Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 11 (11.3.1868)
- Date
- 1868-03-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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IX. Jahrgang. Beilage zu Nr. 11 des Zsraeltt. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Von der hessischen Bergstraße. Die isr. Gemeinde Seeheim, die früher nur 8—9 Familien zählte, besteht nunmehr n*a aus 15 Familien; dieselben hatten bisher ihren Gottesdienst in einem gemietheten Locale abgkhalten. Bereits vor 2 Jahren gelang es dem gegenwärtigen Vorstand daselbst einen geeigneten Platz zu Synagoge, Gemeindehaus und Frauenbad käuflich zu erwerben; derselbe Vorstand wirkte mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln dahin, daß jetzt dort ein neues schönes Gebäude steht, welches Synagoge, Gemeindehaus und Frauenbad nach echt jüdischem Ritus enthält. Nachdem dies Alles vollendet war, wurde von dem dortigen israel. Vorstande in Erwägung gezogen, wer wohl die Weihepredigt halten solle. Die Gemeinde Seeheim gehört zum Rabbinate des Herrn Rabbiners vr. Landsberger (bekannt durch Nr. 45 dieser geschätzten Zeitung vom 7. November 562?), den man jedoch aus bekannten Gründen nicht dazu berufen wollte. Daher machte der israel. Vorstand zu Seeheim eine Eingabe bei Großh. Kreisamte BenSheim und bat, die Erlaubniß ertheilen zu wollen, daß die Weihepredigt von Herrn Rabb. vr. Lehmann zu Mainz gehalten werde; als aber Herr Vr. Landsberger zu Darmstadt von dem Borhaben Kunde erhielt, that er Schritte dagegen, weßhalb dem Gesuch nicht willfahrt wurde. Um aber dem vorzukommen, daß Herr vr. Landsberger sich der Gemeinde Seeheim durch Helfershelfer aufdringt, wie er es einmal vor 3 Jahren bei der Nachbargemeinde Alsbach gethan, so machte man die Sache so kurz und einfach als möglich, und ersuchte man den in unserer Gegend seit neuerer Zeit rühmlichst bekannten streng orthodoxen Herrn Joseph Ieid el, Sohn des Kaufmanns Laz. Jeidel zu Pfungstadt, die Wethe durch eine nam zu vollziehen, zu welchem Gesuch Herr Jeidel sich auch bereitwilligst verstand. Die Einzelnheiten dieses "pj'rr, welche recht feierlich waren, übergehend, will ich nur einige Momente hervorheben. Am Sabbatmorgen Paraschath Jithra versammelte sich die Gemeinde und einige Fremde sowie der Großh. Bürgermeister mit dem Gemeinderath, von denen besonders als rühmlich und dankenswerth hervorgehoben werden muß, daß sie ihren jüdischen Mitbürgern zu dem Bau des Gotteshauses aus der Gemeindecaffe 450 fl. gewährten, in der neuen Synagoge, wohin man Tags zuvor in feierlichem Zuge die Sifre Thora gebracht hatte. Als nun alle Anwesende ihre angewiesenen Plätze eingenommen hatten, bestieg Herr Jeidel die Kanzel und begann mit seiner nenn, lim -,'nvp n8 vby nnan 'b nipj/n non« i-dtd* 8138 'DtSf 08 *V3I8 ->08 DlpCH *?3a *ppa 081 ^288 n8 pri8 ruao 8^> ntpj/o o'J38 totd D8i Tro-iai *pt>8 n^nni rpty oen “3-in »a onj," zum Texte. Der Redner entwickelte in schwungvollen und begeisternden Worten, daß das israel. Gotteshaus geweihet sein müsse als eine Stätte der Gottesverehrung, der Andacht und der Belehrung; hat jeder Israelit diesen Altar in seinem Herzen errichtet, ist jeder sich selbst bewußt, recht zu handeln und er will dem Ewigen auch ein sichtbares Zeichen der Verehrung weihen, dann soll er einen Altar von Steinen bauen, m ok nain, er ist verpflichtet, diesen Altar, einen Tempel, eine Synagoge, zu bauen, aber keine behauenen Steine sollen hierzu verwendet werden, nicht Ggennutz, nicht Zwietracht, nicht unlautere Absichten sollen bei diesem Bau Mitwirken, sondern er soll aus ganzen Steinen aufgeführt werden; seine Grundlage soll die reine Gottesverehrung, die Anerkennung für die unzähligen Wohlthaten sein. Dann wird auch der Allmächtige seinen Segen geben zu dem Werke und seinen Namen darauf ruhen lasten auf immer. Möge das neuerbaute Gotteshaus der Gemeinde Seeheim dasjenige werden, als was es die Festrede bezeichnete, und so diese noch kleine Gemeinde mit göttlicher Hilfe immer mehr und mehr erblühen. M—e. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien. Offiziös wird erklärt, daß der Erlaß des Ministers des Innern an den Statthalter von Galizien, die Besitzrechte der dortigen Juden betreffend, nicht etwa zu verstehen ist, daß die darin ausgesprochenen Grundsätze nur auf Galizien und nicht auch auf alle jene Ander sich beziehen, in denen bisher bezüglich der Besitzfähigkeit der Juden Ausnahmsbestimmungen galten (Krain, Kärnten, Steiermark und Tirol), sondern daß mit diesem Erlaß diese Principienfrage gelöst werden sollte. Daß der Erlaß an den Statthalter von Galizien gerade g-richtet wurde, habe darin feinen Grund, weil nur aus diesem Lande diesbezügliche Gesuche Vorlagen. Wie«. In der jüngsten Zeit ist wiederum die Zwangslage, in welche nichtkatholische Mütter «egen ihrer in öffentlichen Krankenanstalten