Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 44 (30.10.1867)
- Date
- 1867-10-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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754 rvrtS föfbrt mit Rückficht auf den Antrag des Abgeordneten Mühlfeld überhaupt in Folge der nrehreren, zür Kenntnist des HauM geßrammr ähnlichen Fülle zu thun fei; endlich inwiefern der Ausschuß sich m die KeUrthelimig des Bestandes des Hofvecretes vom Jahre 1696 emzulaffen Willens sei. Was die erste Frage anbelangt, so einigte sich der Ausschuß einstimmig dahin, daß das Ministerium m ähnlicher Weise, wie es letzthin geschah, einzuladen seidafür zu sorgen, daß Kinder überhaupt nicht in Klöstern, adgeschnitten von dem Berkehre mit ihren Angehörigen und ohne deren bestimmte Einwilligung, Mrückgehalten werden dürfen, und ließ sich der Ausschuß von diesem Beschlüsse auch nicht durch die Mittheilung des Justizministers abdringen, welche derselbe nach den neuerlich gepflogenen telegraphischen Erhebungen dahin machte, daß das mit Jonas Freund unterfertigte Telegramm nicht von diesem, sondern von einem Oheim der Chase Lea Freund herrühre, sich sonach als von einem zur Sorge für die Obige nicht Berechtigten ausgestellt zeigte. Jonas Freund ist längere Zeit von Przemisl verreist, und es verhält sich die Sache folgendermaßen: Chase Lea Freund, nach ihrer Angabe 16 Jahre alt, kam im Monat August in das betreffende Kloster, begehrte, man solle sie in der katholischen Religion unterrichten, und erklärte, zu derselben übergehen zu wollen. Sie war schon seit 3 Jahren nicht bei ibrem Vater, sondern bei ihrem Oheim, der eben das obige TÄegramm vom 19. d. M. mit der Fertigung „Jonas Freund" abgesendet hatte. Seit jener Zeit Ihat der Vater niemals Schritte gegen die Entschlüffe der Tochter, wohl aber der besagte Oheim. Letzterer hätte den Vater als irrsinnig bezeichne: und wollte in Folge dessen die Vormundschaft über das Mädchen übernehmen. Die ärztliche Untersuchung stellte aber heraus, daß der Vater nicht irrsinnig sei, und so wurde der Oheim mit seinem Begehren abgewiesen. Seit dieser Zeit wurde in der Sache nichts vorgekehrt. Als unrichtig wird bezeichnet, daß das Mädchen ganz abgesperrt sei. Sie wurde im Gegentheil von mehreren Bekannten ihrer Confesston im Sprechzimmer besucht und wurde ihr ihr Abfall zu Gemüthe geführt. Dennoch blieb sie bei ihrem Entschlüsse. Auch die Klostervorncherin behauptete, es sei an dem Mädchen niemals ein Zwang, ja auch nicht ein Zureden geübt worden, und stehe es dem Väter, wenn er zurückkehre. vollkommen frei, seine Ermahnungen der der Tochter anzubringen. Der Ausschuß, und zwar insbesondere die Abgeordneten Mende, Stieger, Figuli, sowie derÄNtragfteller Mühlfeld erklärte sich dahin, daß das obige Telegramm, ,obschon es in mancher Richtung zeige, wie die Angabe des besagten Oheims nicht vollkommen wahr sei, nicht beruhigen könne, «eit die eine Thatsache denn doch aufrecht stehe, daß das fragliche j Mädchen im Kloster sich befinde, und daß dieser Füll^ j zusammkNgehKtteu mir *en bisher vorgekommenen und j mit ähnlichen, wenn auch nicht zur Kenntniß des Hauseb! gelangten, Zeugniß dafür abgebe, daß israäitische! Mädchen in katholischen Klöstern aufgeholten werden zum Zwecke, aus ihnen Pro'elyün zu machen; hierin! liege aber jedenfalls ern Mißbrauch von Seiten des! katholischen Klosters, welcher umsomehr hintangehalten > werden müsse, weil dadurch nicht nur die Einflußnahme der Eltern aus ihre Kinder, wenn Nicht aufgehoben, , doch sehr erschwert werde, und weil es nicht angeheu! könne, einem solchen Proselytismus das Wort zu reden. Fr. Maudelblüh bezeichnet einen solchen Vorgang als einen Mißbrauch des Artikels 15 des Concordates. Sämmtliche Stimmführer einigten sich in der Ansicht, daß von Seiten der Regierung jedenfalls in allen solchen Fällen dahin gewirkt werden solle, daß derlei Mädchen, die keine Nonnen sind und nock weit entfernt erscheinen, es zu werden, aus dem Kloster wegzn bringen seien, womit ihrem Eifer, Konvertiten zu werden , in keiner Weise entgegengetreten wird, sie im Gegentheile erst in die Möglichkeit kommen, bei vollkommener Willensfreiheit ihren Entschluß des Näheren zu fassen und auszuführen. Ueber die Frage, ob das in der vorletzten Sitzung vom Justizminister citirte Hofdekret vom Jahre 1838 als aufgehoben zu betrachten und «sie gegenüber demselben in Folge dcs Mühlsetd'schen Antrages von Seiten des Petitwnsansschusses sich zu benehmen sei, faßte derselbe den Beschluß, daß dem Hause der Antrag gestellt werde, es sei die diesfällige Frage von dem Petitionsauschuffe nicht näher zu berühren, sondern der konfessionelle Ausschuß anzuweisen, dieselbe zu prüfen und dem Hause darüber Bericht zu erstatten. Seitungsuachriebte« ttttfr Covrespon dsnzou. Deutschland. Breslau, un Octoder. Wieder hat die unersättliche Cholera in unserer Stadt ihre Umschau gehalten. Dank dem Allvater, daß ihr Wüthen dießmal nicht so entsetzlich gewesen. Und dennoch vermissen wir, wenn wir zählen die Häupter unserer Lieben, so manches theuere Haupt. Namentlich ist eS aber eine Ceder am Libanon, die der unerbittliche Tod abgehauen. Es war am 3. d. M., als sich in der ganzen. Stadt die Schreckenskunde verbreitete , Josef Ramitz ist nicht mehr! — Trotz der allgemeinen Angst, die