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Der Israelit · 1868-03-25 · Heft 13 (25.3.1868) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 13 (25.3.1868)
Date
1868-03-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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219 folgen, der aber nicht für Tilsit oder überhaupt für Preußen, sondern ebenfalls für die jüdischen Bewohner von Westrußland bittet: Aufruf! Nachdem die Noth unter unfern Glaubensbrüdern in Rußland, auch in den uns zunächst gelegenen Gegenden eine so bedenkliche Höhe erreicht hat, daß im wahren Sinne des Wortes Menschen vor Hunger dahin sterben — fühlen auch wir uns gedrungen, für die Unglücklichen zu bitten, und wollen an uns eingehende Spenden, unter dem Beistände und der Mithilfe von bewährten, zuverlässigen Freunden jenseits der Grenze, gewissenhaft vertheilen laffen. Was auch aus andern Gegenden und Ländern über dort herrschenden Nothstand geklagt wird — es ist kein Schatten von dem Elend und der Roth, welchen die armen Juden Rußlands — bei dem Mangel jeder staatlichen oder socialen Hilfe erliegen! Darum möge sich die schöne Tugend Israels auch jetzt bewähren; und mögen reichliche Spenden uns in den Stand setzen, recht viele Thränen zu trocknen, Nackte zu kleiden und Hungrige zu sättigen! Tilsit, 8. März 1868. Julius Lebegott, Salomon Friedeberg- Kaufmann. Rabbiner. ' I. N. Engel, Partikulier." Ganz in demselben Sinne wie die Correspondenzeu von Memel und Gumbmnen spricht sich auch der Redacteur des „Hamagid", Herr Rabbiner Silbermann, in einem Briefe an uns aus. „ In Folge aller dieser Kundgebung^ haben wir das für Ostpreußen bei uns eingegangene Geld bis auf die ersten 16 Thaler noch zurückgehalten. Wir glauben nach Jore Deah C. 251, §. 14, ferner nach C 253, §. 6, berechtigt zu sein, das für Ostpreußen bei uns eingegangene Geld zur Lebensrettung der Hungernden in Rußland und Polen zu verwenden, vorausgesetzt, daß uns die geehrten Spender dazu ermächtigen; wir ersuchen daher dieselben, uns durch einige Zeilen davon zu benachrichtigen. Wir wollen mit Vorstehendem dem löbl. Centralcomitö zu Schippenbeil keinen Vorwurf machen; wir meinen jedoch, daß die bereits zahlreich bei demselben direct eingegangenen Spenden dem dringendsten Rothstande in Ostpreußen abgeholfen haben, und daß es im Interests aller Glaubensbrüder liegen muß, vor Allem die Hungernden vom Hungertode zu retten. O, möge uns der Allgütige das gelingen lassen — ein größeres Glück könnte uns ja nicht beschieden werden. Heil dem, der dazu beizutrageu im Stande ist. Wer sich der Armen erbarmt, dessen erbarmt sich der Heilige, gelobt sei Er! O, meine Brüder und Schwestern, wenn Ihr Euch und die Euren gesättigt habt, so gedenkt der Elenden, deren Kinder vergeblich nach Brod schreien! „Die Zedakah," sagen unsere Weisen, „wendet das böse Verhängniß ab, rettet vom Tode, und weit entfernt, den Besitz zu verringern, vermehrt sie ihn!" Auf, auf, Ihr edlen Männer und Frauen in Israel, gebet, scmmelt und helft! Für die Lebensrettung aus Todesgefahr gibt der Staat eine Rettungsmedaille — und hier können wir vom Tode reiten mit leichter Mühe, mit geringen Opfern. Wer wird sich da nicht beeilen? JrnN nytto «an obiy n:ip L" Die Änstrllmig jüdischer Lehrer an Realschulen in Preußen. Die Nachricht von der Bestätigung des Dr. Jntrosinki an der Realschule zu Posen hat im ersten Augenblick Freude hervorgerufen. Wie sehr gedämpft aber wurde diese, als man erfuhr, daß sie bloß als „Dispensation" zu betrachten sei! Das Schriftstück ist in der That geeignet, Alle, denen es um Durchführung eines ebenso gerechten wie nützlichen PrineipS zu thun ist, zu entmuthigen und in Mißstimmung zu versetzen. Es bestreitet den Patronaten und den Magistraten das Recht, einen Juden an städtischen Realschulen zu wählen, und führt betreffs des Probejahres eine Scheidung zwischen katholischen und evangelischen Realschulen ein, eine Scheidung, die nicht einmal Herr v. Raumer gemacht hat! Für die Juden, führt es weiter aus, sind 2 Realschulen in Frankfurt a. M., und eö bleibt den Candidalen überlasten, an welche sie gehen wollen. In Bezug auf die Realschu-, len in Frankfurt weist die Nationalzeitung mit Recht darauf hin, daß sie lediglich Privatschulen seien. Aber, fragen wir, für die Schulamtscandidaten unter 315,000 Juden zwei Realschulen? Wird nicht die Aussicht eines jüdischen Schulamtscandidaten bei der geringen Anzahl der Anstalten, die ihm zu Gebote stehen und bei der Verfügung, daß zu einer Zeit nur 2 Candidaten an einer Schule ihr Probejahr ablegen dürfen, ganz illusorisch? Die Regierung verfügt, daß ausnahmsweise auch an einer christlichen Anstalt das Probejahr von einem Juden abgelegt werden kann, wenn besondere Befähigung vorhanden und Verhältniffe es erheischen, „nur soll die Schule in N. *) nicht gewählt werden, *) Das ganze Rescript hat hauptsächlich die Posener Realschule im Auge, an der außer Dr. I. auch Dr. Warschauer unter Anerkennung seiner Vorgesetzten Behörden seit Juli 1866 thätig ist. Seine Bestätigung als Hilfslehrer ist noch nicht erfolgt, obgleich seine Wahl und seine Thätigkeit als solcher bereits ein

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