Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1867)
- Date
- 1867-12-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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839 die isr. Gemeindepflege zu übernehmen. Nur wo diese Kosten herkömmlich die politische Gemeinde bestreitet, hat letztere dieselben auch für die Israeliten zu tragen. Ebenso bleibt dem eine Trauung vollziehenden Rabbinen die Pflicht dem buchführenden Pfarrer Anzeige zu machen. Eine neue Funktion ist es nun für die Rabbinen, daß sie bei Uebersiedelungen und Auswanderungen von Israeliten Anzeigen erhalten und beziehungsweise zu geben haben. Erfreulich ist die Vorschrift, daß jeder Israelite, welcher neben seinem hebräischen Vornamen noch einen deutschen annehmen oder diesen ändern will, hievon dem betreffenden Pfarrer oder Rabbinen Behufs der Vormerkung Anzeige zu machen hat. Mit dieser Vornamen Verändern« \ wurde nämj lich ein abscheulicher, charakterloser und willkürlicher Wechsel, theils von den Eltern, theils von erwachsen'« Kindern in der Art getrieben, daß die Standesregister sehr oft mit dem wirklichen Namen colltdiren. Eine laxmäßige Gebühr hat der Buchführer nur anzusprechen, wenn er zu Privatzwecken einen Schein oder Aus' zug zu fertigen habe. Die ordnungsmäßige Führung dieser Register haben für die Rabbinen die Oberämter und die höhere Instanz der israelitischen Qberkirchenbehördc und für die Pfarrer die Decane zu führen. Consequcnter und gerechter wäre es, wenn die Führung der Standesbücher für alle Confessionen in die Hand weltlicher Beamten übergeben werden würde. Aus dem Großh. bad. Nab binats bezirke Gailingen. (Fortsetzung.) Sämmtlichs Stiftungen in Wangen, Thiem-en und Worblingen bezwecken theils Ännenunterstützuug, theils Verrichtung von ^eeieugebeten. In demselben Verhältniffe wie das Stistuvgsvermögen, lejen wir im Berichte weiter, hat sich das Vermögen der wohlthäüaen Vereine vermehrt. Die wohlthätigen Vereine. Diese Vereine werden von gewählten Vorständen geleitet, wirken außerordentlich segensreich und erfreuen sich?aher lebhafter Unterstützung. Deren Vermögen betrug am 1. Januar d. I. in Gailingen fl. 8149 „ Randegg „ 3760 „ Wangen „ 3400 „ Thiengen „ 391 „ Worblingen „ 325 zusammen fl. 16,028. Hiezu kommen eine Menge Thorarollen, silberne Geräthe und kostbare Vor hänge zum Synagogenschmuck, welche in jeder Gemeinde von einzelnen Vereinen in die Synagoge gestiftet wurden. Die Ausgaben der Vereine betrugen im Jahre 1866 in Gailingen fl. 1226 „ Randegg „ 406 „ Wangen „ 110 „ Thiengen „ 18 „ Worblingen „ 15 zusammen fl. 1775, welche Summe den 5% - Zins aus fl. 35,500 repräsentirt. Neben dieser bedeutenden Ausgabe hat fich das Vereinsvermögen noch wesentlich vermehrt. Aus dem beachtlichen Verzeichnisse der Vereine und ihrer Wirksamkeit geben wir hiermit einige Notizen. I. Isr. Gemeinde Gailingen. 1) die heilig Brüderschaft. Deren Gründung geht in die ältesten Zeiten der Gemeinde zurück. Statuten über eine Renovation des Vereins im Jahre 1723 liegen vor. Zweck des Vereins: Unterstützung von armen Kranken und persönliche Leistungen bei Kranken und Tobten. Vermögen: Der Vegräbnißplatz und fl. 1264. Einnahme im 1.1666 fl. 358, hierunter fl. 150 freiwillige Gaben, Ausgabe fl. 218. 2) der Kranken»'rein. Zweck: Unterstützung bedürftiger Personen mit Geld, Besorgung von Krankenwächtern und Bezahlung der Ausgaben für Doctor und Apotheke für diejenigen Mitglieder, welche hievon Gebrauch machen wollen. Der un Jahre 1858 gegründete Verein hat gegenwärtig 165 Mitglieder. Vermögen: fl. 2950. Einnahme im 1.1866 fl. 850, hierunter fl. 400 freiwillige Gaben. Ausgabe fl. 700. 3) der Brautausftattungsverein. Zweck: alljährlich fl. lb0 an ein armes unbescholtenes Mädchen zum Behufe der Verehelichung zu verabreichen. Vermögen: fl. 3000, Einnahme im verflossenen Jahre 247, Ausgabe fl. 188; 4) Verein zur Beförderung des Thorastudiums. Vermögen. fl. 500; 5) Verein zur Beförderung guter Zwecke. Vermögen: fl. 295; 6) Wohlthätigkeitsverein. Vermögen: fl. 70; 7) Frauenverein. Vermögen: fl. 70. II. Isr. Gemeinde Randegg. 1) Verein zur Beförderung des Thorastudiums; Vermögen: fl 330. 2) Verein zur Beförderung guter Zwecke. Vermögen: fl. 430; 3) Brautausstattungsverein. Zweck: armen, unbescholtenen Mädchen eine den Kräften des Vereins entsprechende Beisteuer behufs ihrer Verehelichung zu verabreichen. Vermögen: fl 1200; 4) Frauenverein. Vermögen: fl. 400. 5) der Wohlthätigkeitsverein, gegründet im I. 1862, zählt 70 Mitglieder. Zweck: kranken Mitgliedern Wärter und Wächter zu stellen und ihnen eine