Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1868)
- Date
- 1868-02-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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108 Missionaren angezettelt ist; aber betrübend ist es, daß sich Vertreter civilisirter Nationen von diesen einnehmen und zu solchen Thaten Hinreißen lasten. Wir erlauben uns auch, unsere verehrten Glaubensgenoflen in beiden Häusern des preußischen Parlaments zu bitten, wegen des Benehmens des preußischen Generalconsuls zu Beirut das hohe preußische Ministerium des Auswärtigen zu interpelliren. Es liegt im eigensten Interesse der civilisirten Nationen, daß ihre Vertreter im Orient Recht und Gerechtigkeit üben und für die Religionsfreiheit einstehen — nicht aber selber Gewiffenszwang üben und sich von Leuten zu Gewaltmaßregeln verleiten lasten, deren Gewerbe die Seelenfängerei ist. Auch an die europäische und amerikanische Presse, die Vertreterin des Gewissens der Völker, richten wir die Bitte, von dem vorstehenden Nothschrei Notiz zu nehmen und diese moderne Barbarei der allgemeinen Verachtung preiszugeben. Die Bewegungen in Ungarn. i. Pesth, im Februar. Seit der am 25. Decbr. v.I. ausgesprochenen Gleichstellung der Juden in Ungarn hat die vieljährige Stagnation auf dem Gebiete unseres Gemeindewesens allmälich zu schwinden begonnen. Nach allen Richtungen hin gibt sich eine Thalenlust kund, die — wenn zweckmäßig geleitet — in nächster Zukunft schon von den schönsten, besten und segensreichsten Folgen begleitet sein dürfte. Verdient schon jedes frisch pulsirende Leben an und für sich als gutes Omen betrachtet zu werden, so begrüßen wir diese bei uns bisher ungewöhnliche Regsamkeit mit um so freudigerem Gefühle, als die traurigen Zustände im Schoße unserer Gemeinden angesichts der veränderten politischen Situation gänzlich unhaltbar geworden sind. Unter einem absolutistischen Regime, wo der freie Volkswille ohnehin wenig Beachtung gefunden, waren diese abnormen Verhältnisse noch minder nachtheilig; doch jetzt, wo ein freier Geist alle Gemnther durchströmt, in Folge innerer Unordnungen von der errungenen Freiheit keinen Gebrauch machen zu können, ist offenbar — eine Schmach. Und doch ist es leider so. Die hohe Regierung ist förmlich außer Stande, bei Regelung von jüdischen Landesangelegenheiten das constitutionelle Princip zur Geltung gelangen zu lassen. Es ist derselben nicht möglich, behufs der endgiltigen Lösung irgend einer Landessrage sich von der diesbezüglichen Ansicht der Majorität die nöthige Kenntniß zu verschaffen. Ist ein solcher Zustand kein überaus deprimirender? In der That, wir wußten denselben nicht characteristischer zu bezeichnen, als indem wir den Satz aussprechen, daß wir in Ungarn wohl circa 400,000 Juden, doch keine —ungarische Judenheit besitzen. Die Frage, auf welche Weise bei den verschiedenen Parteischattirungen, die uns hier mit ziemlich scharf ausgeprägter Eigenart entgegentreten, der Regierung gegenüber dennoch ein Centralpunkt geschaffen werden könnte — beschäftigt nunmehr in lebhaftester Weise jenen Theil unserer Glaubensgenossen, der im betäubenden Geräusche des Weltmarktes für das Wohl und Wehe der eigenen Brüder noch nicht alles Interesse verloren. Vorläufig wird die Einberufung eines ungarischjüdischen Landescongresses mit vielem Nachdrucke urgirt. Die Nothwendigkeit einer derartigen Versammlung wird von keiner Seite in Abrede gestellt. Und doch sind die Meinungen bezüglich der Competenz und der Thätigkeitssphäre des einzuberufenden Congresses in der Weise getheilt, das der baldige Zusammentritt desselben noch immer zweifelhaft erscheint. Die Competenz betreffend, würde die eine Partei dem Congrosse einen blos berathenden, die andere Partei hingegen einen vollgiltigcn legislatorischen Character beimessen. In Anbetracht des Umfanges der Thätigkeitssphäre desselben sind die Parteiansichten minder weit auseinandergehend, indem Alles darin übereinstimmt, daß der Congreß bloß die weltlichen Gemeinde-Angelegenheiten in den Kreis seiner Erörterungen zu ziehen berechtigt wäre, während die Lösung der religiösen Fragen, bezüglich deren auch der größten Majorität kein entscheidendes Votum zukommt, den betreffenden einzelnen Gemeinden anheimgeftellt bleibt. Der Streit beschränkt sich hier darauf, daß die orthodoxe Partei die Feststellung eines Programmes wünscht, in welchem ull' die Angelegenheiten, die dem Congresse zur Verhandlung vorgelegt werden sollten, speciell auf gezählt werden mögen. Und hierin haben die Orthodoxen in der That um so eher Recht, als die Scheidelinie, die die weltlichen Angelegenheiten von den religiösen genau und bestimmt scheidet, schwer zu finden wäre. Gibt es doch gar viele Momente im jüdischen Leben, denen in der einen Gemeinde ein blos weltlicher, in der andern jedoch ein tief religiöser Character beigelegt wiro! In einer Nummer des „Peüher Lloyd" vom 22. Januar erschien ein offiziöser Artikel mit der Ueberschrift „Zur Frage des jüd. Congreffes", dem eine palliative Tendenz sich nicht absprechen laßt. Derselbe präcisirt die Aufgabe des Congreffes in Folgendem: i) Die Feststellung eines organischen Statuts, giltig für alle Gemeinden des Landes.