Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1867-10-30 · Heft 44 (30.10.1867) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 44 (30.10.1867)
Date
1867-10-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2447291-2447334--05579-2461093
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

75, mit einem Hoch auf den Kaiser, das nur bei der Linken und dem Centrum jebdaften Widerhall fand. Dem Haufe liegt ein volles Dutzend von städtischen Petitionen um Aufhebung deS Concordats vor. In derselben Sitzung folgt der Bericht über die von vi. Mühlselb überreichte Petition des Adam (?) Radamski aus Lemberg. Berichterstatter Vr. v. Figuly setzt die Thatsachen, wie fie dem Ausschüsse Vorlagen, ans einander. Der Ausschuß sei weit entfernt, irgendwie in die Executive einzugreifen, es ist ihm bekannt, daß wir ein verantwortliches Ministerium besitzen, das für seine Maßregeln zur Rechenschaft gezogen werden tarn. Doch diese Petition ist in ihrer Tragweite so außerordentlich, daß der Ausschuß nicht umhin konnte, diesmal der Regierung gewisse energische Maßregeln auffs Dringendste zu empfehlen. Der Ausschuß stellt somit Anträge, dahin gehend, den Ministern fet zu empfehlen, sofort Verfügungen zu treffen, daß das Kind seinem Vater sofort zurückgestellt werde. Justizminister o. Hye anerkennt den Anspruch, daß dieser Gegenstand der Executive angehört. In meritorischer Beziehung bemerkt er, daß es schwierig sein dürfte, jetzt, da man den Sachverhalt noch nickt kennt, die Verfügung zu treffen, daß das Kind sofort zurückzugeben sei, weil die nun einmal in Gesetzeskraft bestehende kaiserliche Verordnung vom 48. Mai 1838 entgegensieht. Nach dieser Verordnung sind die Landesstellen ermächtigt, die Taufe jüdischer Kinder, welche das siebente Jahr vollendet, das vierzehnte noch nicht erreicht haben, dann zu bewilligen, wenn nachgewiesen wäre, daß sie die Taufe aus freiem Willen begehren, in der katholischen Religion unterrichtet sind und der Vater die Einwilligung ertheilt. Erlheilt er die Einwilligung nicht, so ist an die vereinigte Hofkanzlei zu berichten und Entschließung des Kaisers emznholen. TarauS gehe nun unzweifelhaft hervor, daß Kinder über 14 Jahre selbst gegen den Willen des Vaters zur katholischen Kirche übertreten können. Darum habe er nur anordnen können, vorläufig die Tanfe hintanzuhalten, um dem Vater die persönliche Rücksprache zu ermöglichen; weil dadurch die Möglichkeit verhütet werde, daß das Mädchen wider seinen Willen getauft werde. Mehr könne er Angesichts des Gesetzes, das nun einmal, so sehr reformbedürftig es sein mag, besteht, nicht thun. Zur Rechtfertigung des Statthalters von Galizien führt dev Minister an, daß Graf Goluchowski seit fünf Wochen auf einer Vifitationsreise in dm fernsten Provinj zen Galiziens abwesend gewefm. Seit zwei Tagen erst ist Graf Gulochwski zurückgekehrt, und gestern noch ist folgendes Telegramm von ihm eingetroffen: „Das Telegramm bezüglich der Sarah Radamski Nachmit- Ä erhalten. Anleitungen sofort getroffen. Telegra- Bericht über das Ergebniß." Wien, 19. Oct. Die R a d a m s ki'sche Angelegenheit fährt fort, da- Interesse der freisinnigen Kreise wach zu erhalten, um so mehr, als fie eine höchst drastische Illustration zu der Concordatsfrage bildet, die jetzt alle Geister beschäftigt. Die Sache wurds - bekanntlich vorgestern in der lehr stürmischen Sitzung! des Abgeordnetenhauses zur Sprache gebracht. Nach den Erklärungen des Justizministe? s (die bereits mitgetheilt worden)?rhob sich der Vicepräsideut des Hauses, vr. Ziemialkowski, in großer Erregung, um de» Statthalter von Galazien gegen die angeblich oo» dem Minister und direct gegen denselben erhobenen Anschuldigungen zu vertheidigeu. „Meine Herren!", rief der Redner der Linken zu, „vergessen Sie nicht, daß wir in den Zeiten des Concordats leben nud daß der Statthalter kein Recht hat, einem Kloster etwas zu befehlen, er müßte denn das Kloster stürmen." Nachdem der heftige Sturm, den diese Ansprache im Cent: um und auf der Linken erregte, sich etwas gelegt, präcisirte I r. Mühlfeld dm Standpunkt der Frage in folgender Weise: „Ein Kind befindet sich nicht bei seinen Elter«, cs befindet sich im Benedictiner- Kloster zu Lemberg. Ich frage nun, gehört das Kind, ohne alle Rücksicht auf die Taufe, ohne alle Rücksicht auf die allerhöchste Entschließung vom Jahre 4.838, in das Nonnenkloster, oder gehört tden Eltern? (Lebhafter Beifall im Hanse und auf der Gallerie.) Hat die allerhöchste Entschließung vom Jahre 1638 das bürgerliche Ge, setzbuch aufgehoben, welches den Eltern das Recht rät* räumt, ein entwichenes Kind mit Hilfe der Behörde zurückzuschaffm? (Beifall links.) Nie und nimmer. Der Petionsausschuß hat nur dieses Berhältniß zwischen Vater und Kind, die Entweichung des Kindes aus dem elterlichen Hause und die Unterbringung, ja Gefangenhaltung im Kloster, insofern als man dem Vater eine Einflußnahme auf das Kind entzieht, im Auge gehabt. Das sind Handlungen, die sich unter allen Umstanden als widerrechtlich darstellen und durch die Behörde« beseitigt werden müssen. Hier kann es auf nichts Anderes ankommen, als ob es feststeht, daß Markus Radamski Vater zu dem Kinde Sarah ist. Besteht dieses VerhäUnlß, sowie das Telegramm eS besagt, dann glaube ich, ist nichts entscheidend, als das Unrecht, welches in der Handlung des Nonnenklosters liegt. Selbst in dem Falle, daß man Anstand nehmen würde, das Kind dem Vater auszufolgen, well man vielleicht besorgt, daß dem Kinde vom Vater etwas angethan würde, so hat der Petitionsausschuß auch diese Eoeutualität nicht außer Acht gelassen, sondern den Beisatz, beigefügt, daß wenigstens das Kind aus dem Kloster entfernt werde. Aber dafür wird der Jastizmiuister und Cultusmwister ebensowenig wie der Minister des. Innern irgend einen Grund anzugeben vermögen, daß. das Kind auch nur eine Viertelstunde im Kloster zu bleiben habe. (Lebhafter Beifall links und auf der Gallerie.) Ich verlasse den sachlichen Theil der Anwmwz*r.-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.