Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 44 (30.10.1867)
- Date
- 1867-10-30
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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758 in mittlerer Größe 8 fl. 6 kr. und in kleinerem Format 4 fl. 48 .fr.; es werden auch einzelne Blätter abgegeben. Den Bildern liegt eine im Ganzen recht hübsch abgefaßte, namentlich für nichtjüdische Käufer berechnete Erläuterung von Herrn Dr. Leopold Stein, dem Ehemaligen Rabbiner von Frankfurt, bei, an der wir zwar Einiges auszusetzen hätten, was wir jedoch als nebensächlich übergehen. Wie wir vernehmen, wird bald eine neue Folge erscheinen, die wir mit Freuden begrüßen werden. geititngSrrachriohterr und Korrespondenzen. *** Lnupheim. (Württemberg.) Wie wir nernehmen, geht unser Kirchenvorsteheramt mit dem Plane um, unfern Gottesdienst nach Stuttgarter (Un-) Art emzurichten und den dreijährigen Cyclus einzuführen. Hoffen wir, daß unser Herr Rabbiner sich energisch dieser Nachäfferei widersetze cvu nsy nsm. Aus der preuß. Provinz Sachsen. Inder Grafschaft Wernigerode im Harz durften bislang keine Juden wohnen. Als im Jahre 1829 ein Fabrikant aus einer benachbarten größeren Stadt eine Fabrik in der genannten Grafschaft erwarb, so wurde ihm nickt gestattet, dieselbe auf seinen Namen in die allgemeinen Grundbücher einttagen zu lassen. Der damals regierende Graf von Stolberg - Wernigerode antwortete auf das betteffende Gesuch: „Bei aller Hochachtung vor der Person des Petenten, darf doch von dem hier herrschenden Princip, keine Juden aufzunehmen, nicht abgewichen werden." Dieser Tage nun ist ein isr. Kaufmann bei dem Bürgermeister von Wernigerode um die Erlaubnis eingüommen, daselbst ein Geschäft zu etabliren, worauf er einem abschlägigen Bescheid erhielt. In Folge dessen wandte er sich an den jetzt regierenden Grafen Otto von Stolberg-Wernigerode, Oberprästdenten der Provinz Hannover, der in liberalster Weise die Bewilligung des betteffenden Gesuches für selbstverständlich erklärte, da derarttge Beschränkungen durch die Verfassung des norddeutschen Bundes antiquirt seien. In diesem Sinne wurde auch der Bürgermeister von Wernigerode bedeutet. Hannover, 29. September. Der augenblicklich hier berathende Provinziallandtag für die ProvinzHannover hatGelegenheit gehabt, auch über zwei die Verhältnisse der Juden betreffende Angelegenheiten zu verhandeln. Von Seiten des bekannten liberalen Abgeordneten Herrn Rudolph v. Benningsen wurde nämlich ein mit großem Beisalle aufgenommener Antrag, welchem später auch einstimmigeMnnahme zu Theil ward, gestellt, -dahin gehend, die königliche Staats regieruug zu ersuchen, daß das Vermögen des sogenannten Domanial- Abkösungs - und BeräußerungSfonds dem provinzialstandischen Verbände der Provinz als ein von ihm zu verwaltendes Vermögen zur Verwendung namhaft gemachter Zwecke, unter denen das jüdischeSchulwesen der Provinz besonders hervorgehoben wurde, überwiesen werde. Lebhafte Freude rief auch der Umstand hervor, daß dieser Antrag sich auch der sofortigen Zustimmung unseres Oberpräsidenten zu erfreuen hatte, welcher noch vor der Abstimmung erklärte, daß er zwar augenblicklich noch nicht angeben könne, wie weit die königliche Regierung auf die Wünsche des Landtages eingehen werde, indeß nicht anstehe, schon jetzt mitzutheilen, daß der Antrag seine volle Sympathie habe und werde er sich beeilen, den Beschluß des Landtages Sr. Majestät dem Könige sofort zu unterbreiten und sich freuen, wenn er die königliche Sanction erhalte. Das betreffende Schreiben ist auch bereits mit einer warmen Befürwortung des Herrn Oberpräsidenten nach Berlin abgegangen und da man hier allgemein die Hoffnung auf Realistrung des in demselben ausgesprochenen Wunsches hegt, so wäre damit ein Punkt, der für die fernere Existenz des hiesigen jüdischen Seminars eine Lebensfrage ist, in höchst günstiger Weise erledigt. Die zweite von dem Provinziallandtage verhandelte und auf die Verhältnisse der Juden sich beziehende Angelegenheit betraf die bei der Eheschließung der Juden in unserer Provinz künftig zu beobachtenden Vorschriften. Unter den dem Landtage gemachten Regierungsvorlagen bezog sich nämlich eine auf die Einführung bürgerlicher Eheschließung fürDissidenten, bei welcher Gelegenheit dem Landtage anheimgegeben wurde, zu erwägen, ob nicht in Rücksicht darauf, daß in der Provinz Hannover die Eheschließungen derJuoen, soweit bekannt, ausreichend geregelt sind, Veranlassung gegeben sei, die Anwendbarkeit der in Betreff der sogenannten Noth-Civil-Ehe zu erlaffenden Vorschriften auf die Juden ausdrücklich auszuschließen. Der zur Prüfung dieser Vorlage niedergesetzte Ausschuß ging auf diese Erwägung ein und beschloß, daß die in diesem Punkte zu erlaffenden Vorschriften auf die Juden keine Anwendung finden, und daß in Betreff der Ehen der Juden durch die gegenwärtige Verordnung nichts geändert werde. In der Motivirung dieses Beschlusses wies Bürgermeister Neuburg als Referent darauf hin, daß die Giltigkeit einer jüdischen Ehe bei uns vom Trauscheine abhängig sei; wenn nun, wie in Aussicht stehen dürfte, die Trauscheinspflicht wegfalle, so würde damit auch die einzige Bedingung der Giltigkeit einer jüdischen Ehe weggenommen. In Preußen werde eine solche Ehe einfach vor dem Richter abgeschlossen, dazu hätte man auch vielleicht bei uns rathen 'können, allem