Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 14-15 (1.4.1868)
- Date
- 1868-04-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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242 großen Mehrzahl nach, nicht als hinlänglich unbefangen betrachten." Gibt es eine größere Ungerechtigkeit, die Cultusbeamten als betheiligte Parteien als „nicht hinlänglich unbefangen" darzuftellen; darum «ollen nur die Herren der andern Partei, die die Cultusbeamten bezahlen — und auch hin und wieder beherrschen wollen — allein ihre gemeinsame Angelegenheit bestimmen und ordnen. Darf das in einem konstitutionellen Staate stattfinden? Ist das nicht die vorsorgliche Sprache des allwissenden Absolutismus, die Logik der Alleinherrscher? Weil die Steuerzahler doch in ihren Interessen vielfach berührt werden, darum dürfen sie nicht „hinlänglich unbefangen" sein in der Ordnung und Festsetzung des Staatsbudgets! Dieß „nicht hinlänglich und-fangen" verdiente das Bürgerrecht in-dem Wörterbuch des Absolutismus. „Insbesondere" heißt es dort weiter „sind die Rabbiner, jene Kultusgemeindebeamten, um derentwillen wir diese Ausnahme machen mußten. Nicht als ob wir die Fähigkeiten, die Fachkenntniß und Liebe zur Sache von Seiten der Rabbiner nicht hinlänglich zu würdigen im Stande wären. Allein wir verzichten lieber auf jene Unterstützung, aus welche wir von Seiten der Rabbiner hätte rechnen können, um durch eine Zusammensetzung des Kongresses aus ausschließlich weltlichen Elementen eine neuerliche Garantie dafür zu bieten, daß diese rein weltliche Versammlung sich lediglich mit den Verwaltungs- und Schulangelegenheiten unserer Konfession, und nicht auch mit religiösen Fragen beschäftigen werde." Das heißt offenbar die Großmuth zu weit getrieben; allein die Sel stversagung trifft nicht nur die Herren Konferenzmitglieder, sondern in ganz erster Reihe die Herren Rabbiner und Lehrer. Daß nun wieder „eine neuerliche Garantie.... geboten werde", klingt sehr hübsch, gibt aber noch immer keine Berechtigung, das Recht Anderer zu kränken. Würde es sich nur um die Gemeinden allein handeln, auch da dürften die Herren Konferenzmitgltcder, die ihr Mandat nicht von den Gemeinden, sondern nur durch das sie gewiß ehrende Vertrauen Sr. Excellenz des Herrn Kultusministers — manche haben das Vertrauen erst aus zweiter oder gar dritter Hand — nicht so bereitwillig auf „die Fähigkeiten, Fachkenntniß und Liebe zur Sache" der Herren Rabbiner verzichten, wer berechtigt sie nun dies zu thun, da es sich doch auch um die Ehre und Interessen der Herren Rabbiner und Lehrer selbst handelt, die in ihrem Stande zuerst betroffen werden bei einer neuen Gemeinde- und Schulordnung? Und dann abgesehen von ihrer eigenen Beziehung zu den schwebenden Fragen, sind sie weniger ungarische Juden als die Konferenzmitglieder? Gibt es in einem constitutionellen'Lande solche Ausnahmen, die die Rechte des Einen zu Gunsten des Andern — und hier angeblich nur zu vermeintlichen Gunsten — beeinträchtigt, so schließet den Adel von der Tbeilnahme an der Organisirung und Verwaltung des Staates au-, weil noch immer der Bauer glaubt, daß der Adel vielleicht gegen seine Interessen sein könnte u. s. f u. s. f., und man gelangt zu den größten Ungerechtigkeiten und Absurditäten. Recht und Gerechtigkeit sind die ersten und sichersten Leitsterne des modernen Staates; das Recht des Einen wiegt so schwer wie das Recht Vieler und ebenso das Unrecht, an Einem begangen. Das Gesetz zählt nicht die Personen es steht mit seinen Principien vor dem unerbittlichen Ricbterstuhle der Logik und darf in keinem Falle auf der Wage des gesunden Menschenverstandes zu leicht befunden werden. Wir sehen hier ab von den vielen Lücken, die daS Wahlstatut auch nach anderer Richtung hin enthält; von dem Grundsätze, daß das Gute immer am nächsten liege, dem schon bei der Vorkonferenz vielleicht gar etwa« zuviel gehuldigt wurde, ausgehend, sind zumeist Gemeinden, aus deren Schooß Vertreter bei der Vorkonferenz anwesend sind zum Nachtbeil und zurHntansetzung anderer Gemeinden in Bezug ihrer Vertretung beim Kongresse bevorzugt worden. Die Reclamationen dürften wahrscheinlich nicht ausbleiben und wenn das hohe k. u. Kultusministerium gemeint hat, durch die Vorkonferenz die Zchl der Acten, die jüd. Gemeindeangelegenbeiten betreffend, etwas zu beschränken, so dürste es sich meiner unmaßgeblichen Meinung nach getäuscht haben. Noch einen Punkt müssen wir hier erwähnen, wenn dieß auch — wir gestehen es offen — schmerzlich berührt. Es ist die Ansprache des Herrn Di*. Popper als Führer der Konferenzmitglieder an den Mm sterpräsidenten Grafen Andrasiy. Wahr und aus dem Herzen der sämmtlichen ung. Israeliten sind die Dankesworte für die Art und Weise der Gewährung der Glelchberechtigung. Nicht ohne Dunkelheit und Härte, ja sogar nicht ohne Widerspruch sind die Worte: „Das Grundprrnc'p, von dem wir in unfern Vorarbeiten für die Regelung unserer inner« confessionellen Angelegenheiten ausgegangen sind, ist: unter unversehrter Aufrechthaltung der heiligen Lehren unserer altehrwürdigen Religion den Anforderungen des Zeitgeistes nach Möglichkeit zu entsprechen und die gerechten Anforderungen des Staates zu erfüllen." Doch können wir unser tiefstes Bedauern nicht zurückhalten gegen folgenden Poffus: „Den Erfolg des großen und unserseits unbegränzte Opferwilligkeit erheischenden Werkes konnten wir beinahe als gewiß betrachten." — frei und in stolzem Seldstbewußtsein liebe ich meine Bürger, dürfte sich Graf Andrasiy bei diesem ersten Theil gedacht haben, doch nun aber der Nachsatz: „wenn nicht leider ein Theil unserer Glaubensgenossen sich hätte auf den Irrweg verleiten lassen, auf dem