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Der Israelit · 1867-11-13 · Heft 46 (13.11.1867) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 46 (13.11.1867)
Date
1867-11-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zu Rr. 46 des Israelit. Leitender Artikel. Literarischer Gericht. Lemberger und Sohn. Eine Prager Judengeschichte von Alfred Meißner. Berlin 1665. Druck und Verlag von Otto Janke. 222 S. Unter all dm zahlreichen Romanm, die in dem trefflichen Aufsatze in Nr. 37 dieser geschätzten Blätter „Moderne deutsche Belletristik," als sogenannte „Judenromane" beurtheilt wurden, scheint uns keiner so sehr der Beachtung würdig, als der vorliegende. Änmal ist es interessant zu sehen, wie selbst große (?) Geister irren können, und dann muß es hervorgehoben werden, wie thöricht das hier ausgesprochene Urtheil über das orthodoxe Judenthum ist. Gesetzt, die Geschichte hätte sich wirklich ereignet, der alte Lemberger hätte unter dem Deckmantel der Religion wirklich Diebstähle und Schandthaten verübt, und sein „von der Cultur schon beleckter Sohn David" wäre wirklich so edel, so gut und steisinnig gewesen wie ihn Alfred Meißner schildert, , — und dies sind auch doch die zwei Hauptpersonen der Geschichte — wo in aller Welt liegt da der Grund vorhanden, das orthodoxe Judenthum und seine Gebräuche lächerlich zu machen und in einem Zuge über eine Genossenschaft abzuurtheilen, die doch heute noch, Gott sei Dank, nach Millionen zählt? Alfred Meißner's Ideal eines Juden der Neuzeit scheint in der That kein anderer als „David Lemberger" zu sein, dem er all' die banalm Phrasen in den Mund legt: „Wir müssen den Dünkel aufgeben, ein Volk für sich fein zu wollen, vollends ein auserwähltes, an uns ist es, dm erftm Schritt zu thun, die Absperrung aufzugeben, und uns mit dem Volke zu verschmelzen, in dessen Mitte wir leben" u. s. f. und der auch wirklich nur deshalb seine Kinder in ein christliches Pensionat schickt. Welche himmlische Logik! Doch übergehen wir all' dieses und betrachten wir noch, wie Alfred Meißner die Ceremonien des orthodoxen Judmthums schildert. Wir begnügen uns mit bloßen Citaten und ersparen uns jedes Wort über ein solches Gcbahrm. S. 18. „Im Gegensätze zu seinem Vater war David ein Freigeist, ein Aufgeklärter. Allerdings war sein Freisinn von harmlosester Art und beschränkte sich auf Aeußerlichkeitm. Er hätte es z. B. nie gewagt, am langen Tage Speise über seine Lippen zu bringen, oder sich nur dm Mund auözuspülen, dagegen pflegte er, Sonnabend auf der Promenade eine Cigarre zu rauchen." S. 165 bei Schil-! derung des Kapporotumschlagens: „Es ist selbstver- ' ständlich, daß der alte Lemberger und sein Weib, als orthodoxe, den altm Gebräuchm folgsame Judm, ihre Hähne nach allen Regeln des Talmuds „würgten" re. S. 168 am Jom Kippur „die Gebetriemm sind um Arme und Hände gewickelt;" „von Zeit zu Zeit hört man auf einem Horn blasen" u. s. w. S. 173 „Ceremonien sind Medizinen, um den innerm nagenden Wurm herauszubefördern;" „Religion und Moral sind getrennte Dinge und die Pünktlichkeit in Erfüllung von Satzungen ist etwas ganz anderes, als ein Handeln gemäß dem Gewissen, das im Herzm spricht." — Möge diese kleine Blummlese gmügm, um dem geschätzten Leser zu zeigm, daß Alfred Meißner mit diesem Produkte vollständig Fiasko gemacht hat. Es thut dem aufrichtigen, wohlmeinenden Mmfchmfreunde so wehe, Männer, wie Alfred Meißner, die zu den Größen unserer Zeit gerechnet werden, und es auch in der That sind, Schriftsteller und Dichter, die doch auf einer höheren Warte stehm sollten, als auf der Zinne der Partei, von solch' argen Dorurtheilen über das Judmthum befangen zu sehm. Hätten wir , nicht den Namen Alsted Meißner auf dem Titelblatte dieses Romans schwarz auf weiß gesehm, wir wärm herzlich versucht gewesm, ihn für nichts Anderes zu halten, als für eine Feuilletonbeilage der „Wimer Kirchenzeitung." Karpeles. Zeitrrngsnackrichten und Correspondenzen. □ München, im November. Unter zahlreicher Betheiligung des Publikums fand am 29. und 30. Oktober d. Js. zu Straubing die Verhandlung statt gegen den des Verbrechens des Mordes und Raubes angeklagten Taalöhner Josef Staringer von Bruckbergerau, Landger. Moosburg, und gegen dessen Ehefrau wegen oes Verbrechens der Theilnahme an diesen verbrecherischen Unternehmungen. Die Anklage gründete sich auf folgende Thatsachen: Am 15. Januar d. I. begab sich der israelitische Handelsmann Max Weiß von seinem Wohnorte München Geschäfte halber nach Moosburg. Dortselbst suchte ihn des Nachmittags oer frühere Gürtler Josef Staringer auf, der bei Weiß schon seit zehn Jahren als Schmuser (?) Dienste leistete, nnd machte ihm kund, daß er ihm für die Grillschwaige bei Niedereibach, 4 Stunden von Landshut isarabwärtS gelegen, welche Weiß wegen ihrer Entlegenheit schon längst gerne veräußert hätte, einen Käufer wiffe. Weiß möge nur deS enderen Tages nach Edelkosen kommen, dortselbst wolle

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