Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1867)
- Date
- 1867-12-18
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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892 «rren Fasttag zu verewigen, das Zeitliche gesegnet Hütte. Ferner gilt als das Todesjahr des R. Salomo b. Meir das Jahr 4935 — 1175; R. Tam war aber Schüler des R. Salomo, wie aus Sefer Hajaschar ersichtlich, und war erst als Oberhaupt nach dem Tode des Letzteren anerkannt, lebte als noch nach 1175. R. Abraham b. Jizchak citirt aber den R. Tam als einenMngftverstorbenen (ipvwm unn iddhd inyatt? y*T mi 'in ’S?D [T'mim Dei’m § 140]), so daß man wohl das von Mein angegebene Datum o»pnn in üopnn (4949=1189) emendiren kann, und dieses als das Todesjahr des Ab beth Din anzunehmen. Diese Deduction führt aber auf einen andern Punkt, der recht interessant ist. R. Joseph Hakohen berichtete im Schöbet Jehudah: ins pp nbp^ i"a"p V'i inu'i. Diesen Ausspruch hat man allgemein auf den Verfasser des Maor bezogen (auch Grätz, Gesch. VI. Anhang I., 4.) und hat geglaubt, daß dieser 4946—1186 gestorben sei. Wenn aber als R. Abrahams Todesjahr 1189 angenommen wird, so ist 1186 als Todesjahr des Verfassers des Maor eine Unmöglichkeit, denn hat ja dieser in seinem Werke oftmals die Meinung des R. Abraham Ab beth Din angegriffen und diesen als eines Verstorbenen erwähnt. Jedoch ist wohl zu bemerken, daß N. Joseph Hakohen nicht von N. Serachjah Halevi, sondern nur von N- Serachjah spricht, und so, meint Auerbach, könne hiermit jener Namensvetter des Vers, des Maor gemeint sein, den dieser in einem Eingangsgedicht zu seinem Werke verherrlicht. Da Grätz es gewohnt ist, über alles und jedes, selbst über das, was ihm nur vom Hörensagen zu kennen möglich ist, zu urtheilen, so kann es nicht fehlen, daß sehr oft ein Nrtheil übereilt und unrichtig ist, wie wir es in dem finden, was er über R. Abraham b. Jizchak sag:: „Es war," so lauten G.'s Worte, ein Mann von streng-talmudischer Richtung, den die Bildung kaum angehaucht hatte. Aber auch seine talmudssche Gelehrsamkeit war mehr umfangreich, als tief." (Gesch. VI., 235 f.) Erstaunt muß man fragen. was Grätz zu diesem Urtheil berechtigte, da er doch das Hauptwerk des Ab beth Din nicht gesehen? oder genügt leine „streng-talmudische Richtung" schon, um ihm die Tiefe seiner Gelehrsamkeit abzusprechen? Wenn aber Gr. auch nicht die Tiefe des R. Abraham aus seinem Werke zu bewundern Gelegenheit gehabt hat, so hätte er doch die Urtheile seiner Zeitgenossen (die Di-. Auerbach ansührt) respectiren müssen, um nicht so leichtsinnig im Urtheilen sich zu zeigen. Es darf sich aber auch Gr. nicht beschweren, wenn Auerbach ihn bei Besprechung dieses Punktes ni t ohne Zurechtweisung durchläßt und dabei zeigt, wie wenig ihm ein Urtheil über die Größen der jüdischen Vorzeit zusteht, und in einem Beispiel eclatant nachweist, wie oberflächlich er gearbeitet, wie wenig tief er in den Schacht des talmudifchen Wissens emgedrungen ist. Gr. schreibt nämlich (Gesch. VI.. 354.). daß R. Moses Maimuni am Neujahrsfeste zwei Kinder mit einem Male verloren habe und citirt Ascheri zu Berachoth II, 1. Hierzu bemerkt nun Dr. A, daß dieses falsch sei, Gr^ sei aber irre gegangen, weil er die Quelle des Ascheri, der allerdings solches vom □"na"-! erzählt, nicht gekannt habe; die Quelle aber ist ’"i"n, wo R. Jona berichtet: rwyrb na^n \i\vi pi, 'oi n"i t>öio nnü' nj j"aö in so daß also, was Gr. von Maimuni erzählt, nicht diesem, sondern Nachmanides gilt, und im Ascheri statt q"3ö"i zu lesen ist;"2v"i. Ferner meint aber auch Auerbach, daß Gr. auch ohne Kenntniß der Primärquelle gefunden hätte, daß im Ascheri ein Fehler sei, wenn er nur die gehörige talmudische Kenntniß gehabt hätte, die dortige Stelle in ihrem Zusammenhänge richtig zu erfassen. Ascheri will nämlich beweisen, daß der um den noch nicht begrabenen Verwandten Trauernde (Onen) verpflichtet sei, das Schofar am Neujahrstage zu blasen, sobald er sich nicht mit dem Todten zu beschäftigen habe, da eine anerkannte Autorität sich habe das Schofar vorblasen lassen, während ihm ein Sohn (nicht zwei) am selbigen Tage gestorben, der noch nicht begraben war. Soll nun aber diese anerkannte Autorität Maimuni gewesen sein, so hättte Ascheri gar nichts bewiesen, da doch Maimuni den Grundsatz aufftellt (i"Lä?"j?',i 1>), daß der On6n auch am Wochentage alle Gebote zu erfüllen habe, sobald seine Gedanken nicht zu sehr durch den Verlust abgezogen sind; nur von konnte Ascheri sich einen Beweis bringen, da Nachmanides den Grundsatz ausstellt, daß der Onöv am Werktage unter allen Bedingungen vom Ausüben der Gebote befreit sei. — Es genügt an diesen wenigen Beispielen, zu zeigen, welch' eine Fülle von Gelehrsamkeit und Belehrendem die 22 Quart-Seiten große Vorrede enthält, und läßt sich aus dieser schließen, welch' eine Menge non Ueberraschendem und Belehrendem unser in dem Commentar zum Werke des R. Abraham erwartet. Das Großartige läßt sich nur andeuten: man müßte ein noch tieferes Wissen als das des Commentators besitzen und eine noch gewandtere Feder als dieser führen können, um es zu beschreiben. Fügen wir nun noch zum Schluß die Schwierigkeiten au, mit denen Herr Dr. Auerbach zu kämpfen hatte, um uns das vorliegende Werk so abgerundet und so vollkommen ausgestattet bieten zu können, ohne aber daß wir demselben den Schweiß ansehen, welchen die neunjährige Arbeit gekostet hat. Herr Dr. %tiez* bach hatte ein Manuscript (Carmoly) vor sich, in dem weder der Name, noch der Verfasser desselben genannt war, und nur einem Manne, mit tiefem und umfangreichem Wissen, wie er, ausgerüstet, konnte es möglich