Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 10 (4.3.1868)
- Date
- 1868-03-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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160 JeitungSnachrichten und Covrefpondenzen. Deutschland. Stuttgart. Bei Berathung des Kriegsdienstgesetzes wurden die Candidaten der Theologie und des Lehrerstandes israelitischer Religion den wegen Berufs zu befreienden oder zurückzustellenden christlichen Candidaten in jeder Beziehung gleichgestellt. Am 19. Februar führte die Tagesordnung in der 84. Sitzung der Abgeordnetenkammer auf den Bericht der staatsrechtlichen Commission über den Gesetzesentwurf, betreffend die ausnahmsweise Gestattung der bürgerlichen Trauung bei Israeliten. Der Gefetzesentwurf hat den Zweck, auch den Israeliten aushilfsweise die bürgerliche Trauung zu gestatten, wie dieß für Christen bereits durch das Gesetz vom 1. Mai 1855 geschehen ist. Anlaß zu diesem Gesetzesentwurf, sagen die Motive , gibt das Bedürfniß, den Staatsbürgern die Eingehung einer nach der Staatsgesetzgebung erlaubten ehelichen Verbindung, zu deren Abschluß die Kirche nach religiösen Grundsätzen nicht Mitwirken zu können glaubt, von Staatswegen zu ermöglichen. Die Commission ist mit den einzelnen Artikeln einverstanden. Dieselben werden ohne Debatte genehmigt und bei der sofort erfolgenden Schlußabstimmung wird das Gesetz mit 82 Stimmen gegen die 2 Stimmen von katholischen Geistlichen angenommen. Der Gesctzesentwurf hat nun noch die Kammer der Standesberren zu passiren. Ohne Zweifel haben die zwei Rabbinen in Mergentheim (jetzt in Hamburg) und in Weikersheim, welche, wre s. Z. auch der „Israelit" berichtete, einem jro die Einsegnung ,aus religiösen Gründen verweigerten, einem Advocaten in Ulm die Veranlassung geboten, ew.e Petition um die Civilehe an die Regierung und die Ständekammern einzureichen. Deitelbacb, 24. Febr. Zn der verflossenen Nacht wurde dahier ein gräßlicher Raubmord an dem 74jährigen Feldheim (Israelit) und seiner hoch in den sechziger Jahren stehenden Frau verübt. Nachdem die Magd derselben, die einzige Person, die noch im Hause mitwohnt, zum Tanz gegangen, schellte ein Mann an der Thüre, dem arglos geöffnet wurde. Nach kurzer Zeit hörte man von Seiten der Nachbarschaft in dem sonst so stillen Häuschen ungewohnten Lärmen, der jedoch bald wieder verstummte. Da nun auf wiederholtes Anlauten ke n Lebenszeichen aus dem Hause gegeben wurde, so holte man die Magd vom Tanzplatze und sperrte die Thüre auf, wo man alsbald beide Eheleute gräßlich ermordet im Blut schwimmend fand. Feldheim, durch 16 Stiche schrecklich verstümmelt, lebte noch einige Augenblicke und äußerte, der Mörder müsse ein Schmiedgeselle gewesen sein, in Folge dessen man bei einem solchen im Verdacht Stehenden sogleich Nachsuchung anstellte und denselben auch mit dem Abwaschen des Blutes beschäftigt in sei- > ner Wohnung antraf. Er ist der That bereits ge- » ständig; der gestohlene Betrag soll 10 fl. betragen!! fl (W. A.) 1 Magdeburg, den 20. Februar. (Privatmitth.) i 1 Mit Bezugnahme auf die in diesem Blatte öfters schon j| gebrachten Referate, betreffend die Zubereitung der jjj Cichorie nnco py1?, erlaube ich mir hiermit öffent- || lich darauf aufmerksam zu machen, daß nach angestell-!-> ten Recherchen in keiner der hiesigen Cichorienfabrik ken Fabrikate, mit der Etiquette „nD£> >y" versehen, I; unter vorschriftsmäßiger Aufsicht angefertigt werden. ' — Die Exceffe in Jerusalem, die die jüngste Nummer 1 d. Bl. mrttheilte und die von der größten Intoleranz und Verletzung der Gewissensfreiheit zeugen, haben ') mit Recht die größte Sensation hervorgerufen, umso- \ mehr, als sie vom Amerikanischen und Preußischen j Consul begünstigt sein sollen. Vom „Israelit" ging j diese traurige Nachricht auch schon in viele politische J Blätter über. Man darf erwarten, daß der Vorfall , sorgfältig untersucht und die Schuldigen zur Rechen-; schaft gezogen werden. Beim Empfang der betreff. - Nummer des „Israelit" hat Herr Nabb. Dr. Nahmer \ die Sache sofort an den Abgeordneten Herrn Lasker, | Vertreter hiesiger Stadt, berichtet und denselben drinj gend ersucht, dem hohen Hause der Abgeordneten hiej von schleunigst Anzeige zu machen, sowie den Nordj deutschen Bundeskanzler zu den geeigneten Schritten \ zu veranlassen.*) St. Aus Mecklenburg-Schwerin, 18. Febr. Das ftrelitzische Gesetz über die rechtlichen Verhältniffe der Juden ist auch für das Fürstenthum Ratzeburg publicirt worden, so daß nun auch in der Stadt Schönberg die Juden unter denselben Bedingungen wie die Christen berechtigt und verpflichtet sind, das Einwohnerrecht zu erlangen und das Bürgerrecht zu gewinnen. (H. N.) Österreichischer Kaiserstaat. Wien, 11. Februar. In hiesigen juristischen Kreisen hat, so schreibt man der „Presse" aus Prag, die Ernennung eines Juden zum Auscultanten im Justizfache gerechtes Aufsehen erregt. Dieselbe erfolgte vom Ober-Landesgerichte am Freitage, nachdem besten Präsident schon am Mittwoch den Candidaten von! seiner Ernennung verständigt hatte. Die Publicirung derselben wurde verzögert, weil wegen Beeidigung des Neu-Ernannten beim Justizministerium eine Anfrage geschah, die umgehend mit dem Bescheid erwidert worden, daß sie genau so vorzunehmen sei, wie die aller Staatsbeamten. Ich brauche wohl nichts hinzuzufügen, um die Tragweite dieser Ernennung hervor- *) Wie bereits berichtet, hat Herr Lasker dieser Aufforderung, und, wie wir hoffen, mit Erfolg entsprochen. — Red. MSSSiLWWiWWMWW