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Der Israelit · 1868-02-26 · Heft 9 (26.2.1868) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 9 (26.2.1868)
Date
1868-02-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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144 also auch die more judaico Eidfrage ihre Erledigung finden und müssen wir uns daher bis zum Ausgange Februar oder Anfangs März, bis zu welcher Zeit der zweite Norddeutsche Reichstag zusammenberufen wird, schon gedulden. Wenn es nun auch etwas stark a la Mecklenburg riecht, daß man selbst im thatkräftigen Preußen aus ein eigenes Vorgehen in dieser Angelegenheit verzichtet und erst die Beschlüsse des Reichstages abwarten will, so müssen wir andererseits auch gestehen, daß unS im Interesse der Sache ein solches Abwarten lieber ist, denn die im Reichstag gefaßten Beschlüsse haben für den ganzen Nordbund Giltigkeit und sollte es nun innerhalb desselben noch ein Land oder Ländchen geben, in welchem man sich bis dato noch nicht zur Abschaffung des quest. Eides bemüssigt fand, so wird ein günstiger Reichstagsbeschluß — und daß er der Sache ein günstiger sein wird, scheint uns außer allem Zweifel — das Nebel weit mehr mit der Wurzel heben, als eine einfache Resolution des preuß. Abgeordnetenhauses, dessen Competenz an der preußischen Gränze aufhört. Dann dürfen wir aber auch von dem gesunden Sinne des preuß. Abgeordnetenhauses zuversichtlich erwarten, daß es sich nicht mit Händen und Füßen dagegen sträubt und sich besser ttt Thatsachen fügen kann, als seiner Zeit der Mecklenburger Landtag. Eine andere Petition der israel. Gemeinde zu Rakel, welche darüber Beschwerde führt, daß der dortige evangelische Pfarrer die Aufsicht über die jüdische Schule habe und verlangt, daß diese Aufsicht dem Rabbiner übertragen werde, welcher akademische Studien gemacht und alle Prüfungen absolvirt habe, hatte mehr Glück als die vorgenannte. Nach mehrstündiger Discussion wurde beschlossen, die Petitton der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wir hatten seiner Zeit Gelegenheit, von der Gefangennahme des Herrn Banquier Ezechiel Simon in Hannover zu berichten. Die unter Assistenz von Stieber mit großer Ostentation gegen ihn eingeleitete Untersuchuug wegen StaatSverrathS scheint kein Material zur Erhebung einer Anklage gegm genannten Herrn geliefert zu haben, denn in diesen Tagen sind Simon die 10,000 Thlr., welche er bei seiner Entlassung aus der Stadtvogtei als Kaution stellen mußte, wieder zurückgezahlt worden. — Das Regierungsblatt deo Großherzogthums Mecklenburg vom 1. Februar bringt endlich die Verordnung über die rechtlichen Verhältnisse der dortigen Juden. Ausgeschlossen sind sie noch von der Landesstandschaft, der Jurisdiction, dem Patronate, der Aufsicht und Verwaltung von christlichen Schulen und geistlichen Stiftungen und von der Strafpolizei. Die Kosten für diese Offizien, wofür die Regierung einen Vertreter fteKt, müssen sie jedoch tragen. Ist dies natürlich auch noch keine volle Gleichstellung mit den übrigen Confessionsbekennern, so liegt doch ein großer Fortschritt gegen früher in dieser Anordnung und wird das noch Fehlende mit der Zeit auch noch Nachkommen. Es sei uns hier gestattet, an eine historische Reminiscenz zu erinnern, die gerade jetzt am meisten opportun erscheint. Den 24. Februar d. I. sind eS genau zweihundert Jahre, daß in Wien die Hofburg brannte, wodurch die damaligen Israeliten, die man fälschlich der Brandstiftung beschuldigte, den pöbelhaftesten feesten ausgesetzt waren. Und genau zweihundert Jahre später gehen von derselben Hofburg Erlasse aus, welche die Ghettis ausheben und daran erinnern, daß die Israeliten in der großen Monarchie liegende Grundstücke erwerben können. So sühnt die Civilisation und — sagen wir auch die Erfahrung — an Enkel und Urenkel die schweren Vergehen, die blinder Fanatismns an den Ahnen begangen. Nicht nur in Galizien sind die rigorosen Bestimmungen über den Erwerb von Landgütern Seitens der Israeliten gefallen, so daß bereits mehr als fünfzig Fälle vorgeiommen sind, daß Juden auf Grundlage des Artikels 6 des Staatsgrundgesetzes Liegenschaften in Galizien erworben haben, sondern auch in Krain, Kärnthen, Oberösterreich, Steiermark und Tyrol sind nunmehr durch die Staatsgrundgesetze die Erwerbungsfähigkeit jeder Art Liegenschaften, sowie der Genuß politischer und bürgerlicher Rechte als unabhängig von dem Religionsbekenntnisse gewährleistet und es ist auch davon speziell in Tyrol bereits Gebrauch gemacht worden. Die Intoleranten sehen dies freilich mit Ingrimm und schreien Wehe darüber, daß die Glaubenseinheit gefährdet sei. Würde es von ihnen allein abhängen, so müßte Tyrol eher vollends verarmen, seine Wasserkräfte müßten unbenutzt bleiben, als daß die Glaubenseinheit durch israelitische Fabrikanten und Werkführer beeinträchtigt (?) würde. Aus Wilna meldet man uns den vorigen Sommer erfolgten Tod eines der dortigen gelehrtesten Talmudisten, des p'V't -im'inw pnsp P. Die Wilnaer Gemeinde besitzt zehn der größten die abwechselnd an jedem rot? in einer der 150 Klausen Vorttäge halten und unter diesen war R. Iizchak einer der hervorragendsten. Schon bereits zwei Jahre kränkelte der Heimgegangene und da wurde in vielen Klausen für die Wiedererlangung seiner Gesundheit gebetet und auch das übliche apn vorgenommen (nach dem bekannten Ausspruche unserer Weisen), wobei er den Namen pruv erhielt. Er genas auch wieder so weit, daß er verwichenen npn 'ehe) rot? zur Thora gerufen werden konnte, wobei ihm merkwürdigerweise der Abschnitt vorgelesen wurde, der vom Tode AhronS und der Einsetzung Eleasars in die Würde des Vaters handelt. (im myb« n«i pn# n« np) Nun hat aber R. Iizchak Ahron n"y wirklich auch einen Sohn Namens uw, der auch zu den Talmudgrößen Wilnas zählt.

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