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Der Israelit · 1867-10-30 · Heft 44 (30.10.1867) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 44 (30.10.1867)
Date
1867-10-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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753 Machts eingelangt.) Die Zurückführung des genannten Mädchens in das elterliche Haus oder die einstweilige Unterbringung anderwärts gehört insbesondere wegen der vorgebrachten Beschwerden der Tochter nicht in die Competenz der politischen Behörde, sondern der Gerichte. Ich habe mich deßhalb an das LandeSgerücht gewendet und das Oberlandesgerichts - Präsidium nm die baldmöglichste Einleitung der gerichtlichen Verhandlungen ersucht. Da ich überdies das Ordinariat angegangen habe, mit dem Vollzüge der Taufe innezuhalten, bis aus Anlaß des Wunsches des Mädchens, sich taufen za lassen, die gesetzlich vorgeschriebenen Erhebungen erfolgt sind, glaube ich Alles veranlaßt zu haben, was mit Hinblick auf den §. 178 des a. b. G. B. innerhalb meiner Competenz liegt. I h werde nicht unterlassen, meinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß auch seitens der Gerichte diese Angelegenheit nach jeder Richtung bin schleunigst zum Abschlüsse gebracht werde." Das Resultat der Unterredung des Vaters mit der Tochter liegt in einem Telegramme vor, welches lautet: „Die Besprechung zwischen Chaje Sarah Radamski und deren Vater fand gestern im Beisein eines Beamten statt, weil sie nur unter dieser Bedingung in eine Unterredung einwilligte, und weil Radamski vor Zeugen bei der Polizeidirection die Drohung aussprach, haß, wenn seine Tochter nicht zu ihm zurückkehre, er ste und sich erschießen werde. (Abg. Greuter: Hört! -Hört? Heiterkeit.) Sie ließ sich weder durch die Bitten noch durch die Beschwörungen des Vaters bestimmen, von ihrem angeblich längst gefaßten Beschlüsse, zum 'Christenthume überzutreten, abzugehen, ihren Vater unt bitteren Vorwürfen über unmenschliche Mißhandlung überhäufend. Zm Zuge der strafgerichtlichen Untersuchung brachte sie dieselbe Klage vor und erklärte, daß sie, der angebornen Religion abgeneigt, seit lange entschlossen sei, zum Christenthum überzutreten. Das Landgericht hat die Untersuchung wegen Mangels des Thatbestandes einer Entführung eingestellt und die Verhandlung wegen der Uebertretung des Diebstahls dem Bezirksgerichte abgetreten. Radamski hat eine Klage wegen Verletzung und Beeinträchtigung der väterlichen Gewalt bis jetzt nicht eingebracht. Das Oberlandesgericht hat angeordnet, in Erwägung zu ziehen, ob Chaje Sarah Radamski nicht -außerhalb des Klosters untergebracht werden solle. .In den Geburtsmatrikeln kommt sie nicht vor. Nach ihrer Angabe, nach der Volkszählung, der Eintragung tn den Schulkatalog, dem Gutachten der Gerichtsärzte ist sie 19 Jahre alt. Daß von dem Statthalterei- Commiffär die Zurückgabe des Mädchens verlangt und diese ihm verweigert wurde, ist nicht richtig. Die Statthaltern ist gegenüber den gegenseitigen Recrimirrationen zwischen Vater und Tochter zu selbstständigem Einschreiten nicht eompetmt. Dom Kloster wird behufs der gerichtlichen Amtshandlung kein Hinderniß in den Weg gelegt. Die Rücksprache zwischen Vater und Tochter wurde nicht verweigert." Sturm und Genoffen richten an die Minister des Innern, der Justiz und des Cnltus folgende Interpellation : „In der Ortschaft Sponau bei Weißkirchen in Mähren wurde ein durch den dortigen Pfarrer Dolaczek Unterzeichneter Ausruf an mehreren Orten angeschlagen, in welchem die Bevölkerung aufgefordert wird, gegen den Reichsrath aufzustehen (Hört!) und in einer Adresse an Se. Majestät den Kaiser gegen die Beschlüsse des Reichsraths in confessionellen Angelegenheiten zu protestiren. Das an einer Statue affichirte Exemplar dieses Aufrufes, welches im Orginal und in der Übersetzung beiliegt, liefert den Beweis, daß es sich nicht blos um eine politische Partei-Agitation. sondern um die Aufwiegelung des Bolkes gegen den Reichsrath handelt. Die Untezeichneten erlauben sich daher die Anfrage, ob das Ministerium zur Kenntniß dieser strafbaren Vorgänge gelangt und ob es energische Gegenmaßregeln zu ergreifen gesonnen ist." Minister des Innern Graf Taaffe: Die Regierung hat bereits die Verfügung getroffen, daß das Bezirksgericht in diesem Falle energisch einschreite. (Lebhafter Beifalls links.) Der Justizminister bemerkt weiter,.oaß in Folge der Inder letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses eingebrachten Interpellation noch an demselben Tage von dem Reichskanzler, als Chef der Polizei, an alle Bezirksvorsteher unmittelbar die Weisung erlaffen wurde, bei jeder Gelegenheit und mit dem ganzen Aufgebote der Regierungsmacht einzuschrerten, um alle AuSschrettungen hintanzuhalten. An demselben Tage habe er die Bischöfe von Olmütz und Brünn gebeten, oberhirtlich einzuwirken und durch belehrende Einwirkung aus die ihnen unterstehende Geistlichkeit jede Ausschreitung derselben, namentlich von den Kanzeln herab, hintrnzuhalten. Beide haben gemeldet, daß sie augenblicklich energische Aufforderungen an den ihnen unterstehenden Clerus erlaffen haben. Gleichzeitig sind die Gerichtsbehörden Mährens angewiesen, die ganze Strenge des Gesetzes gegen jeden solchen sträflichen Vorgang in Anwendung zu bringen. (Beifall.) Wien, den 21. October. Der PetitionsauSschuß hielt gestern Abends aus Anlaß der in der gestrigen Sitzung des Hauses auf telegraphischem Wege eingebrachten Petition eine Beratyrrng, welcher auch der Justizminister, sowie vr. Mühlfeld als Antragsteller beiwohnten. Es wurde zum Beginne der Verhandlung von dem Vorsitzenden Dr. Wafer die Frage dahin gestellt, was zuerst i« Beziehung auf den Fall selbst, und

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