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Der Israelit · 1867-10-10 · Heft 41-42 (10.10.1867) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 41-42 (10.10.1867)
Date
1867-10-10
Page
– (sequence 12)
Language
German
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710 Der Parteilose mag urtheilen, 'aber der erröthen, der feine Feder an Männern zur Tyrannin werden laßt, die bei der drückendsten aller Sorgen, den Nahrungssorgen, ihren großen Beruf begreifen und demselben auch mit Würde vorstehen. Jonaan» “pDnb p-t Einer im Namen Vieler. Aus Württemberg brachte die Beilage zu Nr. 30. des „Israelit" einige kritische Bemerkungen, die, wie die Redaktion beifügte, nicht von dem „gewöhnlichen Correspondenten" ihr zugesendet worden waren. Der Schluß des Artikels gibt dem Einsender dieses, um Irrungen und Vorurtheilen zu begegnen, Veranlassung, zu erläutern, daß in Württemberg kein arm# functionirt, der nicht von einem Rabbiner die."i>3p dazu erhalten hatte, und daß es keine Gemeinde in Württemberg gibt, die Jemanden die riüvw ausüben ließe, wenn er nicht die noDDn eines Rabbiners besäße. Wenn in dieser Beziehung die D’arnsy oder c>'^-> nachlässig sein sollten, so müßte sich das auf einen einzelnen Fall oder bestimmte Personen und Orte beschränken, der Tadel aber dürfte nicht so allgemein ausgesprochen werden, daß man meinen könnte, die nwnur werde i,rn im ganzen Lande ohne religiöse Aufsicht und ohne rituelle Befugniß ausgeübt oder sie stehe gar noch unter polizeilicher Aufsicht, aanana nrun o’osn Aus Württemberg. Der Ausschuß des Unterstützungsvereins für israel. Lehrer und Vorsänger hielt am 3. d. M. in Stuttgart seine Iahressitzung. Die rechnerische Uebersicht des durch Unwohlsein verhinderten Kassiers ergab in Folge der wachsenden Betheiligung von außerordentlichen Mitgliedern, von Gemeindekassen und Privaten bei Collecten und durch "puitf 'D nicht nur ein recht befriedigendes Ergebniß, sondern erschloß auch die Hoffnung, daß es der dankenswerthen Thätigkeit des Vereinsvorstandes gelingen werde, noch weitere Quellen der Liebe dem anerkennenswerthen Zwecke zuzuleiten. Rühmliche Erwähnung verdienen die Gemeinden Stuttgart, Ulm, Laupheim, Heilbronn, Jebenhausen, Eßlingen u. a. Das Vermögen ist, obschon bereits drei Lehrerswittwen und ein verwaister Lehrling Unterstützung und eine Wittwe einen Beitrag zu den Krankheitskosten ibres verstorbenen Mannes erhalten haben, doch schon auf ca. 800 fl. angewachsen, die größtenteils verzinslich angelegt sind. — Betrübend ist die Wahrnehmung, daß mehrere ordentliche Mitglieder mit der Bezahlung ihrer laufenden Beiträge sehr säumig, mancher Rabbiner und Lehrer in der Befürwortung des obschon höheren Orts empfohlenen Vereins doch lässig und schüchtern sind und daß nicht alle Standesgenüssen in Württemberg dieser löblichen nuo1?« rran schon beigetreten sind, sondern damit warten wollen, bis sie definitiv angestellt oder verehelicht sein werden. Allein gerade die jüngeren Amtsbrüder sollten und könnten am kräftigsten dem Vereine zur Seite stehen, da ihre Altersklasse einst die Früchte der jetzigen Aussaat reichlicher ernten werden, als es in der Gegenwart noch möglich ist. jnr ->p33 '2 D'on by ■prb ndw ,yp mn -zp-n m .1J8LI2N O'O' 3-a In Buttenhauserr aus der württ. Alb war bisher Herr Gunzenhauser, ein geborner Bayer, Orts - Rabbiner gewesen. Vermöge Verfügung des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 12. Sept. d. I. ist diesem auch in der hebr. Literatur schon bekannt gewordenen Geistlichen das erledigte BezirkSrabbinat Mergentheim übertragen worden. Dem Manne ist dieses Avancement zu gönnen. Er kommt aus einer rauhen Gegend in das schöne Tauberthal, in eine sehr wohlhabende Gemeinde und in einen Bezirk, dessen Gemeinden der orthodoxen Richtung angehören. Die Gemeinde Buttenhausen aber wird diese Vacatur benutzen, um bei dem Ministerium die Aufhebung des kostspieligen Ortsrabbinats und die Einverleibung in den benachbarten Sprengel zu erwirken, dagegen jedoch ihre Schulstelle mit dem Vorsängeramte, das der Ortsrabbiner zu bekleiden hatte, vereinigen, um dem betreffenden Lehrer ein anständiges Auskommen bieten zu können. Dann wird es auch gelingen, eine tüchtige Kraft zu gewinnen. Berlin, 15. Septbr. Ueber die Vereidigung jüdischer Geschw ornen hat neuerdings das Ober- Tribunal einen maßgebenden Ausspruch gethan. Es wurde nämlich in einer Nichtigkeitsbeschwerde gerügt, daß die zugezogenen jüdischen Geschwornen nicht nach jüdischem Ritus und nach vorheriger Verwarnung seitens des Rabbiners vereidet seien. Das Obertribunal verwarf jedoch diese Beschwerde, indem es sagt: „Der Artikel 73 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 schreibt eine allgemeine Eidesformel für die Geschwornen aller Religionsbekenntnisse vor, also auch für die Juden; er gestattet nur gewisse Betheuerungsformeln für Mitglieder von Religionsgesellschaften, welchen, wie den Mennoniten, die Befugniß dazu ausdrücklich ausnahmsweise beigelegt ist, an Stelle jeder Eidesformel zu gebrauchen, ein Fall, welcher bei den Juden nicht vorhanden ist. Die Vorschriften der Prozeßordnung über die Zuziehung der Rabbiner und über die Belehrung und Vermahnung durch dieselben bei Zeugen- und Prozeßeiden können auf die Eidesleistung der Geschwornen keine Anwendung finden." (Ggw') Berlin. Aus der veröffentlichten Gemeinde- Haushaltsübersicht der israelitischen Gemeinde zu Berlin für bas Jahr 1866 theile ich Ihnen folgende Daten — die für die geehrten Leser Ihres geschätzten Blattes wohl auch von Intereffe sein werden — mit: Die Einnahmen betrugen 83,001 Thlr., die Ausgaben 80,173 Thlr., für bestimmte Zwecke gingen 11.6, S2 Thlr. ein und 86,444 Thlr. wurden dafür veraus-

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