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Der Israelit · 1868-04-01 · Heft 14-15 (1.4.1868) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 14-15 (1.4.1868)
Date
1868-04-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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244 Der Berichterstatter erklärte zunächst, man habe sich im Ausschüsse dahin geeinigt, daß Kinder nichtluthrischer Confesiion unter allen Umständen vom lutherischen Religionsunterricht auf Verlangen der Eltern dispensirt werden sollen. Dies sollte sich eigentlich von selbst verstehen; war es aber Gegenstand der Behandlung, so hätte es im Paragraphen deutlich stehen müssen. Erst in der zweiten Sitzung brachte die Commission den emendirten Schlußsatz ein: „Die nach Art. 110 (Gewissensfreiheit) der Verfassung erforderlichen Dispensationen vom Religionsunterricht werden durch die Schulcommissionen ertheilt." Die Debatte über die Amendements förderte sonberbare Ansichten zu Tage. Die Gegner der Dispensation wollen die Gewissensfreiheit ebenfalls Hochhalten, um sie aber mit ihrer Meinung in Einklang zu bringen, wurde entweder die Gewissensfreiheit derart interpretirt oder der Religionsnnterricht so stipulirt und die Pflichten der Staatsbürger rrcensirt, bis die Differenz beseitigt war. „Gewissensfreiheit heißt, daß das religiöse Bekenntniß kein Vorrecht im Staate begründen solle." — „Um die Eltern handelt es sich hier gar nicht, sondern höchstens nur um die Gewissensfreiheit der Kinder, über deren Erziehung aber bis zu ihrem Heranwachsen dem Staate gewissermaßen die Obervormundschaft zustche. Der Vater könne nicht für das Kind Gewissensfreiheit verlangen." — „Der Religionsunterricht soll den Heranwachsenden zur Wahl eines Bekenntnisses erst befähigen." — Hinsichtlich des sabbatl. Dispenses war das ceterum censeo Aller; die Minorität habe sich bei staatlichen Anordnungen der Majorität zu fügen. Es ist nicht nöthig, diese „parlamentarischen Geistesproducte" einer näheren Besprechung zu unterwerfen; sie sprechen von selbst. Gleichheitlicher Zuschnitt der Gesetze für Alle verlangen diese Liberalen, ei.. Prokrustesbett, in welches Alles genau paffen muß, wenn auch der Gewissensfreiheit, der positiven Religion, der Gleichberechtigung der Confessionen die Glieder verrenkt und gebrochen werden. Als annehmbares Motiv gegen die Dispensation isr. Kinder am Sabbath konnte nur jenes gelten, daß die Schulordnung darunter leide; dem trat aber Dr. May entgegen, indem er ausführt, man könne nicht behaupten, daß ein Wegbleiben von höchstens ö Proz. der Schüler, das R cht der übrigen Kinder auf eine geordnete Schule schädige; und er beruft sich auf die sachverständige Oberschulbehörde, welche die Dispensation ausspricht. Herr Dr. Wolffson reichte zum Schluffe, als er das Amendement scheitern sah, ein Vermittelungs-Amendement ein: daß Kinder isr. Eltern, „sofern e8 mit der Schulordnung vereinbar," vom Schulbesuch am Sonnabend zu entbinden seien. Wider Erwarten war die Antwort darauf die Ablehnung sämmtlicher Amendements. Außer Dr. May sprachen speeiell für die sabbatl. Dispensation nur zwei Mitglieder, worunter das Mitglied der Oberschulbehörde, Hoffmann, der auf Altona verweist, auf die von der preuß. Regierung unlängst abgegebene Entscheidung, welche den Schulvorständen die Weisung ertheilt, dem betreffenden Verlangen isr. Eltern zu willfahren (der „Jsrae-it" brachte s. Z. die betr. Entscheidung) und auf das Lübecker Schulgesetz. Er hätte nun auch auf Italien verweisen können. (Nr. 11 des Israelit.") Im F^eistaate Hamburg jedoch hat sich die Minorität der Majorität zu fügen, „wenn sie überall dabei s in will, wozu sie gar nicht gezwungen sein wird", wie sich der Berichterstatter auszudrücken beliebte; — gezwungen aber wird sie, überall dabei zu sein mit der Leistung ihres Beitrags zur Errichtung und Erhaltung der Volksschulen und anderer derartiger Staärseinrichtungen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien. Die katholische Geistlichkeit laßt sich ihre alren Privilegien nicht durch die neuen Staatsgrundgesetze verkümmern. Auf Grund der letzteren protestirten die Fleischer der Stadt Iaroslaw in Galizien, fast sämmtlich Israeliten, gegen die bisher von der katholischeu Geistlichkeit beanspruchte Abgabe von emem Ccntner Ur.schlitt jährlich zur Beleuchtung der katholischen Kirchen; aber der Clcrus ließ den verweigerten Leuchtstoff durch die Polizei von den renitenten Juden emtreiben. Prerau. Die Prerauer selbstständige Israeliten-Gemeinde hat in ihrer Sitzung am 13. d. M. denk Herrn Minister vr. Giskra das Ehrenbürgerrecht verliehen. Amerika. New-Bork. Der Rechenschaftsbericht fir das Jahr 1867 des „Berg Sinai-Hospitals" in New Dort wurde jüngst veröffentlicht. Im Jahr 1867 wurden 543 Kranke ausgenommen. Die finanzielle Lage ist sehr befriedigend, die Einnahmen betragen 29350 Dollar (73375 fl.) die Ausgaben 20081 Dollar (50200 fl.) An Legate erhielt daffelbe im verfloffenen Jahre 8600 Dollar (21500 fl.) Vom Staate New-Aork krmmt ihm ein Zuschuß von 2486 Dollar (6210fl.) zu. Das Vermögen des Hospitals wird auf ungefähr 100000 Dollar (250000 fl.) geschätzt. ES wird beabsichtigt ein neues in ruhigerer und gesunderer Lage liegendes Hospital zu bauen. (Jew. Meff.)

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