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Der Israelit · 1867-12-11 · Heft 50 (11.12.1867) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 50 (11.12.1867)
Date
1867-12-11
Page
– (sequence 13)
Language
German
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867 lich mitgetheilt wird, ist Herr Cardazo ein streng religiöser Jude. New-Aork. Salomon Scheu, der jüngst erwählte Oderaufseher des StaatsgefängnisseS ist ein Israelit. Wir hoffen, daß er keinen seiner Glaubensgenoffen unter denjenigen finden wird, über die er die Aussicht hat. (Jew. Meffenger.) Richmond. Die fünf Rabbiner der jüdischen Gemeinden dahier haben einen Aufruf, an die israelitischen Einwohner gerichtet und sie darin ersucht, wegen der gegenwärtigen Lage des Judenthums in ihrer Stadt, am Sonntag den 15. November sich zu versammeln, wo solche Dinge verhandelt werden sollen, die den Zweck am besten befördern. Vor der Versammlung hielten die Herren Rabbiner Jacobs, Michelbacher, Wechsler, Mayer und Brinn eine Sitzung und nahmen folgende Beschlüffe an: Da wir mit großer Betrübniß die zunehmende Entweihung der Sabbat- und Festtage unter unseren Brüdern gemerkt haben, so fühlen wir, die Rabbiner der Gemeinden dieser Stadt, es als eine dreifache Pflicht — gegen unseren Gotte, in deffen Namen wir sprechen, gegen unsere Brüder, auf deren geistiges Wohl wir sehen und gegen uns selbst, in Erfüllung der Pflichten unseres heiligen Berufes, — uns zu bemühen, ein Uebel solcher Größe, welches unsere Nationalität zu vernichten droht, und uns sowohl als auch unsere Religion in Verachtung vor den Augen der Gesammtheit bringt, zu beseitigen; daher haben wir beschlossen, daß wir übereinstimmen, uns alle Mühe zu geben, die herrschende Entweihung des Sabbats und der Festtage zu hemmen und eine genaue Beobachtung derselben herbeizuführen. Das Auftreten der Rabbiner in Richmond ist höchst lobenswerth. (Jew. Meffenger.) San-Franeiseo. Ein Mann, der seine Frau verloren, welcher er sehr zugethan war, beschloß die Photographie der Verstorbenen aus ihrem Grabe zu placiren. Dieser Verstoß gegen die Gebräuche der Israeliten konnte von dem Intendanten des Friedhofs nicht erlaubt werden. Der Mann dachte, er könne mit seinem Eigenthum handeln, wie es ihm recht dünke, sah es aber später ein, daß er sich irrte und ein Friedhof seine eignen Bestimmungen habe und es nicht erlaubt ist, nach der Willkür eines Jeden daran zu äudern. Der Mann bat alsdann um die Erlaubnis, die Dispositionen treffen zu dürfen, daß das Bild immer verdeckt und nur bei Ankunft eines Familienglieds geöffnet werden dürfe. Die Frage drehte sich nun um diesen Punkt, ob dieses auf einem jüdischen Friedhof erlaubt sei. Der Rabbiner, Rofenftein, ein ehrwürdiger Rabbi aus der alten Schule, antwortete mit einer Verneinung. Ohne davon abzulaffen, verlangte der Mann die Beweggründe seiner Verweigerung'zu wissen Der Rabbiner, anstatt auf die allgemeinen jüdischen Grundsätze, welche Bilder auf heiligen Plätzen verbieten, einzugehen, erinnere an das besondere Gesetz über die Gcabstätte, welches lautet: „Es ist verboten, einen Genuß davon zu haben," überdies könnte man glauben die Gebete, die auf dem Begräbnißplatz gesprochen werden, werden zu dem Bilde gespochen. Jedoch diese beiden Gründe haben den Antragenden noch nicht befriedigt und ist der Proceß soeben noch in der Schwebe. (Die „Arch Jsr.", denen wir Vorstehendes entnehmen, berichten den erzählten Vorfall aus San Francisco. Soviel uns jedoch bekannt geworden, ist diese Geschichte in Berlin vorgegangen, und zwar bereits vor Jahresfrist. Auf Berlin paßt auch der Name des Herrn Rabb. Rosenstein; ein Rabbiner, der diesen Namen führt, existirt in S.-Fc. nicht. Red.) Afrika. Dortrecht (Cap der guten Hoffnung). Ein Correspondent aus Dortrecht versichert uns, daß in dieser ganzen Colonie gar keine Vorurtheile gegen die Juden herrschen. Ec erwähnt mehrere Glaubensgenossen, die bei der ganzen Bevölkerung in großem Ansehen stehen. Die Stadt Dortrecht hal bei dem Gouverneur darum nachgesucht, daß Herr Joseph Wallach (Israelit) zum Friedensrichter ernannt werde. (Jew. Chron.) Ostindien. Bombay. Die „Bombay-Gazette" vom 14. v. M. gibt einen interessanten und langen Bericht über die Eröffnung des Saffoon-Hospitales zu Poona, welche am 7. v. M. stattfand. Es wurde unter großer Ceremonie vom Gouverneur eröffnet in Gegenwart aller europäischer Residenten von Poona und einer großen Menge von eingebornen Herren. Nachdem der Gouverneur von Herrn Abdallah Saffoon, ältestem Sohne und Repräsentant des verstorbenen Vaters, zu seinem Sitze begleitet worden war, wurde seine Excellenz von Herrn Major Mellis, ein Mitglied des Comite's, angeredet. Dieser gab einen Bericht über das Gebäude, in dem es heißt, daß am 13. October 1862 Herr Saffoon der Regierung von Bombay seinen Wunsch mittherlte, 150,000 Rupien beizutragen für den Bau eines Hospitals für die Armen von Poona, die viel gelitten haben aus Mangel an medicinischer Hilfe. Die Regierung nahm dieses Geschenk an und theilte dem Comitä, dem sie die Verwaltung des Baues übergab, mit, daß sie diese Anstalt als ein würdiges Denkmal der Freigebigkeit des Herrn Sassoons errichten sollten. Das Resultat ist das Gebäude,

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