Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1867)
- Date
- 1867-12-04
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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852 ist: die Mahlzeit ist geschloffen, also entfernt eure Geräthe, deren ihr euch bei'm Effen bedient habt. Vergl. Raschi zu Pes. f. 119 b. pip*-SK (S. 107) vermuthel B., daß es vielleicht das corrumpirte smxoivrjg, promiscue, communiter, „gemischt, in Gemeinschaft," sei; doch weist schon Sachs darauf hin, daß neben pp'SK auch die Lesart DPip'SK bestehe, was auf yaxsXog „in einem Bündel, d. h. zu gleicher Zeit" Hinweise; es entspricht diese Erklärung vielmehr dem Sinne der Talmudstelle (Chulin £ 104 h), als die Buxtorfs. (Vergl. Sachs Beitr. II, 56.) 8. v. annps« (o. 107) citirt B. eine Stelle aus Erubin t. 63 a-, die wir ganz hierher stellen müssen, um zu zeigen, wie falsch dieselbe von ihm aufgefaßt wird: Kinnd '"in w 222 p 3'n' mn k:'32 Kbp -'2 Ko-i Knatea Kni’sa iocn1? '’!? 2dn «pn «22:1 ’Kn '2 Knotto «"Di 'K.n '1.2'd b''a ''3 Kp .'di «nnpsso xinno va kjii1 Diese Worte gibt nun B. folgendermaßen wieder: „alligaverat quis asinum in die sabbatho ad arboiem, vidente id Rabbi quodatn, sed tacente. Tum ille, qui hoc fecerat: Quid, inquit, ad hoc taces? anne peccavi aut insolenter egi?“ Nach B. ist K222 Kinn das Subjecl durch den ganzen Satz hindurch, während er das >2 nwx Kbi auf den Rabbi zu beziehen scheint; die Zusammenstellung ist nach ihm sehr merkwürdig und höchst dunkel: es habe also Jemand seinen E/el an einen Baum am Sabbat gebunden, was ein Rabbi schweigend mit angesehen habe; darauf habe der, der dies gethan, gesagt: Was schweigst du bis jetzt, habe ich gesündigt oder frech gehandelt? Diese Erklärung ist nun durchaus falsch und bietet daher eine Sinnlosigkeit, für die keine Lösung existirt. Der richtige Sinn ist vielmehr folgender: an dortiger Stelle wird abqehandelt, daß es Keinem erlaubt sei, in Gegenwart seines Lehrers oder am Orte ernes Rabbiners ein Gesetzes-Gutachten ohne ausdrückliche Erlaubniß desselben abzugeben; als nun einmal Rabina, während er vor dem Oberhaupt der babylonischen Gemeinden, R. Äschi, als Zuhörer gesessen, gesehen, daß ein Eseltreiber seinen Esel, „gegen ein rabbinischcs Gesetz," am Sabbat an einen Baum angebunden, so hat er (Rabina) diesem zugerufen, es zu unterlassen, aber der Eseltreiber kümmerte sich nicht um den Zuruf (''3 mara k1?); hierauf sagte nun Rabina: Jenen treffe der Bann und fragte zugleich den R. Aschi, der beziehungsweise sein Lehrer war. ob er durch sein Hervortreten in dieser Sache in Gegenwart des rabbinischen Oberhauptes sich auch keine Anmaßung habe zu Schulden kommen lassen, was jener ihm zu seiner Zufriedenheit beantwortete. (Forts, folgt.) Einige Uothcn über die Juden in China. Gesammelt von ülrsed ßrimebaum. (Forts, statt Schluß.) Gehen wir nun zu Dem über, was uns aus ihren heiligen Büchern bekannt ist. Die Eintheilung derselben stimmt nach Kögler's Berichten so ziemlich mit der unsrigen überein, es fehlen ihnen manche Bücher aus den Hagwgraphen, oder dieselben sind nur theilweise erhalten. Wir haben bereits ei wähnt, daß die chinesischen Juden die Tbora auch in 53 Wochenabschnitte eingethellt haben. Wir haben hier ein Fäcsimile aus einer solchen Thorarolle über die Abschnitte mps und niDff. Dieses Fäcsimile ist nach der Angabe der Missionäre von einem Chinesen angefertigt und in Schanghai auf Kosten der Londoner Missionare gedruckt worden. Das uns vorliegende Exemplar gehört der kgl. bayr. Staatsbibliothek in München. Setzen wir voraus, daß dieses Contrefei genau sei, so sind wir zu verschiedenen Betrachtungen und Schlüssen berechtigt. Es scheint dieses Fäcsimile nicht von einem nun nsv genommen zu sein, da die Schrift nicht allein mit den Vocalen, sondern auch mit den Accenten und sonstigen diacrilischen Zeichen versehen ist. Wir dürfen vielmehr aunehmen/ dieselbe sei nach einem der obenerwähnten D’Jn, welche ja auch Abschnitte aus dem Pentateuch enthalten, angefertigt. Auf dem Titelblatts finden wir folgende Aufschrift: niW nbtfi; am Schluffe: "n1? tcnp tnry p pnx n2 nspy nmj p bNTa 22 2ww tu rtVD 22 '3221/2 flXU npii* P niyjm '22 psm Die drei ersten Worte am Anfänge einer jeden Zeile sind chinesisch und werden von reu. englischen Missionären übersetzt: iwi’j3 mit „heard it", 222 mit „read it“, n«U mit „witne&sed it“. Der Sinn dieser Worte rst für uns jedenfalls zweifelhaft, vielleicht bezieht sich dieses auf die Echtheit der Abschrift, die vielleicht mit dem Original verglichen, dabei von Einem „gehört" wurde, während ein Anderer „vorlas" und ein Dritter als „Zeuge" dieser Handlung oder Experte zugegen war. Am Schluffe des Abschnittes mps finden wir eine ähnliche Aufzeichnung, welche mit unserer Erklärung der drei Worte übereinstimmen dürste. Dort steht nämlich: yttfin' p bK2w' 23 2Qb!2.n Dnrö '32 -ptf ntPYOD ]ox 'n ’n’ip qnyittfp pD'J3 p Dieses wird ebenfalls übersetzt: der Gelehrte, Rabbi Pinchas Sohn Israels, Sohn Josua's, Sohn Benjainin's, hörte das Vorlesen (heard the reading). Bei n2j>:n'i ist j/-j vom w irrthümlich auseinandergeriffen und 2 für 3 gelesen worden.