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Der Israelit · 1868-02-05 · Heft 6 (5.2.1868) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 6 (5.2.1868)
Date
1868-02-05
Page
– (sequence 10)
Language
German
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98 len genöthigt war. Die Mehrzahl der Anwesende« bestand auS Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, dessen Präsidenten, Schriftführer, so wie Borstände und hervorragendste Mitglieder aus den neuen Provinzen, wie die Abg. Windhorst (Meppen), Braun (Wiesbaden) u. A. fehlten nicht. Andererseits waren der Rector der Universität, Geheimerath Beseler, eine Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten, den Ober-Bürgermeister Seydel und den Stadtverordneten- Borsteher Kochhann an der Spitze, Deputation der berliner Schützengilde, verschiedener Vereine rc. anwesend. Die Mitglieder des Ministeriums waren nicht erschienen, dagegen bemerkte man die Staats-Minister a. D. Graf Schwerin und v. Patow. Der Sarg stand in einer aus exotischen Gewächsen gebildeten Halle. Die Söhne und Brüder des Verstorbenen standen zunächst. Der Rector der jüdischen Religionsschule, Herr vr. Kirstein. welchem die Erziehung der Kinder des Hauses anvertraut ist und der deßhalb dem Verstorbenen nahe stand, hielt auf Wunsch der Familie die Gedächtnisrede und gab in kurzen, warm empfundenen und die ganze Versammlung tief ergreifenden Worten ein Lebensbild des Heimgegangenen, indem er betonte, wie derselbe, nicht im Wohlstände geboren, durch eigene Strebsamkeit und Thätigkeit sich emporgearbeitet, wie er schon mit 14 Jahren genöthigt, die Schule zu verlassen, durch unermüdliche Selbstthätigkeit sich Wissen erworben und sich fähig gemacht, nachdem er das eigene Haus aufgerichtet, seine geistigen und materiellen Kräfte dem Dienste des Vaterlandes zu weihen. Der Redner beleuchtete die Thätigkeit des Verstorbenen als Mitglied der Landesvertretung, der städtischen Behörden, der jüdischen Gemeinde und zahlreicher gemeinnütziger Vereine und Unternehmungen. Von Mitgliedern des hiesigen Brüdervereins wurde dann der Sarg durch die Kette der Bürgerschützen getragen, in den Leichenwagen gehoben und, von einer unübersehbaren Wagenreihe begleitet, nach dem Friedhof der jüdischen Gemeinde gebracht , auf welchem die Bestattung an dem von der Gemeinde gewährten Ehrenplätze in der vordersten Gräberreihe erfolgte. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien« Ein Erlaß des Ministers des Innern an die Statthalterei in Galizien und an die Landesstelle in der Bukowina weiset diese Behörden an, sich gegenwärtig zu halten, daß durch die Bestimmungen deS Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger die Beschränkungen entfallen sind, welchen die Israeliten hinsichtlich derErwerbung vonLiegenschaften in diesen Kronländern bisher noch unterworfen waren. Eine entsprechende Verfügung des Justizministers ist an die dortigen Gerichtsbehörden ergangen. Brünn» den 18. Jan. In der vorgestrigen Sitzung der Brünner Handelskammer wurde Julius G'vmperz znm SSicc1 Präsidenten einstimmig gewählt» Gifenündl, den 2. Schebat. Bei dem so ungeheuren Aufsehen, welches die Angelegenheit des Dr. Benedik in Wien gemacht, hielt ich es von der ersten Stunde an für Pflicht, meine Partei im In- und Auslande ä jour zu erhalten, war aber entschlossen, die Sachen nur in jüdischen Blättern vor dieOeffentlichkeit zu bringen. Da es jedoch die Gemeinheit und die Niederträchtigkeit in politischen Blättern gar zu toll trieb; so glaubte ich es nicht verantworten zu können, wenn ich nicht auch an jener^ Stelle dem irregeleiteten Publikum die Augen öffnete, und rückte in die „Neue freie Presse" Folgendes ein: „E i n g e s e n d e t. Nachdem Sie neulich die Spalten Ihres Blattes heftigen Angriffen aus Anlaß der vr. B. Affaire gegen mich geöffnet haben; darf ich auch wohl von Ihrer Billigkeit die Aufnahme dieser Zeilen erwarten, die zwar nicht zur Rechtfertigung meiner Handlungsweise, einer solchen bedarf eS vor meinem ^Gewissen nicht, sondern zur Richtigstellung der ganzen Angelegenheit und meines Verhältnissezu ihr dienen sollen. — Die jüdische Religion schreibt für die Conversion das „Untertauchen im Bade" (woher die christliche Taufe ihren Ursprung hat) und zwar unter Assistenz deS Beth-Din (das ja nur auf diese Weise, selbstverständlich mit Beachtung der im Judenthume so strengen Sittlichkeits-Borschriften, sich Gewißheit von der Vollziehung dieses Actes verschaffen kann) vor. Die Nothwendigkeit dieses Actes ist nun auch von den Rabbinern, von welchen die betreffende Dame ins Judenthum ausgenommen ist, anerkannt, denn in dem von diesen ausgestellten Zeugnisse heißt es: „unter der Bedingung, daß sie das übliche Bad nehme" (ubilwad schetitbol). „Auf der andern Seite aber bezeugt die Fassung dieser Bemerkung, daß die betreffende Dame jener Bedingung damals, lals das Zeugniß ausgestellt wurde, noch nicht entsprochen hatte. Den mir behufs Vollziehung des Aufgebotes übersendeten Zeugnissen lag nun keines darüber bei, daß die erwähnte Dame das vorgeschriebene Bad bereits genommen habe. Mithin war sie noch keine Jüdin, und ich glaube in diesem Falle nur im Sinne der Zeugnißaussteller gehandelt zu haben, wenn ich die Dame, solange sie jener ihr ausdrücklich gestellten Bedingung nicht entsprochen, auch nicht als Jüdin betrachtete und behandelte." Zu meinem größten Erstaunen zeigte man mir am folgenden Tage eine Epistel an mich von — Herr Dr. Jellinek. Natürlich fragt sich jeder, was geht das den an, den ich ja gar nicht genannt? Warum aus der Reserve heraustreten? Es antwortet sich aber auch jeder die ganz richtige Antwort; „uns, die wir ein freies Gewissen haben, trifft eS nicht, der Aussätzige

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