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Der Israelit · 1868-03-18 · Heft 12 (18.3.1868) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 12 (18.3.1868)
Date
1868-03-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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SOI Dienste ergraute Schochtim scheuen sich nicht, öffentlich in christlichen Gasthäusern von Christen zubereitete Speisen, z. B. Fische zu genießen, wie uns kürzlich ein solcher Fall von Augenzeugen verbürgt worden. Wir geben diese Mittheilung, weil wir es der Tendenz, für die wir arbeiten, schuldig sind, nach Kräften zur Wahrung des Judenthums beizutragen, und als eine der schönsten Aufgaben der jüdischen Presse erkennen wir die, für die Erhaltung und gesetzmäßige Handhabung der Religionsvorschriften zu wirken. .'lt> rPDD Österreichischer Kaiserstaat. Wien, 21. Febr. Gestern wurde der Rechenschaftsbericht des Vereines zur Unterstützung und Versorgung hilfsbedürftiger israel. Waisen für das Jahr 1667 ausgegeben. Wir entnehmen demselben folgende Daten: Im abgelaufenen Jahre wurden vom Vereine 116 Waisen versorgt, was mit einem Kostenauswande von 10,224 fl. 15 kr. geschah. Die Einnahme betrug von 375 Mitgliedern 10,146 fl., es verblieb somit ein Deficit von 77 fl. Das Vereinsvermögen besieht aus Obligationen im Werthe von 42,330 fl. 46 kr. Wien, 4. März. Der Gesetzentwurf über die Regelung der Eidesablegung vor Gericht führt eine für Juden, und Christen vollkommen gleichartige Eidesformel ein, welche die einfache Berufung an „Gott den Allmächtigen" enthält. In der Regierungsvorlage wird jedoch die Sonderbestimmung aufrecht erhalten, daß, wenn der Schwurpflichtige zur israelitischen Religion gehört, der Richter die Zuziehung des Rabbiners veranlassen kann. Der Ausschuß des Abgeordnetenhauses strich diese Bestimmung als dem Prinzips der constitutionellen Gleichberechtigung widersprechend, da bei Juden dieselbe Gewissenhaftigkeit vorausgesetzt werden müsse, wie bei Christen. Es erregte im Ausschüsse gerechte Sensation, daß der Minister vr. Berger (!) für die bezeichnete Ausnahmsbestimmung eintrat, weil zu befürchten stehe, daß sonst seitens der Juden, insbesondere in Galizien, viele Meineide Vorkommen würden!! (Frbl.) Wien 6. März. Betreffend die Mittheilung mehrerer Blätter über eine von vr. Berger in Betreff des Gesetzes über die Eidesleistung vor Gericht abgegebene Erklärung bemerkt die Wiener officiöse „Abendpost", daß der genannte Herr Minister weder die Negierung bei der Berathung jenes Gesetzentwurfes vertritt, noch auch bei der in Rede stehenden Ausschußverhandlung anwesend war. Wien. Die israel. Zöglinge des Josefinums haben in diesem Jahre bereits den vorgeschriebenen Diensteid nicht unter den früher üblich gewesenen Formalitäten, sondern mit der einfachen gewöhnlichen Eidesformel: „Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen — so wahr mir Gott helfe" abgelegt, und wurde bloS das Auflegen der Hand auf die betreffende Stelle der Thora, von den früheren Gebräuchen bei Ablegen des Eides beibehalten. Pesth. „Die altgläubige Minorität der israelitischen Konferenz hat am 3. l. M. Sr. Excellenz dem Herrn Kultusminister ihre auf mehrere Punkte des Wahlstatutes bezüglichen Modifikationen überreicht. Das Operat war von nachstehenden Herren Vertrauensmännern unterzeichnet: K. Pappenheim aus Preßburg. Isr. Grün aus Maros Ujvkr, Sigm. Krauß aus Körös - Ladäny, Albert Friedlieber aus S. A. Ujhely, Leo Fischer aus Herend, M. Fleischmann aus Pesth und Schlesinger aus Waag- Neustadtl. Der Sprecher der altgläubigen isr. Vertrauensmänner richtete an Se. Excellenz nachstehende Ansprache: „Ew. Excellenz! In Folge der gnädigen Aeußerung Ew. Excellenz, wonach für den Fall, daß während der Konserenzberathungen Meinungsverschiedenheiten zu Tage treten, der Minorität das Recht zustehen würde, ihre Seperatansicht zu unterbreiten: gestatten wir uns, unsere auf den Entwurf des Wahlstatutes bezüglichen Modlficationen in tiefster Ergebenheit der h. Aufmerksamkeit Ew. Excellenz zu empfehlen." Se. Excellenz der Herr Kultusminister erwiederte hierauf im Wesentlichen Folgendes: Er werde das ihm überreichte Elaborat mit großer Aufmerksamkeit durchlesen und mit dem Operale der Majorüät der isr. Konferenz vergleichen. Er sagte ferner, daß sie ihre Gemeinde- und Schulelaborale zu jeder Zeit einreichen dürfen, die er ebenfalls dem Kongresse vorlegen werde, dem es dann anheimgestellt bleibt, was er als Basis seiner Thätigkeit wählen wolle. In religiösen Angelegenheiten ist ein Kompromiß nicht möglich, da eine Ueberzeugung nur als eine ganze denkbar sei. Was zwischen diesen beiden Ansichten schwankt, würde weder die eine noch die anders Partei befriedigen. Er würde es denn auch nicht dulden, daß der eine Theil den andern unterdrückte, weßhalb es auch am zweckmäßigsten sei, bezüglich des öff. Gottesdienstes, wo dieß nölhig erscheint, eine vollständige Trennung platzgreifen zu lassen; die allg. administrativen Angelegenheiten könnten dessen ungeachtet vereint bleiben. Es möge immerhin sein, daß die Altgläubigen die Mehrzahl der im Lande wohnenden isr. Bevölkerung bilden; in manchen Gemeinden dürfte trotzdem die andere Partei die Majorität haben, weßhalb die Basis gegenseitiger Freiheit auch die beste und sicherste sei. Eine Trennnng würde für die Regierung von minder großem Uebel sein, als für die Judenheit selbst. Die Religiosität könne nicht als Hinderniß der Civilisation betrachtet werden; er wisse die religiöse

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