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Der Israelit · 1868-03-25 · Heft 13 (25.3.1868) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 13 (25.3.1868)
Date
1868-03-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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221 wurde von Sr. Maj. dem Könige von Württemberg der Friedrichs-Ritterorden verliehen. Bischhausen (Kr. Lschwege) in Hessen, im März. Am 23. v. M., al o tin m"i "« cn'2 besuchte ich meinen lieben Freund und College» Westheim in Abterode und erfuhr bei dieser Gelegenheit, daß daselbst für das Verständniß und das geistige Eindringen mvnna rwnpn Nühmenswerthes geschieht. So hat sich vor etwa 4 Monaten ein Verein, bestehend aus jungen, unverheiratheten Leuten gebildet, der sich unter der trefflichen Leitung des Herrn Westheim die Aufgabe stellt, in einer wöchentlich dreimaligen Versammlung einen Vortrag aus den Commentarien über den Pentateuch anzuhören, von welchen letzteren der von '"eh bevorzugt wird. Das Bemerkenswertheste bei der Sache ist, daß Rabbi Leb Oppenheim in Abterode den ersten Impuls dazu gegeben und als Mann von 86 Jahren von Haus zu Haus gegangen und die Leute persönlich zur Betheiligung an diesem löblichen Unternehmen eingeladen. Der Verein zählt 15 Mitglieder und führt den ebenso bedeutungsvollen, als hübschen Namen cpti yy." Möchte es dem würdigen Greis noch viele Jahre gegönnt sein, die segensreichen Früchte seines Werkes ernten zu können und möchten auch anderwärts ähnliche Institute ins Leben gerufen werden! I Werth an, Lehrer. Köln, am 9. März. In Folge der in verschiedenen Blättern gemeldeten Hungersnoth, welche unter unseren Glaubensgenossen in Rußland und Polen ausgebrochen ist, und einer am jüngsten Sabbat von unserem Rabbiner Dr. Schwarz am Schlüsse seiner Predigt gehaltenen warmen Ansprache und Aufforderung zur nachdrücklichen Unterstützung dieser Unglücklichen, hat der Vorstand und die Armenvirwaltung der Synagogen-Gemeinde beschlossen, eine außergewöhnliche Collekte dahier abzuhalten, deren Ergebniß in diesen Blättern zu veröffentlichen, und zugleich ein eindringliches Rundschreiben an sämmtliche Gemeinden Rheinlands und Westphalens zu erlassen, mit der Bitte sich unverzüglich den hiesigen Bestrebungen anzuschließen. Köln, den 10. März Es ist mir heute von Seiten der Direktion der Königl. Strafanstalt, bei der ich als jüdischer Hausgeistliche functiomre, Kenntniß von nachstehendem Ministerial-Erlaß gegeben worden, den ich wegen seiner wahrhaft edelsinnigen und humanitären Anschauungen zur öffentlichen Kenntniß bringe. Dr. Schwarz, Rabbiner. „Berlin, den 5. Februar 1668. Aus Anlaß eines Berichts des Courators der Universität zu Bonn, Geh. Ober Regierungs-Rath Beseler, worin von Neuem über den Mangel an Leichen in dem anatomischen Institute zu Bonn geklagt wird, hat mich der Herr Minister der geistlichen Unterrichts¬ und Medicinal - Angelegenheiten ersucht, in möglichst weitem Umfange Anordnungen dahin zu treffen, daß dem genannten Institute mehr Lerchen als bisher aus den zum diesseitigen Ressort gehörigen Straf- und sonstigen geeigneten Anstalten zugewiesen werden. Ich trage kein Bedenken, diesem Ersuchen soweit nachzukommen, als sich mit den dabei in Betracht zu ziehenden sonstigen Rücksichten irgendwo vereinigen läßt. Aus der Rheinprooinz sollen nach den bisherige» Anordnungen die Leichen der in den Straf- resp. Gefangenen- und Detentions-Anstalten zu Cöln, Düsseldorf, Coblenz, Werden und Brauweiler verstorbenen, zu Freiheitsstrafen verurtheilten Personen an das anatomische Institut zu Bonn abgeliefert werden, wen» die Verwandten derselben oder die betreffenden Gemeinden sie nicht begraben lassen können oder wollen, oder wenn die Begräbnißkosten aus dem Nachlasse nicht gedeckt werden können. Mit Rücksicht auf die durch die Ausdehnung der Eisenbahnen gegebenen Möglichkeit, die Leichen auch von entfernten Orten der Provinz rasch nach Bonn zu befördern, unterliegt es keinem wesentlichen Bedenken, jene Anordnungen auf alle übrigen Straf- und Gefangenen.Anstalten der Nheinprovinz auszudehnen. Ew. Excellenz ersuche ich daher ganz ergebenst, die Direktionen resp. Vorstände dieser Anstalten, soweit sie dem diesseitigen Ressort unterstellt sind, durch die Königlichen Regierungen mit Anweisung dahin versehen zu wollen, daß die Leichen derjenigen Detinirten, welche in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. März jeden Jahres in der Anstalt versterben, auf Kosten des anatomischen Instituts zu Bonn an dieses Institut abgeliefert werden, wobei jedoch diejenigen Modalitäten zu beachten sind, welche von den Rücksichten auf das sittliche und religiöse Gefühl, sowie auf den Zweck und das Interesse insbesondere der Straf-Anstalten erfordert werden. Namentlich werden daher von der Ablieferung nach Bonn auszuschließen sein die Leichen jüdischer sowie solcher Detimrten, deren Verwandte der Ablieferung widersprechen und die Beerdigung der betreffenden Leiche auf ihre Kosten übernehmen wollen, ferner die Leichen solcher Detinirten, denen die Beerdigung auf dem Kirchhofe der Anstalt während der letzten Krankheit zur Beseitigung großer innerer Unruhe auf ihr besonderes Begehren ausdrücklich versprochen worden ist, und endlich die Leichen solcher Personen, bei welchen mit Rücksicht auf ihre früher» Lebensverhältniffe oder andere besonder» Umstände die Ausschließung der Ablieferung an das anatomische Institut nach Beschluß der Beamten - Conferenz ausnahmsweise für geboten erachtet wird. Der Minister des Innern. Im Aufträge (gez.) Sulz er. An den Königlichen Wirklichen Geheimen-Rath und Ober-Präsidenten Herrn von Pommer- Esche Excellenz zu Coblenz. H 427.

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