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Der Israelit · 1867-11-06 · Heft 45 (6.11.1867) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 45 (6.11.1867)
Date
1867-11-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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770 in Hamburg 253,493 Lutheraner, 5512 Reformirte, 5419 Katholiken, 690 Dissidenten, 12,650 Juden Md 193 ohne Religion. — Aus Dänemark wird MS die Nachricht, daß die Lehrer in Aalborg und Faaborg jetzt als Rabbiner autorisirt worden sind. Das diesbezügliche Schreiben des dänischen CultuSministers an Herrn Dr. Wolfs in Kopenhagen lautet: Unterm 20. v. M. hat Se. Majestät allergnädigst zu gestatten geruht, daß Levin Moses Wallach als Geistlicher (Prüft) für die mosaischen Glaubensbekenner in der Stadl Faaborg anerkannt wird mit der Befugniß, kirchliche Handlungen vorzunehmen, namentlich die allerhöchst angeordnete Religionsprüsung abzuhalten und Trauungen mit rechtlicher und bürgerlicher Giltigkeit zu vollziehen, doch so, daß er in Rücksicht auf seine Amtsführung unter der Aufsicht des Oberrabbinen in Kopenhagen steht, und unter der gerechten Voraussetzung, daß er sich verpftichte, sich der dänischen Gesetzgebung und den Anordnungen und Befehlen der betreffenden Obrigkeit gemäß zu verhalten, sowohl im Allgemeinen als insbesondere in Beziehung auf die bürgerliche Seite seiner geistlichen Handlungen und soll er für die gewiffenhafte Erfüllung dieser Verpflichtungen der dänischen Gesetzgebung vor dem allgemeinen dänischen Richterstuhle verantwortlich sein, so wie endlich auch diese Anerkennung widerrufen werden kann, wenn er sie mißbrauchen sollte. Weiter wird hiermit Ew. Hochwürden zur Nachricht dienstlich mitgetheilt, daß genannter L. M. Wallach nicht berechtigt ist, Schächterexamen vorzunehmen, Chaliza, Get, Synagogeneinweihungen und drgl. zu vollführen, welche oeremonielle Handlungen dem Oberrabbiner in Kopenhagen Vorbehalten bleiben. Hinzugefügt wird noch, daß er oben besagte eidliche Verpflichtung abzugeben hat, bevor seine Autorisation in Kraft tritt." Das Ministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Eine ähnliche Autorisation zum Rabbiner steht auch dem vr. Wreschner in Randers in Kurzem bevor. — Zum Schluffe können wir es uns nicht versagen, eine Stelle aus einem Privatbriefe von New- Aork unseren Lesern mitzutheilen, weil dieselbe wie uns vielleicht noch Mehreren ein Räthsel lösen kann. Wir kannten und kennen nämlich noch so manche Persönlichkeiten, die hier in Deutschland derartige klägliche Rollen gespielt, daß sie zur uliiwa ratio, zur Auswanderung in die überseeischen obpQ ny ihre Zuflucht nehmen mußten. Wenn wir nun von solchen Personen nach einiger Zeit hörten, daß sie in Amerika D'Dmttf oder gar D^m geworden, so wunderten wir uns weniger darüber, weil wir eben wiffen, daß man in Amerika Gold gräbt und sehr leicht sein Glück machen kann. Als wir aber schon mehreremale von solchen Individuen gar zu viel Rühmliches lasen, so gaben wir unsere Verwunderung darob einem Freunde in New-Aork kund, der uns nun Folgendes zur Antwort schreibt:-„Sie fragen mich, wie eS denn mit den orthodoxen Gemeinden New-Aorks und ihren ebenfalls orthodoxen Beamten bestellt sei, die zuweilen in den Blättern von sich reden machen. Machen Sie sich aber um Gotteswillen keinen großen Begriff von der hiesigen Orthodoxie, wie man sie gottlob bei uns in Deutschland antrifft. Orthodoxe Leute sind in Amerika solche, die, was die synagogale Ordnung anlangt, zwar nicht das Mindeste geändert wrffen wollen von dem Gottesdienst, wie er vor 100 Jahren gewesen. Außer der Synagoge erlauben sich aber diese Leutchen Alles und lassen den 21 Ras sein. Hier ist z. B. niemals ein am» examinirt worden und wird wohl auch niemals von einem Rabbiner approbirt. Im Gegentheil, es sind die Schochtim, die in Amerika den Ras anstellen. Von rituellen ist kein Gedanke und ich weiß wirklich nicht, wie man selbst in den Häusern derer, die für fromm gelten wollen. Etwas genießen darf. In meinem Nächsten werde ich .1"'"« ausführlicher über derlei Angelegenheiten sein." Wenn wir auch glauben wollen, daß unser Freund mit zu grellen Farben aufträgt, so können wir uns daraus aber dennoch so manche Zeitungsreclamen erklären.— Beim Schluffe unseres Briefes erfahren wir noch, daß die Eingangs erwähnten Petitionen der Iudengemeinden des Großh. Mecklenb. - Schwerin in der Sitzung des Reichstages am 23. Oct. zur Berathung kam. Die Petitions-Commission jhat beantragt, der Reichstag wolle beschließen, diese Petition dem Bundeskanzler zu überweisen mit der Aufforderung, in nächster Session des Reichstages einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen alle noch bestehenden aus den Verschiedenheiten des relig. Bekenntniffes hergeleiteten Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben werden. Der Referent vr. Endemann erklärt, es habe sich zwar durch Annahme des Gesetzes über Freizügigkeit die Sachlage wesentlich geänbeit, man habe jedoch geglaubt, den Antrag aufrecht erhalten zu müffen, da es sich nun um die Gleichstellung in allen staatsbürgerlichen Rechten handle. Der Redner charakterisirt die Zustände, welche in Mecklenburg in Bezug auf die Juden bestehen und erläutert den Inhalt der einzelnen Petitionen, nach welchen die Petenten um den unbehinderlichen Erwerb vom ländlichen und städtischen Grundbesitz, Concessionen zum Geschäftsbetrieb, Gleichstellung mit den übrigen Stbatsangehörigen in Bezug auf die Führung von Communial- und Staatsämtern bitten. Nach Schluß der Diskussion wird der Antrag der Commission mit großer Majorität angenommen. — cvao Österreichischer Kaiserstaat. Wien. In der am 24. d. M. stattgehabten Gemeinderathssitzung in Jaroslau haben sämmtliche

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