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Der Israelit · 1868-03-25 · Heft 13 (25.3.1868) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 13 (25.3.1868)
Date
1868-03-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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220 damit der christliche Character der Anstalt nicht verwischt und gefährdet werde". Wenn also das Probejahr schon abgelegt ist und in bester Weise abgelegt ist, so ist an eine Anstellung eines Juden noch gar nicht zu denken; dann entläßt der Director den Candidaten mit den Worten: „Der Mohr hat seine Schuldigkeit gethan, der Mohr kann gehen". Zu welch anderem Vehufe aber wird das Probejahr abgelegt, als um eine feste Anstellung zu haben? Oder hält die preuß. Regierung die jüdischen Candidaten für ein Genre von Idealisten, denen die Ablegung eines Probejahres das Höchste ist, was ein wissenschaftlich durchgebildeter und pädagogisch begabter Lehrer erreichen kann? In Frankfurt können nicht alle Candivaten angestellt werden, an christlichen Realschulen dürfen sie es nicht. Was nun nach dem Probejahr, zu besten Abhaltung der Candidat meist noch der Unterstützung seiner Angehörigen bedarf, wenn er nicht zufälligerweise eine Lehrerstelle verwaltet, machen? Soll er sich sättigen an dem Anblick seines Zeugnisses, oder soll er eine Elementarschule als den Boden seiner künftigen Thätigkeit wählen? Der Ausdruck „gefährdet" setzt dem Rescript die Krone auf. Also zwei Juden gefährden die Christlichkeit einer Anstalt, an welcher beispielsweise 24 Lehrer wirken! Und worin besteht denn die Gefährdung? Wir zweifeln, ob man uns hierauf eine rechte und überzeugende Antwort geben kann. So lange uns nicht bewiesen wird, daß jüdische Moral Unmoral ist, so lange kann von einer „Gefährdung" nicht die Rede sein. Uns wüd der Beweis nicht schwer fallen, daß keine Schule Schaden nehmen wird durch die Mitarbeiterschaft der Juden. — Schließlich noch eine Jnconscquenz des Erlastes. Wenn nur durch zwei Juden der christliche Character einer Schule gefährdet wird und es in einem ganz bestimmten Falle sich erwiesen hat, daß in dem Organismus einer bedeutenden Anstalt während 7 Jahre keinerlei Störung sich gezeigt hat, wenn Patronat und Aufsichtsbehörde keinerlei Grund zur Unzufriedenheit hatten, lag nicht die Bestimmung den Begriffen von Logik viel näher, „daß an jeder höhern Lehranstalt (Realschule) nur ein Israelit zulässig ist, wenn er sich während des Probejahres die Zufriedenheit der Vorgesetzten Behörde erworben hat"? Würde nicht schon ein solcher Erlaß im grellen Contrast mit den Ereignissen des Jahres 1866 stehen? Würde njcht schon eine solche Bestimmung die jüdischen Einwohner Preußens mit gerechter, sittlicher Entrüstung erfüllen? Böte nicht eine solche intolerante Verfügung dem hochverehrten Dr. Kosch, welchem für sein wackeres Auftreten in dieser Ange- Jahr alt ist. Ob seine Bestätigung jetzt bald erfolgen wird, oder ob er wie seine ehrenwerthen Collegen „sieben Jahr" wird warten müssen, ist eine Frage, die nur der Cultusminister beantworten tann. legenheit der ungetheilte Dank der preußischen Judenschast gebührt, genügenden Anlaß, an das Cultusministerium die Frage zu richten, in welchem Einklang eine solche Verfügung mit der vor 2 Jahren im Namen des CultusMinisters gegebenen öffentlichen Erklärung stehe, „daß an Realschulen Juden als Lehrer unbedingt zulässig seien"? Was die Emancipalron der Juden anbetrifft und speciell in Ansehung der erörterten Frage, so müssen wir leider gestehen, daß durch die denkwürdigen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit kein Fortschritt zum Bessern wahrnehmbar geworden. — Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Mainz, den 20. März. Bei der gestern stattgehabten Wahl zum deutschen Zollpaklament wurde für den Kreis Mainz — Oppenheim — Niederolm der geistvolle politische Schriftsteller, Herr Ludwig Bamberg er von hier, zum Abgeordneten gewählt. □ München, 16. Marz. In der hiesigen, zu diesem Behufs geschmackvoll schwarz decorirten Synagoge fand heute Abend 5 Uhr ein feierlicher Trauergottesdienst für Se. Majestät, den allerhöchst seligen König Ludwig I. von Bayern statt. Gemäß dem Programme begann derselbe mit einem einleitenden Gesang, dann inn pn'äi? n'psn In der Predigt schilderte Herr Rabbiner Aub nicht nur das thatenreiche Leben des Verewigten, sondern suchte auch mit beredten Worten darzulegen, was der allerhöchst selige König für Bayern, ganz besonders aber für München war. Diese Stadt verdanke ihm nicht nur ihre jetzige Schönheit, sondern auch so viele, für Jedermann ohne Untersch'ed des Glaubens von ihm gegründete Anstalten für Kunst und Wissenschaft. Redner erinnert zum Beweise der erhabenen Gesinnüng Ludwigs I., an die Anwesenheit desselben bei der Einweihung hiesiger Synagoge am 21. April 1826 und daran, daß König Ludwig es war, welcher im Jahre 1838 Synagoge und Friedhof von der bis dahin zu bezablenden Haus- und Grundsteuer befreit hat. Nach dem Gebet für das königliche Haus folgte das Schlußgebet und das Kadisch. Der Gottesdienst war sehr zahlreich besucht und gaben auch Nichtisraeliten ihre Theilnahme zu erkennen. Auch in Jchenhausen fand durch Herrn vr. Löb, sowie in Augsburg durch Herrn Dr. Hirschfeld ein solcher Gottesdienst statt. lH Stuttgart, 15. März. Dem israelitischen Oberkirchenrathe, Herrn Hofagent S. I. von Kaulla,

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