Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1868)
- Date
- 1868-02-19
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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131 Ausschusses gehen aus den disciplinarischen Erwägungen hervor: es werde dadurch Störung für die ganze Schule urd die betreffenden Schüler selbst hervorgerufen. Wir haben aüo zu untersuchen, ob diese Störungen wirklich vorhanden, und wenn vorhanden, ob sie nicht zu beseitigen find. Sie find vorhanden, wenn dadurch Lehrgegenstände in ihrem Zusammenhang unterbrochen werden; wenn also z. B. ein Gej schichtsunterricht Mittwochs und Sonnabends stattfin-! det, und die jüdischen Kinder die Sonnabendsstunde! versäumen, so werden sie den Zusammenhang verlieren,! und ihre Unkenntniß wird allerdings den Lehrer, sowie die übrigen Kinder stören. Aber dieß ist nicht! von der Nothwendigkeit geboten. Es gibt eine Reihe von Unterrichtsgegenständen, die dieses Zusammenhangs im Vorträge entbehren, wenn diese auf den Sonnabend gelegt werden, so braucht weder für die Schule,! noch für die jüd. Schüler irgend welche Ungelegenheit! einzutreten. Dahin gehört das Schreiben, ein Theil des! Rechnenunterrichts (da wo ein jeder Schüler durch besondere Ausgaben beschäftigt wird), Zeichnen, Turnen, Singen; es wird sich auch aus anderen Gründen empfehlen, den christlichen Religionsunterricht, als Vorbereitung für den Sonntags-Gottesdienst, auf den Sonnabend zu verlegen. Es wird also nicht schwer sein, den Stundenplan so einzurichten, daß durch das Fehlen der jüdischen Kinder am Sonnabend keine Störung für die Schule und die übrigen Schüler eintritt. Der Nachtheil, der die versäumenden Kinder selbst betrifft, wenn sie in gewiffen Gegenständen weniger unterrichtet werden als andere, ist freilich nicht zu umgehen. Das muß sich aber jede Minderheit gefallen lasten, wenn sie dafür Exemtionen in Anspruch nimmt. Wird es allzufühlbar, so ist es Sache der Eltern, oder unter bestimmten Voraussetzungen der ganzen Gemeinde, für deren Abhilfe zu sorgen. Daß ein Privatunterricht unter Aufsicht des Directors nicht ausführbar ist, darin stimmen wir dem Ausschuß durchaus bei. Um noch einem Einwand, der gemacht werden könnte, im Voraus zu begegnen, wollen wir auch der anderen jüdischen Feiertage erwähnen, die jüdische Kinder am Schulbesuch hindern könnte. Ihre Zahl aber ist äußerst gering, und die meisten derselben (das Osterfest, daS Pfingstfest) fallen in der Regel mit entsprechenden christlichen Festen zusammen, andere (das Neujahrsfest, der Versöhnungstag) mit üblichen Ferien, so daß also auch hierin keine größere Unbequemlichkeit übrig bleibt, als auch sonst bei Versäumniß der Schule durch Unwohlsein und andere Ursachen hervorgebracht wird. Wir achten daher das dringende Gesuch an die gedeutet werden wird; die Ausdrücke „Confession und ein große» rer Bruchtheil" lassen der intoleranten Gesinnung weite Harter» thüren offen. ehrenwerthen Mitglieder der Bürgerschaft, bei Beratung des § 35 des neue» Entwurfs die Fassung des § 30 aus dem Entwurf der interimistischen Oberschulbehörde, soweit er eine Dispensation jüdischer Schüler von dem Schulbesuch am Sonnabend entspricht, wiederherzustellen. I." (Am 5. Febr. kam diese Angelegenheit noch nicht zur Beralhung.) Als Curiosum mag noch die Entgegnung erwähnt werden, welche obiger Artikel hervorrief. Unter der Aufschrift: „dht Vorschlag zur Güte," fordert sie die Juden auf, einen Compromiß mit dem Staate eiuzngehen. Sie sollten den Sabbat auf Sonntag verlegen — dann würde der Staat — etwa die jüdische» Schüler vom Schulbesuch am Sonntag entbinden, obgleich er dann ihr Ruhetag ist, gleich jetzt, wo er es nicht ist? — nein, dies, was allenfalls noch ein Compromiß zu nennen wäre, ist dem Einsender noch zu logisch, er geht Jahrhunderte zurück und sagt, der Staat und die Gesellschaft haben ja den Juden eine große und ehrenvolle Concession gemacht in der Annahme des Instituts der Woche von 6 Werktagen und einem Ruhetag — ergo sei es nicht mehr als billig, daß- Als ob der jüdischen Geschäftswelt eine Wohlthat erzeigt wird, daß ein christl. Ruhetag nicht alle 10 Tage oder jeden Monat einmal eintritt! Die plumpen Ausfälle dieses Artikels gegen die jüd. Religion übergehen wir, da sie sich auf demselben Geistesniveau bewegen, wie sein Vorschlag. Wenn die Gegner der Dispensation keine gewichtigeren Bedenken Vorbringen können als solche, so ist die Annahme des Entwurfs der Oberschulbehörde gesichert. Altona, im Februar. Der hiesige „Ettlinger- Verein" veröffentlicht seinen Jahresbericht. Die Einnahmen betrugen 1255 Mark. Der Reservefond beträgt 619 Mark 10 Sch. Im vorigen Jahre vertheilte der Verein 22 Sommeranzüge und 21 Winteranzüge an Knaben; ferner erhielten 28 Knabm und 24 Mädchen je 2 Paar Stiefeln. Im Ganzen hat der Verein seit seinem Bestehen 258 Anzüge und 754 Paar Stiefeln vertheilt, so wie auch für die fernere Ausbildung von 19 aus der Schule entlaffenen Mädchen gesorgt. Oesterreichischer Kaiserstaat. Triest.-^ Herr Elias Morpurgo (Israelit) von hier wurde wieder zum Vice-Präsidenten der hiesigen Handelskammer ernannt. Frankreich. Paris. Der Hospitalarzt Georg Hayum, der sich im vorigen Jahre in Folge seiner Verdienste