Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1867-11-06 · Heft 45 (6.11.1867) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 45 (6.11.1867)
Date
1867-11-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447291-2447335--05604-2461119
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

VDI. Jahrgang. Beilage za Rr. 45 des Israelit. AeitungSnochttchten und Correspondenzen. Aus dem Württ. Oberland. In einer kurzen Nachricht in der vorigen Nummer, wird von Laupheim aus die Erwartung ausgesprochen, Herr Rabbiner Wälder werde dem Anfinnen des Vorsteheramtes daselbst, die Stuttgarter Synagogen - Ordnung einführen zu wollen, mit Energie entgegentreten. Wir können seit vielen Jahren, die echt religiösen Grundsätze dec H. Rabbiners Wälder, und trauen zu ihm, daß er, so weit es in seiner Macht liegt, Zustände nicht begünstigt, die in vielen Gemeinden zu Zwiespalt und Uneinigkeit geführt haben und noch führen. Oder soll etwa in Laupheim, wo binnen 40 Jahren zwei Synagogen gebaut worden sind, wieder ein Neubau im Plane sein, der eine ungeheure Schuldenlast aus die Gemeinde wälzen würde! In Bezug darauf! meinen mit uns ein großer Theil der Gemünde, sollte sich eine Gemeinde-Verwaltung doppelt besinnen! Ohne Zweifel wird ein großer Theil der Gemeinde auf der Seite des Herrn Rabbinen stehen, und seiner langjährigen Wirksamkeit die Anerkennung zumal bei einer so wichtigen Angelegenheit zu Theil werden lasten. — Buttenhausen (Württemberg), 24. Oft. Diese Woche verließ uns unser Rabbiner Gunzen Hauser, um seine Stelle in Mergentheim anzutreten. Die Liebe und Anhänglichkeit der Gemeinde, die sich derselbe während seiner achtzehnjährigen Wirksamkeit hier erwarb, zeigte sich bei seinem Scheiden. Alles bedauerte den Verlust des Mannes wegen seiner Wissenschaft und seiner trefflichen Eigenschaften. Nachdem er letzten Samstag eine ergreifende Abschiedsrede gehalten, versammelten sich ihm zu Ehrm Abends die Gemeindeglieder und nach mehreren Toasten überreichte ihm das Kirchenvorsteherami als Andenken einen prachtvollen silbernen Pokal. Möge er in seiner neuen Wirksamkeit die Anhänglichkeit sinden, die ihm hier geworden und bleiben wird. K. Bettin. Zn den Verordnungen und Gesetzen für die höheren Schulen in Preußen, herausgegeben von vr. Wiese, erste Abtheilung: die Schule, Berlin 1867, findet sich Seite 150 folgender Passus, der für die Leser des „Zöraelit" von Zntereste sein wird. Ministerialverfügung vom 6. Mai 1859 die jüdischen Schüler betrestend: „Die Annahme, welche das königliche Provinzial- Schulkollegium mit Berufung auf Artikel 12 der Versassungsurkunde vertritt, daß eö für jüdische Ettern, die ihre Söhne in christliche Schulen schicken, zu dm bürgerlichen Pstichten gehöre, dieselben auch Sonnabends am Unterricht theklnehmm zu lafsm und deßhalb eine Dispensation der Juden für diesen Tag nicht zu gestatten sei, kann als zutreffend nicht angesehen werden. Die Schulverwaltung kann dm Ansprüchen solcher Eltern, welche aus religiösen Mottvm ihre Söhne am Sonnabend ganz oder für die Stundm des Gottesdienstes vom Schulbesuch mtbundm zu sehm wünschen, die gebührende Berücksichtigung nicht versagen. Demgemäß bestimme ich, daß in dm Fällm, wo die Eltern selbst bei dem königl. Provinzial-Schulkollegium darum nachsuchen, jüdischen Schülern die gedachte Dispensatton ertheilt werde, wobei erstere darauf hinzuweisen sind, daß die Schule keinerlei Verantwortung für die aus derartigm Schulversäumnistm bei den betreffendm Schülern entstehenden Folgen übernimmt." In Folge dessen erhielt der Vater eines Gymnasiasten folgenden Bescheid: ß „Herrn N. N. habe ich nach einem Schreibm der Königl. Regierung vom 22. d. Mtö. zu erkmnm zu geben, daß die Regierung Ihrem Ansuchen gemäß Ihren Sohn Leo von dem Besuch der Unterrichtsstunden an den jüdischen Sabbathen dispensirt habe, daß aber die Schule keinerlei Verantwortung für die aus derartigen Versäumnissen für die Schüler entstehendm Folgen übernehme. Directorat des königl. Gymnasiums in N., dm 24. Ott. 1867. Berlin. Der Orientalist, Professor Petermann, geht als Konsul an Stelle von Wilhelm Rosen nach Jerusalem, welcher Letztere zum Konsul in Belgrad designirt ist. Berlin, 13. Ott. Das Herrenhaus, heißt es, wird circa um fünfzig neue Mitglieder erweitert werden. Davon haben etwa zwanzig vv ipso das Recht zum Eintritt in das Herrenhaus. Zehn Vertreterder Städte werden von diesen dem Könige präsentirt, dazu kommen Vertreter der neuen Universitäten, Repräsentanten der Grafenverbände und solche Mitglieder, die durch besonders königliches Verträum berufm werden. Es ist die Rede davon gewesen, auch dm Baron v. Rothschild zum Mitglied des HerrmhauseS zu machm, doch haben eifrige Verfechter der Traditionen und Maximen dieser Körperschaft daran erinnert, daß dieselbe mit besonderem Nachdruck stets ihren streng christlichm Standpuntt gewahrt habe und viel darauf ankomme, hieran niemals zu rütteln (!) 1. 4 V I «enr

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.