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Der Israelit · 1868-02-05 · Heft 6 (5.2.1868) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 6 (5.2.1868)
Date
1868-02-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
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„Ms Erörtertem ergibt sich mm II. ,chie Frage: Ist eS möglicb, daß diesen von der Religion so unbedingt an den Rabbiner gestelltm Anforderungen entsprochen werden könne, wenn von dem Rabbinatscandidatm auch noch Gymnasialabfolutorium gefordert werde? Die Antwort hierauf kann wohl unzweifelhaft — die äußersten Seltenheiten ganz besonders Begabter abgerechnet — nur mit „Nein" erfolgen. Nimmt doch das rabbinische Fachstudium die Jugendjahre für sich in io hohem Grade in Anspruch, wie wäre es denkbar, daß auch Zeit für das Gymnasialabsolutorium erübrigt werde? „Wohl hat der Herr Antragsteller bei der SE>e* batte folgende Worte gesprochen: „Ich bin weit entfernt durch meinen Antrag der „Autonomie der jüdischen Gemeinden irgend welchen „Eintrag zu thun, eS ist auch nicht meine Absicht gewesen, eine Veränderung der bestehenden „Bestimmungen des Edikts von 1813 herbeizufüh- „ren, und nicht in meinem Anträge, daß künftig „jeder Rabbinaiscandidat das Gymnasialabsoluto- „rium besitzen muß. Ich habe das Gymnasialab- „solutorium für die Nabbinatscandidaten eingestellt „in die Ziff. 1 des vorliegenden Artikels aus den „angegebenen zwei Gründen re." (Auf diese Gründe kommen wir weiter unten zurück.) „So sehr wir nun auch diese Erklärung würdigen , so müssen wir dennoch bedauern, die Bedenken gegen diese Modifikation nicht als beseitigt erachten zu können. Denn, viele Zöglinge, die dem Rabbinatsfache sich zu widmen wünschen, werden natürlich sofort die Alternative einsehen, entweder ihr Studium während der Militärdienstzeit zu nnterkreä en, oder ein Gymnasium zu besuchen. Der gewissenhafte Zögling würde das Schwierige in erster, das Unausführbare in zweiter Beziehung' einsehen, das sich ihm entgegenstM, wenn er den Rabbinatsberuf nicht blos dem Namen nach, sondern in Wahrheit' und Wirklichkeit übernehmen wolle: Er wird namentlich die Collision der zu übernehmenden Studien — in der zweiten Beziehung' — einsehen, und beherzigen, daß er auf diese Weise den Anforderungen der Religion nicht zu genügen vermöge, und statt des Rabbinatsberufes sich einen andern wählen. Hierdurch dürften nun oft die Vesten, das Ersprießlichste zu leisten fähigen Kräfte den Gemeinden entzogen werden. Statt diesen werden nun in! ihrer Berufswahl Minderängstliche und in ihrer Berufsausbildung Unbefähigte einzig und allein den Gemeinden als ihre Seelsorger z« wähkKr zur Verfügung stehen. Ob aber hierdurch — allerdings durchaus unbeabsichtigt — nicht ein Eingriff in die Gewissensfreiheit der Israeliten sich bildet, das wurde bereits von der hohen Kammer der Abgeordneten angeregt. Während nun durch diese Modification die Gewissensfreiheit der echtgläubiges Juden bedroht erscheint, würde der Wegfall derselben keineswegs die Grwiffensfteiheit der der Neologie huldigenden Juden inirgend einer Weise gefährden, denn diesen steht es ja immer frei, nur solche Rabbiner zu wählen , die auch G ym» nanalabsolutorinm gemacht und überhaupt ihren Wünschen entsprechen. „Durch ObenerörterteS soll aber keineswegs gesagt sein, daß ein Rabbiner dem Studium der andern Wissenschaften fern bleiben müsse oder solle, im Gegentheil, lehrt ja die jüdische Geschichte, wie gerade die hervorragendsten Männer in der rabbinische« Literatur auch in jener Beziehung sich auszeichnetrm Das leuchtet auch wohl ein, enthält ja das rabbinische Schriftthum — wie auch hervorragende mchtiSraelitische Gelehrte constatiren — auch hierin reichliches- Material imb Anleitung; und kann es dem geistesbegabten Manne überhaupt nicht schwer fallen, auch in anderweitig wissenschaftlicher Beziehung sich auf Privatwegen denjenigen Bildungsgrad anzueignen, der für seinen Beruf nöthig und mit ihm vereinbarlich. Daß diese Ausführung ihre volle Begründung im Judenthume habe, wurde bereits in der zweien Kammer ausemandergesetzt, und fügen wir als ferneren Beleg cm , daß beispielsweise der Qberrabbiner Stern zu Hamburg, sowie Rabbiner Hirsch in Frankfurt a/M. ebenfalls kein Gymnasialabfolutorium besitzen, dessenungeachtet als Männer von cmerfatmter Bedeutsamkeit, letzterer sogar als bedeutender Schriftsteller, gelten und anerkannt sind. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, dürste auch sicherlich die gesetzliche Bestimmung von 1813 über die RabbinatSprüfung erfolgt fein. (Schluß folgt.) und Corresp»»- derrzen. Deutschland. Berlin. Unter der hiesigen Gesammt - Bevölkerung, welche die Zahl von 700,000 Seelen erreicht, befinden sich gegenwärtig «. 30,000 Juden. Nach Nieolay's Beschreibung Mlte Berlin im Jahre 1776 unter 108,000 Einwohnern ca. 450 jüdische Familien, aus den aber nur einem Sohne, unter gewissen Bedingungen auch einem zweiten, es gestattet war, sich zu verheirathen. ES belief sich in jenem Jahve die Zahl der Gestorbenen auf 20 jüdische Personen , die Zahl der im vorigen« Jahre in der hiesigen Gemeinde Verstorbenen beträgt 380. ANS dem ArvuS-etttstchen Äniffre, tm Tebelh. (Pvnxttmitth.) Die iSr. Gemeinde p Lübeck (ehemals Moisling) erfreut sich schon seit underttltchen

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