Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1868-01-01 · Heft 1 (1.1.1868) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 1 (1.1.1868)
Date
1868-01-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2447343-2447345--05772-2461295
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

11 Hierieser Bevölkerung die lebhafteste Indignation gegen die „Herren Thäter" hervorgerufen und man erwartet, daß die Gerechtigkeit hier im vollsten Umfange Vergeltung übe. Leid.'r wurde dies aber durch dm Umstand erschwert, daß es einem der Teilnehmer an der Unthat, dem Juristen G. gelang, flüchtig zu werden. Die anderen Herren Studenten, welche gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt wurden, bezeichnen nun einstimmig diesen Einen als oe« alleinigen Thäter. Die Obduktion der Leiche des unglücklichen Simon W o llner ergab, daß derselbe nicht weniger als neun tödtlicheVerletzungen erhalten hatte. Donaufürstenthümer. Bukarest. Das liberale Journal „La Sentinelle“ schreibt über die Juden: „Wir begreifen wohl, daß es eine feine Politik zu nennen ist, wenn die Juden behaupten, daß sie seit 2000 Jahren mit Niemand einen Kampf begonnen, daß sie folglich Freunde aller Völker sind. Aber das Blut der Nationen aussaugen, ohne sie zu bekriegen, das wird nach der niederträchtigen Theorie ibrer Vertheidiger nicht als feindlich betrachtet." Das hat ein Blatt, welches liberal sein will, im Jahre 1667 geschrieben. Im Nachstehenden wollen wir auch unfern Lesern eine Probe rumänischer Justiz vom Jahre 1^67 geben: Die israelitische Gemeinde zu Crajowa, die zur Bestreitung der Bedürfnisse ihrer Schule, welche unter großen Opfern gegründet werden, 300Ducaten nöthig hatte, wollte auf ein Gebäude, das sie seit zwanzig Jahren als Eigenthum besitzt und von dem sie auch die erforderlichen Documente hierüber hat, eine Hypothek errichten. Aber das Handelsgericht verweigerte die Eintragung der Hypothek ins Hypothekenbuch, indem es den Spruch gab, die Juden haben kein Recht, Grundeigenthum zu erwerben. Der Wortlaut dieses Beschlusses ist: Das Gericht verweigert die Bitte den Vorstehern der isr. Gemeinde die Eintragung der Hypothek auf Grund des Artikels 1769 in Verbindung mit dem Artikel 1^06 des Gesetzbuches, nach denen es nur Fremden christlicher Confession unter den festgesetzten Bedingungen erlaubt ist, Immobilien im Lande zu kaufen. Folglich genießen die Juden nicht dieses Recht; sie können Grundeigenthum weder kaufen, noch verkaufen, noch Hypotheken errichten. Ein Land, in dem sich die Zeitungen noch solche Auslassungen gegen die Juden erlauben und in dem die Justiz mißbraucht wird, charakterisirt sich sehr gut in folgender Anekdote: Zwei moldauische Bojaren in Galatz gingen von einer Soiree nach Hause; es war zwei Uhr Morgens, da sahen sie in einer Boutique noch Licht; ein jüdischer Bijuteriehändler arbeitete noch zu dieser späten Nachtstunde. M. H. (liberal) bemerkte seinem Begleiter, daß dieses ein unverwerflicher Beweis von der Thätigkeit dieses Mannes ist. M. Z (ein Rückschrittsmann) schrie: Was, da können Sie die unersättliche Thätigkeit dieser Juden sehen; sie verschlingen unser Land und darum muß man sie fortjagen. Wenn unsere Juden, versetzte M. H. auch diese Weise unser Land verschlingen wollten, dann wäre es freilich Zeit, sie fortzujagen. Asien. Caleutta. (Briefe aus dem Orient. Dritter Brief.) Geehrter Herr! Ich begab mich sehr früh Morgens zu diesem chinesischen Rabbiner: wir knüpften alsbald unsere erste Unterhaltung an. Diese Unterhaltung gebe ich Ihnen in diesem Briefe in ihrer wirklichen Form, d. h. als Gespräch. Zch: Sie haben mir einige Nachrichten Über den Ursprung Ihrer Colonie versprochen: würden Sie die Güte haben, mir diese zu geben? Er: Soeben bin ich im Begriffe, Ihrem Wunsche zu genügen: wir sind Nachkommen von jenen zehn Stämmen, welche das Königreich Israel bildeten: in dem Gefolge des Salmanaffar nach Syrien hinweggeführt, sind unsere Väter während der Revolution, welche das Königreich Ninive zu Grund rtätete, nach den östlichen Gegenden ansgewandert, und nach einer langen und abenteuerlichen Wanderung kamen sie in dieses Land. — Hier hat man ihnen gestattet, sich aufzuhalten und liegende Gründe zu erwarben, und wir wohnen nun in dieser Gegend seit ungefähr 2450 Jahren. Ich: So find Sie also wirklich die Nachkommen unserer Väter im Königreichs Israel? Wie werde ich die Gelehrten unserer Tage in Erstaunen setzen, wenn ich ihnen diese Neuigkeit miltheile: es gibt keine noch so abgeschmackte Vermuthung, welche jene nicht über Sie gefaßt hätten: sind aber die Einzelheiten, die Sie mir mitthellen, auch recht glaubwürdig? Er: Sie können Ihnen voller Vertrauen einstüßen; sehen Sie jene Bände, eingebunden in blaneS

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.