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Der Israelit · 1868-02-12 · Heft 7 (12.2.1868) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 7 (12.2.1868)
Date
1868-02-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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IX. Jahrgang. Beilage za Nr. 7 des Israelit. Leitender Artikel. Zur Genesis des neuen bayerischen Wehrgesetzes. (Schluß.) III. „Wenn nun der geehrte Herr Antragsteller ferner zu seinem Modificationsantrag bemerkte: „Ich habe mich über diese Frage auch mit Israeli- „ten benommen. Ein Theil derjenigen, mit denen „ich Gelegenheit zu sprechen hatte, ist ganz entschie- „den für die Einstellung einer solchen erhöhten Vor- „bedingung, wie sie von mir beantragt ist, weil sie „selbst nicht wollen, daß ihre Candidaten gegen die „christlichen Candidaten bevorzugt erscheinen, und „weil sie selbst nicht wünschen, daß eine Bestimmung „des Gesetzes gerade von ihren Glaubensgenossen „so leicht umgangen werde und ihnen hieraus ein „Vorwurf gemacht werde. Die Andern, die ich zu „sprechen Gelegenheit hatte, sind ganz entschieden „gegen diese Modification, deßhalb, weil sie die „Gymnasialbildung nicht für die Rabbiner haben „wollen," so dürfte hierüber Folgendes zu bemerken gestattet sein: „Daß die letzterwähnte Meinung als auf dem Boden des richtigen Verständnistes des Iudenthums sich bestndet, mag aus Obenerörtertem zur Genüge hervorgehen. Die ersterwähnte Meinung anlangend, so ist bei jenen Israeliten Zweifaches denkbar, entweder a) lediglich Unkenntniß der Grundpfeiler des Iudenthums oder b) Mangel an Glaubenstreue. Ad a) wird es wohl zu sagen genügen: Die Ignoranz verdient wohl unser Bedauern, so sie aber ihre Sphäre überschreiten will, einfache Zurückweisung. Ad b) hingegen, weil gewöhnlich unter der Maske der Rechtfertigung erscheinen wollend, da dürste es schon als der Mühe werth erscheinen, etwas länger zu verweilen, jene Maske einigermaßen zu lüsten, und zu zeigen, daß deren Bestrebungen andere Motive weit näher liegen dürsten, als die vPi denselben vorgebrachten, deren Wortlaut die Deutung nicht aus sch ließt, als wollten jene Herren nicht blos die Möglichkeit der Umgehung dieser Gesetzesbestimmung Seitens ihrer eigenen Glaubensgenossen beseitigen, sondern als setzten sie mit Gewißheit voraus, daß sie wirklich so leichthin umgangen werden werde. Ein Ansinnen, welches das Gesammtjudenthum mit Indignation zurückweist. Ja, es mag nicht fern liegen, daß bei deren Bestrebungen Folgendes nicht ohne wesentlichen Einfluß blieb: „Die Neuzeit hat im Iudenthum eine nie gekannte Erscheinung hervorgerufen, Menschen nämlich — freilich den kleinsten Bruchtheil dem Iudenthume gegenüber bildend — die theils Unglaube mit Bildung identificiren, theils sich gleichsam dem Materialismus in die Arme werfend, für Höheres und Heiliges weder Gefühl noch Willen geschweige Thatkrast mehr besitzen. Daß solchen Leuten ein Rabbiner, der von seinem heil. Berufe durchdrungen und begeistert, ein Dorn im Auge ist, leuchtet wohl ein. „Nun ist es wohl bekannt, daß es nicht genüge, daß der Rabbiner selbst ein Mann von ehrlicher und aufrichtiger Religiosität, von strenger Sittlichkeit sei, sondern vielmehr es den Gipfelpunkt seiner Aufgabe bilde, diese himmlischen Aetherströme auch in die Herzen der seiner geistlichen Obhut Anvertrauten zu leiten und in denselben zu erhalten. Bei wahrgenommenendiesem Ziele entgegentretenden Erscheinungen darf er das liebevolle, aber auch ernste Wort der Ermahnung me und nimmer unterlassen. So lange Sünde und Laster nicht schweigen, darf auch die Kanzel nicht aufhören, in väterlicher Weise davon abzumahnen. Daß aber dergleichen Ermahnungen von der obengezeichneten Menschenklasse nur mit tiefem Widerwillen vernommen werden, bedarf wohl keines Beweises. Ja selbst, wenn der Rabbiner schwiege, oder seine Vorträge nicht besucht würden, so wären dennoch seine Grundsätze ein fortwährender Protest gegen jenes sündhafte Treiben. Das einzige Mittel gegen solche mißliebige Erscheinungen glaubt man nur darin zu finden, wenn man Rabbiner erhält, die den imponirenden, unerschöpflichen Qcean der rabbinischen Literatur nie kennen gelernt, und daher Opposition von denselben nicht zu fürchten ist. Wenn nun jene Israeliten, die die Ehre hatten, ihre Meinung Herrn v. Münch mitzutheilen, möglicherweise zu der gezeichneten Kategorie gehören sollten, so ändert dies nicht das Mindeste an der guten Absicht des Herrn Abgeordneten, so wenig Stütze auch deren Worte für die daraus zu folgernde Ansicht zu bieten vermögen. IV. „Wir schreiten nun zu den Motiven des Herrn v. Münch zu seiner Modification. Derselbe spricht sich nämlich dahin aus: „Von den christlichen Candidaten der Theologie „wird verlangt ein Zeugniß der Universität oder „des Lyceums, wie es jetzt von Seiten des k. StaatS- „ministeriumS des Innern für Kirchen- und Schul-

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