Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 10 (4.3.1868)
- Date
- 1868-03-04
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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167 Denkschrift, daß der an°^ud° D,rect°r und Oberlehrer in Lehre und s" °»f b™ ®°tl,en 5« *«' ten, wahren und l't.v-n Jud-nIhumr stehen und daß ihm dieses.'"' anerkannten Rabinern attestirt sein müfle.'b°r w°r weiß was die Curatoriumsmitalieder -et „anerkannten" Rabbinern verstehen* Sie oc*er £err Redacteur, haben dieses schon in einer 'dl?rkung zu unserm Aufsatze in derselben Nummer^^g bemerkt. Wir wollen dieselbe hier ergänzen r fmSen weiter: wer weiß, was das Curatorium ,«iX »echtem, wahrem und positivem Judentbume"^^? Vielleicht verstehen einige Mitglieder daru^ das von Philippson. Geiger und Consorten adap^" Judenthum mit seiner Entwickelungs- und Fortb-'Ungstheorie (bekanntlich ist der Erstgenannte de^^"der derselben), andere vielleicht daS r on der genannten just« rviiiou - Partei adoptirte mit sein- Theorie der Reformen innerhalb (!) talmudische^^nzen. Daß man darunter nicht das vom „Jsrae>" und dessen Partei vertretene Judenthum verstek scheint schon aus dem Umstande einzuleuchten, daß as Curatorium behufs Anstellung eines Directors an keinen orthodoxen Rabbiner gewendet hat, wie^ie, Herr Redacteur, dieses ebenfalls in Nr. 7 zu bemerken die Güte hatten. — Doch, wir wollen ni unserm Urtheile der Zukunft nicht vorgreifen, viel- ,ehr erst den Zeitpunkt abwarten, wo das Curatoium durch die Anstellung eines Directors für die Vereinsschule — wahrscheinlich wird dieses der erste Act seiner Amtsthätigkeit sein — den Beweis geliefert haben wird, daß man den Wünschen der Mehrzahl der Gemeinden Rechnung getragen. Sollte aber, was wir nicht hoffen wollen, die Acquisition nicht zur Zufriedenheit derselben ausfallen, so möchten wir denselben hiermit den Rath ertheilen, von dem nach den neuen Statuten ihnen zustehenden Rechte Gebrauch zu machen und an Stelle des von dem Präses Löb gewählten Curaloriums ein anderes zu wählen. L. M. R. L. Amerika. Sanet-Thomas (Westindien). Vor einigen Monaten wurde die Insel Sanct-Thomas durch ein fürchterliches Erdbeben fast ganz zerstört. Auch die israelitischen Einwohner dieser Insel haben darunter schwer gelitten. Einem von hier dadirten Briefe entnehmen wir Nachstehendes über diese Katastrophe: „Inmitten dieser großen Zerstörung sind wir glücklich, constatiren zu können, daß die Synagoge keinen Schaden gelitten hat. Am 1. Dezember wurde des Morgens ein besonderer Gottesdienst abgehalten, um Gott um Schutz für die Insel und deren Bewohner anzurufen und Ihm zu danken, daß er uns am Leben erhalten; denn es gab keine Person auf der Insel, die nicht geglaubt hätte, daß ihre letzten Augenblicke gekommen waren. Dieser Tag wurde wie ein Jom Kippur gefeiert; wir haben uns gegenseitig unsere Beleidigungen verziehen; Leute, die seit Jahren nicht mit einander in Verbindung getreten waren, umarmten sich. Wir haben schreckliche Tage verlebt." Baltimore. Die Israeliten von Baltimore haben an die Legislatur von Maryland eine Petition gerichtet, in welcher sie sich über das in diesem Staate geltende Sonntagsgesetz beklagen. Dieses Sonntagsgesetz verbietet den Bewohnern dieses Staates, also auch den Israeliten, am Sonntage ihre Geschäfte offen zu halten. Die Israeliten, die am Samstag, als an ihrem Sabbat, ihre Geschäfte geschlossen haben, sind durch dieses Gesetz in Nachtheil gesetzt. Sie ersuchten die Legislatur, entweder das Gesetz zu ändern oder dasselbe für die Israeliten als nicht geltend zu erklären. (Da dieses Sonntagsgesetz in den übrigen Staaten Nordamerikas nicht eingesührt ist, so glaubt man allgemein, daß den Beschwerden der Israeliten Baltimores Abhilfe werden wird. Feuilleton. Der Kefangene. Eine wahre Geschichte, von dem Helden derselben selbst ausgezeichnet. Mitgetheilt von E. Oarmoly. (Fortsetzung.) IX. Das Zauberbuch. Die Feinde meines unschuldigen Bruders haben auch mich zu ihrem Opfer gewählt, und nach ihm kam die Reihe an mich. Aber wessen konnten sie mich beschuldigen? Ich hatte weder absurde Decrete dem Markgrafen zur Unterschrift vorgelegt, noch Dispositionen über bessere Einrichtungen des Staates entworfen. Doch das hinderte die Feinde nicht, gegen mich aufzutreten. Die Angeberei ist erfinderisch. Als Oberrabbiner vom Fürstenthum stand ich, wie alle Oberrabbiner in Deutschland, im Rufe eines Kabbalisten. Es ist wahr, daß während ich in Frankfurt wohnte, ich Gelegenheit hatte, alte kabbalistische Bücher zu sehen, worin sich viele merkwürdige Amulette, Beschwörungsformeln , Segens- und Fluchsprüche befanden, die ich, ihrer Seltenheit wegen, abschrieb und ein Buch daraus bildete. Dieses Buch nun, das man in meinem Hause fand und sammt meinen übrigen Büchern mit Beschlag belegte, wurde zu einem Zauberbuch gestempelt. Die hochweisen Männer der theologischen und juristischen Fakultät der Universität £ zu Altdorf erklärten in dem ihnen abgesorderten Gutachten, daß das genannte