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Der Israelit · 1867-12-25 · Heft 52 (25.12.1867) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 52 (25.12.1867)
Date
1867-12-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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8 98 versteigt, das beweisen die Maßnahmen des gelehrten Rabbiner vr. Enoch zu Fulda, früherer Redacteur des „Zionswächter" sel. And. Derselbe verirrt sich in seinem frommen Eifer sogar in die Tanzsalons seiner ihm anvertrauten Gemeinden, indem er mit aller Strenge das talmudische Verbot des Tanzens an den Feiertagen ausrecht zu erhalten sucht, was in vielen Orten seines Bezirkes zu sehr ärgerlichen Auftritten führte und nicht geeignet ist, besten Ansehen zu erhöhen. Die Welt läßt sich einmal in der Jetztzeit nicht mehr mit solchem rabbinischen Spuk bannen!" Mancher unbefangene Leser würden diesen Artikel mit seiner liebevollen Einleitung in dem „unparteiischen Organe" vielleicht falsch verstehen; es dürften sich vielleicht auch Leute finden, die es in der Thal nicht begreifen können, wie sich Herr Rabb. vr. Enoch „in der Jetztzeit in die Tanzsalons seiner ihm anvertrauten Gemeinden verirrt, was an vielen Orten seines Bezirks zu ärgerlichen Auftritten führt". Nun wir wollen eben Allen, die es wissen wollen, die Geschichte dieser „Verirrungen" und dieses „rabbinischen Spuks" nur einfach erzählen und es denselben überlasten, sich selbst ein Urtheil darüber zu bilden. Die Gemeinde Rhina im Rabbinat Fulda, welche etwa neunzig fast ausschließlich streng religiöse Familien zählt, feierte am vergangenen n"i, der auf einen Sabbat fiel, einen min isd -prn. Herr vr. Enoch wurde ersucht, das Programm zu dieser Festlichkeit zu entwerfen. Nachdem in demselben die zu dieser Feier sich eignenden Gesänge angeordnet waren, bemerkte der Rabbiner, daß, wenn der Zug am nD& stattfinden sollte, die musikalische Begleitung zu unterbleiben habe, und daß er es überhaupt nicht zugeden könne, daß am ros? bei dieser mso bw nnn& Zattg? Unterhaltung stattfinden solle. Der gesetzeskundige Leser wird es dem Rabbinen gewiß nicht verdenken, wenn er sich weigerte, bei einer min isd »n feine Hand zu einer Handlung gegen den ausdrücklichen p zu bieten. Dem Berichterstatter der „Judenthumszeitung" scheint es aber weniger um die Befolgung dieser oder jener Gesetzesvorschrift zu thun zu sein, er mußte sich also mit Recht von seinem Standpunkt aus über den „rabbinischen Spuk" wundern. Herr vr. Enoch hatte aber noch einen andern Punkt im Auge, der ihn, abgesehen von dem erwähnten triftigen Grunde, zur Agitation gegen das Tanzproject bewegen mochte. Es war nämlich bei dem großen Zudrange der zahlreichen tanzlustigen Jugend des Ortes und der Umgegend die Errichtung einer eigenen Tanzhalle nöthig, so daß die Vorbereitungen zu diesem Tanzvergnügen allein einen Kostenaufwand von 500Thlrn-, sage fünfhundert Thalern, erheischten. Bei der allgemeinen Klage, die wegen der neuen Steuern des preußischen Staates damals in Kurhesten an der Tagesordnung waren, konnte dieser Aufwand leicht mißliebige Auftritte nach sich ziehen. Man hätte also doch dem Rathe des Rabbinen folgen und das kostspielige Gepränge vermeiden können. Das königl. Landrathsamt schien der Ansicht des Rabbinen beizupflichten, indem es die polizeiliche Erlaubniß für die Tanzmusik verweigerte. Ein gewisser N. N. fühlte sich nun veranlaßt — ob auf eigene Faust oder im Aufträge tanzlustiger Gesinnungsgenossen, darüber schweigt die Geschichte — beim Landrabbinate für Kurheflen gegen das Borgeyen seines Rabbinen Beschwerde zu führen. Besagtes Landrabbinat ist zusammengesetzt aus Herrn Rabbiner Wetzlar in Gudensberg, den vier Prooinzialrabbinen und einem oder mehreren Laien. Unter diesen Herren finden sich nun sicher einige, welche das rituelle Bedenken des zuständigen Rabbinen nicht theilten und also von dieser Seite aus für den Antragsteller gestimmt hätten. Andere wiederum — nach meinem Dafürhalten die Majorität — mußten entschieden den Anordnungen des Rabbinen, mit dem sie auf gleichem religiösen Principe stehen, ihre Stimme geben. Zieht man nun die sonst immerhin rühmlichst beobachtete Collegialität des hessischen Landrabbinats in Betracht, so gehört weder prophetische Eingabe noch ein zufälliger Einblick in die Acten dieser Behörde dazu, um voraussehen zu können, daß eine Einigung der heterogenen Ansichten nur dann herzustellen war, wenn man dem Antragsteller gar nicht antwortete. In der That ist bis zum festgesetzten Tage auch kein Bescheid des Landrabbinats erfolgt. Es blieb den Tanzlustigen also nichts übrig, als entweder ihr Project aufzugeben oder die polizeiliche Strafe über sich ergehen zu lassen. Letzteres geschah. Es wurde fleißig musieirt und getanzt, nicht allein am Sabbat, sondern auch schon an den vorhergehenden Tagen und während am bi'm n"V'y die bedächtigeren Gemeindemitglieder in der Synagoge ai» |üp "ii£D hielten, drehte sich die Jugend munter in der großen Tanzbude. Warum sollte dieses aber, im rechten Lichte betrachtet, auch anders sein? War es doch der Landrabbiner selbst, der in echt collegialischer Weise den scrupulösen Provinzialrabbinen ersetzte, war er es doch, der die feierliche Einweihungsrede hielt, der den ganzen Act als itinö jrp sanctionirte?! Herr Dr. Adler hat gewiß seine guten Gründe zu diesem Vorgehen gehabt. Was die Triebfedern zu dieser freundlichen Zuvorkommenheit waren, möge sich jeder selbst denken. Bemerken muß ich jedoch noch, daß es nicht immer geschieht, daß der Landrabbiner den Thoraeinweihungen anwohnt. So war z. B. kürzlich in Niederaula, das dem Herrn vr. Adler noch näher steht als Rhina eine solche Feier, ohne daß der Herr Landrabbiner dieselbe mit seiner Anwesenheit zierte. Freilich wohnen auch in N. weniger jüdische Familien als in Rhina und dürfte die alte Sentenz

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