Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 14-15 (1.4.1868)
- Date
- 1868-04-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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243 tnan ihnen glauben macht, daß wir, indem wir in die Verwaltung unserer innern Angelegenheiten Ordnung und in unsere Schulen die religiöse und zeitgemäße Wissenschaftlichkeit einzubürgern bestrebt sind, in unfern alten überlieferten Ritus Aenderungen vorzunehmen und einen Druck auf die Gewissen auszuüben wünschen". Das ist mindestens kindisch. Alke erfahrene Lehrer, die zwar durch das Wahlstatut von dem Kongresse ausgeschlossen, könnten es den Herren sagen, daß es nicht die herzhaftesten, muthigsten Schüler seien, dre sie zumeist mi' Klagen belästigen, vielmehr das alsogleiche und beständige Klagen: gestört, geneckt zu werden, die Eigenheit krankhaft reizbarer, wenig hoffnungsvoller Schüler sei. - Die Aufgabe der Vorkonferenz ist eine genau bezeichnete, eng umschriebene. Die Resultate ihrer Thätigkeit muffen dem klaren unbefangenen Urtheil der Gemeinden wie der öffentlichen Meinung überhaupt bald vorl'eaen; unmöglich können sich die Glauvensgenoffen schon ^vielleicht irreleiten" lassen, unmöglich' können sie selbst die Meinung hegen, daß ihr Vorschlag der alleinseligmachende sei; und weder die Klage noch das demüthige Bitten um Schutz und Gunst waren am Platze. In der ausgezeichnet wohlwollenden und freundlichen Erwiderung des Herren Ministerpräsidenten klingt daher woAberechtrgt der belehrende Ton durch- Meinungs-Verschiedenheit gebe es überall, man möge sich durch solche nicht adschrecken lasten. — Ganz richtig! Das hätten die Herren Konferenz Mitglieder auch von selbst wisien dürfen.- Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. □ Munchen, 45. März. Aus zuverlässiger Quelle kann ich der Löbl. Red. dieses Blattes, ih rem Wunsche gemäß, mittheilen, daß die Erzählung aus dem „Fremdenblatt" von König Ludwig I. und einem Kaufmann Ephraim ganz und gar aus der Luft gegriffen ist. Straubing, 20. März. Die am 29. Oktbr. v. I. vom niederbayerifchm Schwurgerichtshofe über den Mörder deS Israeliten Weiß aus München, Joseph Staringer von Bruckbergerau bei Landshut, ausgesprochene Todesstrafe wi,d nächster Tage hier vollzogen werden, nachdem Se. Mas. der König keinen Grund zur Begnadigung gefunden. (R. A) KSnigSverp, 20. März. „Im vorigen Sommet," so meldet die „K. R. Z.," „nahm der jüdische Schneidermeister Abramson den kleinen zwölfjährigen aus Rußland hin hergekommenen Betteljungen Hirsch Sckulzki in seine Familie auf und bewies sich im vollsten Maße als barmherziger Samariter. Er meldete den Knaben auch bei der Polizei an und glaubte somit Alles gethan zu haben, was nöthig fei. Jndkß hatte der Mann keine Ahnung, daß gerade dieser guten Handlung wegen er angeklagt werden würbe. Es besteht nämlich ein Gesetz aus dem Jahre 4.^47, wonach die Genehmigung des Ministers des Innern innerhalb sechs Wochen eingeholt werden muß, einen ausländischen Juden bei sich aufzunehmen. Die Strafe für Unterlassung dieser gesetzlichen Verordnung ist sehr hart, da das Maß derselben von 2u bis 200 Thlr festgesetzt ist. Es mußte sonach die Verurtheilung deS in beschränkten Verhältnissen lebenden Abramson erfolgen , und wurde vom Gerichtshof die niedrigste Strafe von 20 Thaler gegen ihn ausgesprochen." ,, 2 Hamburg, den '5. März. Die Frage, ob jüdische Kinder vom sabbatlichcn Besuche der hiesigen Volksschulen zu entbinden seien, hat endlich ihre Erledigung gefunden, ober zu Ungunsten der Antragsteller. Aus den Verhandlungen über diese Angelegenheit ergibt sich, daß die Juden aller Partei- und Re igionsschattirungen für den Dispens waren, die Christen, reaktionäre und liberale, deren Ansichten überhaupt taut wurden, mit sehr wenigen Ausnahmen gegen denselben. Diese Erscheinung könnte der Vermuthung Raum geben, daß das Glaubrnsbekenntniß eine solche Theilung bewirkte; die hiesigen Consessionsverhältnisie sind jedoch keiner w gs geeignet, eine solche Annahme zu begründen. Die kürzlich besprochenen judenfcindlrchen Zeitungsartikel wögen wohl ihren Einfluß auf manche Bürgerschaftsmitglieder geübt haben, sind vielleicht solchen Kreisen entsprungen; dieser erstreckte sich aber keinesfalls auf die Majorität, welche die Dispensation abiehnte. In der Bürgerschaftssitzung vom 4. d M. kam §.?5 des Schulgesetzes zur Berathung und diese wurde in der S tzung vom 1'. d. M beendet Der §. 3*' nach dem Ausschußentwurf lautet: „Der Religionsunterricht wird in der Regel nur nach der evangeli'ch-lutherijchen Consission erthcilt; Ausnahme« finden jedoch statt, wenn ein größerer Bruchtheil der Schüler einer andern Confeffion angehört; in diesem Fall wird auch für solche Schüler Religionsunterricht ertheilt. Die Schulcommiffionen sind berechtigt, auf Antrag der Eltern die erforderlichen Dispensationen vom Religionsunterricht zu erlheilen." — Zu diesem Paragrq^ phen wurden zwei Amendements gestellt; b ide verlangen Dispensationen auf Grund der von der Verfassung gewährten Gcw ffeusneiheit. DaS eine bezweckt die durchgängige Dispensation vom Religionsunterricht auf Verlangen der Eltern, dös andere, von Dr. Moh und D r. Levy eingereicht. eruhä't außer diesem noch die Fordt runa, Kinder israelitischer Eltern vom Schulbesuch am Sonnabend zu entbinden.