Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1868)
- Date
- 1868-01-08
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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21 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. AuS Baden. Die den Israeliten Badens seit dem Jahr 1862 bewilligte bürgerliche Gleichstellung Hat in diesen Tagen bei Berathung des neuen Schulgesetzes in der zweiten Kammer ihren würdigen Ausbau erfahren. Nach der bisherigen Gesetzgebung mußte der für israel. Volksschulen erforderliche Aufwand, soweit nicht eigene Fonds dafür vorhanden waren, von den israel. Gemeinden selbst bezw. durch Umlagen auf die Gesammheit der Israeliten aufgebracht werden. Nur wenn in einem Orte, in welchem eine israel. -Schule besteht, an dem Aufwand für eine ebendaselbst bestehende christliche Schule von der politischen Gemeinde -etwas bezahlt wurde, erhielt auch die israel. Schule von der Gemeindekaffe einen Beitrag, welcher zu dem ^an die christl. Schule bezahlten in demselben Berhältniß stand, wie die Seelenzahl der Israeliten zu jener der Christen. Selbst diese beschränkte Begünstigung war nur jenen Schulen bewilligt, die vor dem Jahre 1835 errichtet waren. Bei den nach 1835 errichteten lonnte sie nur dann Platz greifen, wenn die politische Gemeinde zur Errichtung einer israel. Volksschule ihre Einwilligung gab, waS jedoch — wie leicht begreiflich — nur selten, ja fast nie der Fall war. Durch den kürzlich von der Regierung vorgelegten Entwurf eines neuen Schulgesetzes wurden die Gehalte der Lehrer ln sehr umfaffender Weise erhöht, gleichwohl aber die Bestimmung , daß die Israeliten auch künftighin den Aufwand für ihre Schulen zu bestreiten hätten, beibehalten. Der Grund dieses Verfahrens lag einfach in dem Umstande, daß die israel Schulen in der Regel leine besonderen Schulfonds besitzen, während dies bei einer großm Anzahl von kathol. und evangel. Schulen der Fall ist. Sollte der Aufwand für israel. Schulen, soweit er nicht durch Fonds gedeckt ist, wie bie politische Gemeinde, bezw. vom Staate, gedeckt werden, so wäre im Ganzen auf den einzelnen Kopf eine Ausgabe von 8 fl. 42 kr. entfallen, während für baS Schulkind der christl. Schulen durchschnittlich nur 3 fl. 12 kr. aufzubringen war. Einen solchen unverhältnißmäßigen Aufwand in erster Reihe der politischen Gemeinde zuzumuthen, hielt unsere Regierung für bedenklich. Sie mußte es im Jntereffe der Israeliten selbst für bedenklich halten, und zwar um so mehr, -als ohnehin bereits gesetzlich festgestellt ist, daß vom Jahre 1872 an die Unterstützung armer Israeliten non der politischen Gemeinde übernommen werden Muß. Der Vorschlag unserer Regierung war daher nichts weniger als inhuman, allein die große Mehrzahl der israel. Gemeinde« wäre nicht im Stande gewesen, den durch das neue Gesetz vorgeschriebenen Aufwand zu decken, ihre Schulen hätten einqehm müssen. Die von der zweiten Kammer gewählte Commission zur Berathung des Regierungsentwurfs konnte sich jedoch nicht entschließen, diesen Unterschied in der Behandlung christlicher und Israel. Schulen forbestehm zu laffen. Der von dem Abgeordneten Turban, Ministerialrath im Gr. Handelsministerium, erstattete Commissionsbericht sagt hierüber wörtlich: ,Die Beibehaltung dieser principiell verschiedenen Behandlung der Staatsangehörigen israel. Bekenntnisses von jener der christl. Confessionen können wir nicht gutheißen, nachdem schon durch das Gesetz vom 4. Oktober 1862 (Reg.-Bl. Nr. 48) die letzten Hindernisse hinweggeräumt werden wollten, welche der bürgerlichen Gleichstellung der Israeliten mit der christl. Bevölkerung noch entgegenstanden. Wir halten es vielmehr für folgerichtig und zeitgemäß, daß nun auch die israel. Volksschulen im Gesetz principiell die gleiche Behandlung erfahren wie die christlichen". Um jedoch auch das von der Regierung gehegte, nicht unbegründete Bedenken zu beseitigen, machte die Commission den wohldurchdachten und glücklichen Vorschlag, daß die Israeliten auch künftighin soviel für ihre Schulen zu verwenden hätten, als sie bisher dafür bestritten haben, daß aber der ganze bedeutende Mehraufwand — den das neue Gesetz vorschreibt — von der politischen Gemeinde oder vom Staate zu übernehmen sei. Dieser Vorschlag wurde der zwette« Kammer unterbreitet, und es erhob sich auch nicht eme einzige Stimme, die nur den Versuch gemacht hätte, den Regierungsentwurf wiederherzustellen. Auch unsere hohe Regierung setzte diesem Anträge keinen Widerstand entgegen, und wir gestehen, eine würdigere Behandlung hätte dieser für die Israeliten Badens so hochwichtige Gegenstand nicht erfahren können. Der Bestand der israel. Volksschulen ist gesichert, die Humanität hat einen neuen Sieg errungen. Carlsruhe. Dm Freunden des Oberraths Altmann in Carlsruhe wird es von Interesse sein, zu erfahren, daß demselben kürzlich aus Anlaß einer in Straßburg vollzogenen Trauung von dm Hochzeitsgästen in Anerkennung seiner ergreifmdm Rede ein prachtvoller silberner Pokal mit paffender Inschrift überreicht wurde. Berlin, 27. December. Seit einigen Tagm weilt hier der berühmte Talmud-Gelehrte, Herr Rafael N. Rabbinowicz, welcher sich der mühevollm Arbeit unterzogen, aus Handschriften, älteren Autorttäten und seltenen Druckm die Varianten des Talmuds zu sammeln und die Lesearten zu sichten. Bereits ist der erste Band des Werkes, welches den Titel »pnp-j d>-i5id führt, erschienen und mthält auf 543 Setten