Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 14-15 (1.4.1868)
- Date
- 1868-04-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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IX. Jahrgang. Erste Beilage zu Nr. 14 & 15 des Israelit. Leitender Artikel. Das Wahlstatut der isr.- ungarischen Konferenz So sonderbar eö scheint, so wiederholen sich die Erscheinungen dennoch leider nur zu oft, daß diejenigen, die am meisten und längsten unter dem Drucke de« Ausnahmszustandes nach Recht und Freiheit gesckmachtet haben, den ersten Augenblick, in welchem sie die Erfüllung ihrer Wünsche erreicht haben, dazu benützen, andere von dem Genüsse dieser unentbehrlichsten aller Güter, von Recht und Freiheit auszuschließen. Man glaubt wunder wie klug zu handeln, wenn man diese Engherzigkeit durch einige Phrasen und Spitzfindigkeiten verdeckt jzu haben vermeint; wie wenn die ehemals eigene, schmerzlich empfundene Bedrückung und Ausschließung nicht ebenfalls von denen, die sie ausgeübt, durch ähnliche Gründe gestützt wurden. Ein gleiches Vorgehen sehen wir zu unserem Bedauern von den Mitgliedern der von Sr. Exc llenz dem Herrn CultuSminister Baron Eötvös einberufenenen Konferenz. Wir kennen und würdigen die Schwierigkeit der Stellung der Konferenzmitglieder; von vielen Seiten wird ihre Competenz in dieser Zusammensetzung bestritten; mindestens einige unter den Herren müssen sich oft sagen, daß sie mehr dem Zufalle einer persönlichen Bekanntschaft, mit denjenigen, die von Sr. Excellenz aufgefordert wurden, zu dieser Berathung Personen zu bezeichnen, als ihren in die Augen fallenden glänzenden Verdiensten die Berufung auf diesen Posten danken; sie müssen sich sagen, daß in dem Falle, daß eine freie Wahl stattgefunden, möglicherweise Andere ihre Plätze eingenommen, und wie für so Vieles in letzterer Zeit, ist auch für sie, für die Conferenz überhaupt, die Roth, die Zwangslage die Quelle ihrer Competenz und ihres Rechtes. So sehr wir demnach die Schwierigkeit ihrer Stellung anerkennen und derselben vollkommen Rechnung tragen, können wir nicht umhin, die ernsteste und nachdrücklichste Rüge auszusprechen über den in der ersten Kundgebung der Mitglieder der Conferenz, bei Abfassung des Wahlstatutes, angeblich mit Ueberei'stimmung gefaßten Beschluß, Rabbiner und Lehrer, überhaupt alle besoldete Gemeindebeamten von der Wahl zum Congresse auszuschließen. Die Motivirung dieses Beschlusses ist nicht wohl gelungen. Es heißt in dem Motioenbericht an den Herrn CultuSminister: „Wir mußten jedoch in Betracht ziehen, daß bei den ungeordneten Zuständen unserer Gemeinden auch die Stellung der besoldeten Gemeindebeamten eine solche ist, daß dieselben gegen den Einfluß der Vorsteher und Mitglieder der Gemeinde nicht hinreichend gesichert ist, und daher konnten wir auch die besoldeten Gemeindebeamten ihrer Mehrzahl nach nicht als hinlänglich unabhängig betrachten." Uns kann dieses verächtliche Hinabsehen auf den „ungeordneten Zustand" der Gemeinden nicht zusagen. Es ist eine durch nichts zu rechtfertigende Verdächtigung, daß Rabbiner und Lehrer nicht den Muth hätten, ihre selbstständige Meinung den Herren Vorstehern und angesehenen Gemeindemitgliedern gegenüber zn vertreten; ja dieser Ausschluß der Seelsorger, Jugendlehrer und Jugenderzieher an dieser Stelle hat der Selbstständigkeit und Achtung, deren sich die Männer des Lehrstandes in ihrer Stellung nothwendig erfreuen müssen, den herbsten, derbsten Schlag versetzt. Es ist nicht wahr, daß die Gemeindebeamten gegen den Einfluß der Vorsteher nicht hinreichend gesichert sind; die öffentliche Meinung ist in unserer Zeit ein höherer, gerechter Richter, als oft die kleinen Tyrannen, ich will sagen, mancher Vorsteher und ditto ange,ehenere Mitglieder der Gemeinde. Als voriges Jahr der Lehrertag in Wien abgehalten wurde, da haben Lehrer wie Seelsorger gezeigt, daß sie den Muth haben sowohl gegen Vorsteher und Gemeindemitglreder, als auch gegen die Gebrechen der Schule überhaupt, das freie Wort offen auszuspr^chen, und da waren doch noch auch ganz andere Faktoren zu berücksichtigen, und in dem freien Ungarn beantragt eine V^rt auenskommisiion Rabbinern und Lehrern den Maulkorb anzuhängen, weil sie fürchten, sie die Zagenden und Bangenden» daß dieselben, Rabbiner und Lehrer gegen den Einfluß der Vorsteher nicht gesichert und daher nicht als hänlänglich unabhängig betrachtet werden können. Warum hat man denn nicht anderswo dies lbe Furcht wie z. B. in Mähren, wo geradev sie orzüglich zu ähnlichen Conferenz<m einberufen worden? Aber wuhrlich es stimmen auch andere Eingaben z. B. das Memorandum des Vorstandes der P.sther Israeliten gemeinde mit dieser Voraussetzung überein, da in demselben die entgegengesetzte Klage gegen die Rabbiner nun bestens ausgesprochen wurde. Der Motioenbericht fährt fort: Anderseits müßten wir auch berücksichtigen, daß der Congreß, wenn er unsere Gemeindcverhättmsse regelt, solche Bestimmungen festsetzen wird, welche auf die künft ge Gestaltung des Berhäitniffes zwischen der Gemeinde und den Gemeindebeamten, nicht geringen Einfluß auSüden werden, und so konnten wir auch die besoldeten Cultusgemeindebeamtea, als betheiligte Parteien ihrer