Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1867)
- Date
- 1867-12-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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864 ben wir unsere Leser schon oft unterhalten. Zur Erreichung dieser Vortheile und ihrer gehörigen Ausbeutung aber hat der Reichstags-Abgeordnete für Mecklenburg, Herr Regierungsrath Dr. Prosch» durch sein energisches Auftreten und seine für die Sache begeisterten Reden im Reichstage das Meiste beiqetragen und dadurch sich im hohen Grade die Mecklenburger Israeliten zum Danke verpflichtet. Ein Ausdruck solch' dankbarer Gefühle ist ihm nun in einer Adresse geworden, welche die israelitische Gemeinde von Schwerin, als die tauptgemeinde des Landes, von Herrn Gerhard in chwerin calligraphiren und durch drei Vorsteher der Gemeinde dem edlen Vertheidiger ihrer Rechte überreichen ließ. Der kurze aber aufrichtig gemeinte Inhalt der Adresse ist folgender: Dem Reichstags-Abgeordneten Herrn Regierungsrath Dr. Prosch: Motto: Wer nach Recht und Liebe strebt, findet Leben, Recht und Ehre. Möge dreses Blatt, geweiht der Erinnerung an den großen Obsieg, welchen die heilige Sache der Gewissensfreiheit unter Ihrer Mitwirkung zum innigsten Danke der mecklenburgischen Juden und zur Ehre unseres deutschen Vaterlandes, in den Sitzungen des Reichstages am 2!. und 23. Oktober errungen hat, Ihnen jetzt wie noch im spätesten glücklichen Alter die aufrichtige Verehrung bezeugen, welche dankerfüllt Ihnen zollt die israelitische Gemeinde zu Schwerin. Allen Respect vor einem solchen Manne, dem Menschenwürde mehr gilt, als vergilbte Privilegien und allen Respect vor der Gemeinde, die die Bestrebungen eines solchen Mannes anerkennt und zu würdigen weiß. Die Erfolge aber, die Herr Regrerungsrath Dr. Prosch für die Israeliten Mecklenburgs miterringen hals, kommen doch nicht nur ausschließlich den Schweriner Israeliten, sondern denen des ganzen Landes zu Gute, und darum haben wir denn auch die bescheidene Meinung, daß es wohl weit mehr conve- Nabel gewesen wäre, wenn sich die ganze Judenschaft Mecklenburgs bei dieser Adresse betheiligt hätte. Wir wissen nun nicht, ob von der Schweriner Gemeinde Schritte zu dieser allgemeinen Betheiligung gethan worden, jedenfalls aber hätte dieselbe von ihrer Priorität nicht passender Gebrauch machen können, als wenn sie ihren Dank wenigstens „im Namen aller Mecklenburger Israeliten" ausgedrückt hätte. Hatte sie auch kein ausdrückliches Mandat dazu, so hätte doch sicherlich in diesem Falle Niemand im ganzen Großherzogthume dagegen protestirt. — Vorige Woche ward in der preußischen Post zu Hamburg ein großartiger Einbruch verübt. Der Dieb stahl an 90 Thaler Papiergeld, sowie Anweisungen, Check und Wechsel., welche letztere er aber verbrannte. Unter diesen soll sich auch ein Rothschild'scher Wechsel von 30,000 Lwre Sterling befunden haben. Weil wir nun gerade von Rothschild sprechen, wollen wir noch mittheilen, daß die Exkönigin von Neapel ihren Winteraufenthalt auf einem v. Rothschild'schen Schlosse in der Schweiz genommen. — Die neuen Statuten der deutsch-israelitischen Gemeinde zu Hamburg sind nunmehr vom Senate bestätigt und treten mit Neujahr in Kraft. Den 16. d. M. wurden in der reformirten Kirche zu Hamburg die neuen Rekruten, und zwar die katholischen und israelitischen unter Assistenz der Geistlichen ihres Glaubens beeidigt. Hier in Lübeck ward den 22. d. M. in hiesiger Synagoge von unserem Herrn Rabbiner derselbe Act vollzogen. Diese Function unseres Herrn Rabbiners und, wie wir glauben, auch die der meisten der israel. Geistlichen Norddeutschlands außer Preußen ist eben auch eine Amtsthätigkeit, die die veränderte Lage Deutschlands mit sich bringt, da der Eid more judaico in Preußen leider noch nicht in der Rumpelkammer der Regierung liegt, während er hier zu Lübeck schon längst der Vergangenheit angehört. Hoffentlich wird auch darin die Bundesverfassung Rath zu schaffen wiffen, zumal doch durch all' ihre Paragraphen der Geist der Gleichberechtigung weht. Aus Dänemark erfahren wir, daß der italienische Gesandte in Kopenhagen ein Glaubensgenoffe ist, und zwar ein Vetter oder Bruder von dem portugiesischen Rabbiner in London. Wenn aber neulich mehrere jüdische Blatter seine Frömmigkeit rühmten, so müssen wir dem gegenüber bemerken, daß er niemals die Synagoge besucht, nicht einmal, wie man es doch selbst von einem nichtfrommen Israeliten erwarten sollte, am hl. Versöhnungstage. Uebrigens wollen wir, indem wir dieß consiatiren, seiner eventuellen anderweitigen „Frömmigkeit" keine weitere Einbuße thun. Auf der Pariser Ausstellung haben auch mehrere dänische Israeliten (wie man uns schreibt, drei an der Zahl) ehrenvolle Medaillen und Diplome davongetragen, darunter auch ein Herr P. W. Heymann, und zwar für von ihm ausgestelltes „vorzügliches Schweineschmalz"!! — Mit großem Interesse verfolgen wir die Verhandlungen im österr. Abgeordnetenhause über das Concordat, weil in den Debatten Dinge an's Tageslicht geführt werden, die vielleicht sonst niemals zur öffentlichen Kunde gelangt wären. So erzählte vr. Kuranda unter A. folgenden Fall: Im Windes Jahres 1864—65 hat mir ein Herr Moses Eisen eine Eingabe an den damaligen Staatsminister übergeben, in welcher erklärt wurde, daß sein Mädchen von 13 Jahren, welches im elterlichen Hause eine Strafe erfahren habe, entwichen sei. Die Eltern suchten das Kind lange Zeit vergebens, und endlich erhielten sie durch Zufall die Nachricht, daß es in einem Kloster in der Nähe von Bochnia sich befindet. Der Name ist mir entfallen. Der Staatsminister von damals versprach mir, augenblicklich auf telegraphischem Wege sich um die Wahrheit der Sache zu erkundigen. Es