Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1868)
- Date
- 1868-02-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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143 Weck regiert. Aus unbekannten Gründen wollen sie nicht mit dem Namen „Knsar" genannt sein. Herr Tscharni welle daher nach diesem Volke und dessen Ursprung forschen; vielleicht gelingt es ihm, das Problem zu lösen. 3eiftmgöitadmcl)tett und Co*?espou denzeu. Deutschland. Karlsruhe, den 13. Februar. Eine Neuigkeit durchlöuft unsere Eladt und bildet ausschließlich das Tagesgespräch. Ein Jsraelite ist zum Präsidenten des Finanzministeriums ernannt worden. Moritz Ellstädter, der Eohn eines hiesigen Möbelhändlers und Schwager des Rabbiners Willst älter, ist in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre geboren, fiudirte Rechtswissenschaft und wurde 1860 als Mechtsprcklitont rezipirt. Da es ihm unter dem Ministerium Wechmar schwer geworden war, eine Advocatur zu erlangen, so ging er nach Berlin und arbeitete dort gemeinschaftlich mit dem als badischem Abgeordneten wohlbekannten Mathy in einem der größeren Creditinst'tute unter den Augen von Hansemann. Nach mehreren Jahren, da sich indessen die Verhältnisse in Baden für die Israeliten günstiger gestaltet hatten, kehrte er zurück, übernahm eine Advocatur in Durlach und bald darauf in Karlsruhe. Im Jahre 1863 wurde er in den Staatsdienst berufen und als Assessor bei dem Hof- und Kreisgerichte Mannheim verwendet. Als jedoch im Juli 1866 bei der neuen Wendung der Dinge Mathy zur Präsidentschaft des Ctaatsministeriums gelangte, war es eines seiner ersten Geschäfte, den ihm wohl befreundeten und als tüchtig erprobten Ellstädter als juristisches Mitglied in das Finanzministerium zu berufen. Er ist also kaum zwei Jahre als Ministerialrath im Finanzministerium thätig (er ist jedenfalls an Dienst-, vielleicht aber auch an Lebensjahren der jüngste Rath im Collegium) und schon hat ihn das Vertrauen seines Fürsten an die Spitze des Finanzministeriums gestellt. Sie werden begreiflich finden, daß diese Ernennung nach allen Seiten überraschte, namentlich aber die Glaubensgenossen und zahlreichen Freunde des Ernannten in freudige Aufregung versetzte. Seine juristische Tüchtigkeit und bewährte poliüsche Gesinnung sollen ihm diesen wichtigen Posten eingebracht haben. Möge es ihm gelingen, das Wohlwollen unseres Mirsten und das in ihn gesetzte Vertrauen sich dauernd zu erhalten._ Aus dem Norddeutschen Bunde, im Sch'vat. (Privatmitth.) In unserem vorigen Referate nahmen wir von einem Gesetze Notiz, das der hohe Senat zu Lübeck als Nachtrag zu der israsl. Gemeindeordnung publizirte und wonach der Austritt aus der Gemeinde jedem Mitgliede gegen Vorausbezahlung eines fünfjährigen Beitrags freisteht. Dieses Publicandum hat nun wieder eine Unzahl von Artikelchm in der lübecker Presse hervorgerufen, in welchen ein Unzufriedener das Verfahren eines hohen Senats als bundesgesetzwidrig darzustellen versucht. Wäre di« Sache nicht so ernst, so könnte diese Behauptung unS lächerlich erscheinen, denn das publizirte Gesetz für dm Norddeutschen Bund enthält in dieser Beziehung nicht ein einziges Wort, da es sich überhaupt strikt nur an den politischen Standpunkt hält und geflissentlich jede Frage, die nur den Anschein einer religiösen habm könnte, zu vcrmeidm sucht. Der jüdische Handelsmann Rosenberg aus Nordeuburg ist in einem Walde unweit der Stadt ermordet gefunden worden. Wenn sich das Gerücht bestätigt, wie man es meldet, so ist die Schreckensthat um so grauenvoller, als die That von der Schwägerin des Gemordeten verübt worden sein soll, und zwar, wie die Mörderin schon eiugestanden haken soll, auf Ansiisten seiner eigenen Frau, welche Christin, später zum Judenthum übertrat, um den Mann zu heirathen, und in unglücklicher Ehe mit ihm lebte. Für die Ausführung des Mordes wurde der Mörderin ein Thaler versprochen und sämmtliche Baarschaft, die der Ermordete bei sich tragen würde. Die Thäterin lockte zu obigem Behufe den Mann in das Dorf, wo sie ihren Wohnsitz hatte, und vollbrachte die Gräuelthat, I nach welcher sie den Leichnam mit Hilfe ihres Mannes in einen Sack steckte und beide denselben gemeinsam in den Wald schafften, wo man später die Leiche entdeckt hat. n’UD tvw "Ans dem Norddeutschen Bunde, im Sch'vat. (Privatmitth.) Der frühere Abgeordnete Lübecks für den Norddeutschen Reichstag ward an die Stelle eines verstorbenen Senators erwählt und dadurch die Wiederwahl eines andern Abgeordneten nöthig. Zu den Vorsitzenden bei dieser Wahl ward nun vom hohen Senate auch ein Glaubensgenosse, Hr. W. Philippson, gewählt. — In einer früheren Correspondenz sprachen wir die Hoffnung aus, daß Preußen mit der völligen Emancipation seiner iSraell Bewohner den anderen Norddeutschen Bundesstaaten als ein gutes Beispiel vorangehen werde und bezeichneten besonders den Judeneid als hoffentlich das erste fallende Blatt vom Baume des Vorurtheils, an dm durch eine diesbezügliche Petition die Axt gelegt ward. In der Commissionssitzung des preuß. Abgeordnetenhauses vom 29. Januar wurde nun vom Regierungs- Commissär bei Berathung dieser Petitionen auf die neue Civilprozeßordnung hingewiesen, von welcher dem demnächst zusammmtretenden Reichstage Vorlage gemacht werden wird. In dieser nächsim Session wird