaft des Ganzen und Großen, fördert die Ergebnisse zu Tage. — Wir sind seit lange daran gewöhnt, daß das Aussprechen einer unsern „modernen" Brüdern mißliebigen Wahrheit als Fanatismus verschrieen wird; nichtsdestoweniger bleibt ewig wahr das Wort unseres Gottes: „Und (Gott) sprach: Wenn du hörst auf die Stimme des Ewigen, deines Gottes, und, was recht ist in Seinem Auge thust, und neigst dein Ohr Seinen Geboten uud beobachtest alle Seine Satzungen: keine der Krankheiten, die ich auf Mizraim gelegt, werde ich auf dich legen, denn ich der Ewige bin Dein Arzt. (2. B. M. E. 15 B. 26.) gettrrngHnsehriehLen und Correspowdmrzen. Deutschland. Mainz, den 15. April. Wir haben heute — wie bereits im Beiblatt zu Nr. 16 mitgetheilt — das vierte Tausend Thaler nach Memel abgeschickt. Das löbl. Comitö daselbst theilt uns mit, daß G. s. D. auch von anderer Seite reichliche Gaben fließen; so hat dasselbe dieser Tage 100J Thaler von Cöln und 1000 Frs. von Paris erhalten, Dn D'Bmp'anw\ Worms, den 15. April. Hier ist ein Attentat gegen jüdische Religion und Sitte geschehen; wer es hören wird, dem werden die Ohren gellen: Unsere altehrwürdige Synagoge ist ihrer Heiligkeit beraubt, die Gräber unserer großen Rabbinen sind entweiht! Meine Feder sträubt sich, eö niederzuschreiben: Man hat unfern des Aron Hakodesch eine — Orgel en miniature ausgestellt. Was aber das Schlimmste ist ow v'x px 2b by, nur zwei Gemeindeglieder, Herr Moses Mannheimer und Herr Daniel Guggenhelm, haben sich veranlaßt gefehlt, den seiner Heiligkeit beraubten sogenannten Gottesdienst zu meiden. Was ist aus unserer alten, ehrwürdigen Geme nde geworden? Aus Straubing, 30. März, wird über die bereits gestern gemeldete Hinrichtung des Staringer geschrieben: Heute Morgens 7 Uhr wurde die über den ehemaligen Gürtler Joseph Staringer von Bruckbergerau durch Urtbeil des Schwurgerichts von Niederbayern vom 29. Oktober v. I. verfügte Todesstrafe im Hofe der hiesigen Frohnfeste in Gegenwart des k. Bezirksgerichts-Assessors Iungermann und des k. Bezirksgerichts-Secretärs Schreyer als Gerichtscommission, dann des k. I. Staatsanwaltes Rothenfelder, des k. Bez.-Ger.-Arztes Dr. Schlagintweit und einer Anzahl Urkundspersonen mittelst Enthauptung durch die Fallschwertmaschine vollzogen. Besonders tiefe Reue hat der Verurtheilte bis zum Tode nicht gezeigt; gleichgiltig nahm er die Verkündung des ihm bevorstehenden Urtheilsvollzuges hin; gefühllos, wie er die schauerliche That vollbracht, blieb er bis zum Tode. Wer sich aus der seinerzeitigen Schwurgerichtsverhandlung noch des gräßlichen Raubmordes in seinen Einzelheiten erinnert, den Eomtte der Vollzug der Todesstrafe, nachdem dieselbe noch in unserem Strafgesetzbuche fortbesteht, im vorliegenden Falle nicht überraschen. — Gelegentlich der Hinrichtung erreignete sich auch noch der Unglücksfall, daß ein Knabe von einem Baume, den er der Aussicht halber bestiegen hatte, herunterfiel und eilt Bein brach. Würzdurg. Herr Districtsrabbiner Bamberger dahier erhielt dieser Tage nachstehende Allerhöchste Zuschrift: „Euer Wohlgeboren! Die Trauer-Rede, welche Sie aus Anlaß des Hintrittes Seiner Majestät des Königs Ludwig I. gehalten, haben Seine MajgMt unser allergnädigster König erhalten und eingesehen. Allerhöchstdieselben haben von den Gesinnungen treuer Anhänglichkeit an das Regentenhaus, welchen Sie in Ihrer Rede Ausdruck gaben, mit Befriedigung Kenntniß genommen und mir befohlen, Euer Wohlgeboren Allerhöchderen Anerkennung kund zu thun. Indem ich diesen mir so angenehmen Auftrag erfülle, benütze *