Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1867)
- Date
- 1867-11-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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769 dern gar nicht mehr vollzieht. Die D'EH's an den twnun v'v' fallen fast ganz aus und wird der rn' “iiED mit Dausen und den nftsn ausgefüllt. Die Reit^ ionsschule wird nur von den wenigsten Kindern besucht, und so wächst eine Generation heran, von der man nicht viel Gutes erwarten kann. Vor mehreren Jahren fungirte hier ein Or. Jolowicz, dessen Product alle diese Einrichtungen sein sollen. Es bestätigt sich hier wieder das Wort: ins' *)od “]Dinn3i "j'D-ino. Ein Nebel ist es, daß D’ümff und Lehrer unter keiner Aufsicht eines solchen Rabbinen stehen, der es noch mit dem Judenthum ehrlich meint. So mancher ürmp in Pommern dünkt sich, die Befugniß zu haben, über rituale Fragen entscheiden zu können und hat sich deßhalb auch von keinem Rabbiner wieder einmal als önnp prüfen lassen. Auch ist es fraglich, ob auch ein vrmv, der bereits das 70. Lebensjahr zurückgelegt, noch das nöthige Augenlicht und die rwnn in den tmg rn hat, die und nü'nttf nach Pflicht und ewissen versehen zu können. Darnach sieht und fragt Niemand. Lübeck, im Tischri (Privatmitth.) In Nr. -40 b. Bl. haben wir über die Verhandlungen wegen der Ausnahme der Juden zu Rostock berichtet und nachgewiesen, wie schlau sich die Väter jener Stadt hinter eine Bedingung verschanzten, die anscheinend eine Ve günstigung der Israeliten in ganz Mecklenburg bezwecken soll, in Wahrheit aber dazu angethan ist, dieselben noch weiteren Beschränkungen zu unterwersin. Aehnliches können wir nun heute von Rostocks würdiger Schwesterstadt Wismar berichten. In der Sitzung des dortigen Bürgerausschuffes vom 4. Oct. kam nämlich zunächst eine Rathsproposition rücksichtlich der Zulassung der Juden in dortiger Stadt zur Besprechung. Großherzoglickes Ministerium des Innern hat nämlich, weil es beabsichtigte, die bürgerlichen Rechtsbeziehungen der Juden einer anderweitigen Regelung zu unterziehen und insbesondere die Aufhebung derjenigen Beschränkungen in Erwägung zu ziehen, welchen die Juden hinsichtlich ihrer Zulassung zum Erwerb von Grundeigenthum und zum bürgerlichen Nahrungsbetriebe nach dem gegenwärtigen Rechtszustande noch unterworfen find, und weil es sich nicht empfehle, in Betreff der Behandlung der Juden die in den Seestädten bisher in Uebung gewesenen vom übrigen Lande abweichen- Grundsätze noch ferner fortbestehen zu lassen, *) ähnlich tote zu Rostock den Magistrat aufgefordert, sich berichtlich darüber zu äußern, auf welche gesetzlichen Bestimmungen sich die hier in Wismar bestehende gänzliche Ausschließung der Juden stütze und ob und welche Bedenken gegen die Zulassung der Juden überhaupt *) Deutlich ist es zwar hier nicht gesagt, aber zwischen den Zellen kann man es lesen, daß die Furcht vor der Bundesverfassung diese Rücksicht empfehle. und zum bürgerlichen Nahruugsbetriebe, sowie zur Erwerbung von Grundbesitz in der Stadt insbesondere zur Zeit noch vorhanden seien. Ein hoher Rath proponirt auf das gedachte Ministerialrescript eine Erklärung dahin abzugeben, daß die Stadt bereit sei, ei» zu erlassendes allgemeines Landesgesetz über die bürgerlichen Rechtsbeziehungen der Juden, unter Entsagung auf das ihr zustehende Privilegium, als auch sie verbindend anzuerkennen. Der Ausschuß trat auch dieser Rathsproposition einstimmig bei. Sie sehen, Herr Redacteur, hier in Wismar dasselbe Manöver, wie in Rostock aufführen, nur mit dem kleinen Unterschiede, daß zu Wismar auch nicht eine einzige Stünme für ein sofortiges Entsagen auf das Privilegium war, wie in Rostock das zweite Quartier, so vernünftig war, zu beschließen, nnip nwn nsn, daß beide Manöver gleich fruchtlos sein werden, denn schon in der Sitzung des Nordd. Reichsrathes vom 21. Oct. gab der BundeScommiffär dem Abg. Or. Braun — Wiesbaden — gegenüber, der auführte, „daß eS an mancheu Orten des Nordd. Bundes den Israeliten nicht gestattet sei, jedes Gewerbe zu betreiben," die Erklärung ab: „Auf Grund des § 1 kann sich jeder ohne Unterschied deS Glaubens überall im Bundesgebiete niederlassen und brauche dieses nicht in einem besonderen Satze ausgesprochen werden. Uebrigens, was die Gesetzgebung des Großherzogthums Mecklenburgs andelange, so habe der Bevollmächtigte dieseanerkannt, daß in Zukunft die Niederlassung, der Geschäftsbetrieb oder der Erwerb von Grundeigenthum nicht mehr den bisherigen Beschränkungen unterworfen werde". Hingegen ist die in unserem vorigen Referate erwähnte Petition der israel. Vorstände Mecklenburgs vom hohen Reichsrathe einstweilen zurückgelegt. Obzwar wir das Motiv davon nicht kennen, so glauben wir es doch in der eben angeführten Erklärung des Bundescommissars zu ftuden. Jedenfalls haben wir Grund zu hoffen, daß diese Petition nicht unberücksichtigt bleibt. — Den 7. October ward die Leiche oes verstorbenen vr. Eduard Kley zur Erde bestattet. Eine große Anzahl seiner früheren Schüler, jetzt in den verschiedensten Wirkungskreisen thätig, hatte sich bei der Beerdigung eingefunden, sowie viele Freunde, Verehrer und Bekannte deS Heimgegangenen. Auf dem Begräbnißplatze ward ein Choral gesungen, Herr Dr. Sänger hielt eine kurze, aber tiefergreifende Rede uv.o dann ward der Sarg in die Gruft gesenkt und von seinen Schülern mit Blumen und — Erde überdeckt. Seine Hinterbliebene Gattin schenkte am selben Tage der Kley-Stiftung 10,000 Mark (4000 Thlr.). Am darauffolgenden Sonntag fand für den Dahingeschiedenen im Tempel eine Messe, wollte sagen Todtenfeier, statt ll — Das „statistische Bureau der Deputation für direkte Steuern" in Hamburg hat eine Statistik des Hamburgischen Staates zusammengestellt. Nach derselben wohne» i £. -2