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Der Israelit · 1867-10-02 · Heft 40 (2.10.1867) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 40 (2.10.1867)
Date
1867-10-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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686 und beeinträchtigend wirken, wenn nämlich diese vor der Sammlung bei den Einzelnen geschähe. Erft bann wenn einmal in ergiebiger Weise durch die zu veranstaltende Collecte ein Gründungsfond beschafft ift möge sowohl für die Fundamention Dotationen als für die Erhaltung der Anstalt einmalige sowie Jahresbeiträge der Gemeinden, Schenkungen, Thoraspenden u. dgl. zu Hilfe genommen werden. Was die Behandlung des angeregten Gegenstandes betrifft, so glauben wir in dieser Beziehung Folgendes Vorschlägen zu müssen: Verehrliche Verwaltung der israelitischen Cultusgemeinde zu N. wolle ihre Zustimmung zu der von der Unterzeichneten Administration angeregten Gründung einer allgemeinen israelitischen Wrisenanstalt erlheilen, ferner ihr Einverständnis mit der an Seine Majestät den König zu bringenden Anzeige, sowie zu der Bitte erklären, daß dieselbe dem königl. Protektorate unterstellt und derselben der königliche Name beigelegt, auch zu deren Errichtung die Veranstaltung einer Collecte bei den bayerischen Israeliten Allerhöchst genehmigt werde. Ferner wolle verehrliche Verwaltung sich damit einverstanden erklären, daß nach Vollendung der vorbereitenden Schritte eine Berathung von hierzu abgeordneten Mitgliedern auswärtiger Gemeinden hier oder an einem anderen bayerischen Orte stattfinde, um sowohl den Ort als die Organisation der zu gründenden Anstalt ZU bestimmen. Hierbei wird ausdrücklich hervorgehoben, daß zur Zeit bei den diesseitigen Verwaltungsorganen keineswegs die Verlegung des Sitzes der Anstalt nach München in Aussicht genommen, sondern die Bestimmung des Sitzes derselben ausdrücklich der zu treffenden Vereinbarung Vorbehalten werden wird. Indem wir um bald gefällige Aeußerung über unsere Vorschläge ersuchen, erlauben wir uns die Bitte um schleunige Antwort durch die Nähe des königlichen Vermählungstages zu begründen. Die Administration der Cultusgemeinde München. Advokat Rau. I. C. Cohn. AuS dem RLeS (Bayern). Am Schluffe des Jahres ergeht ein Ausruf an alle israelitischen Cultusgemeinden in Bayern, ein Aufruf von weittragender Bedeutung, erlaffen von dem Cultusausschuffe der Münchener israelitischen Gemeinde, die Gründung eines allgemeinen Waisenhauses sürisraelitische Waisen in Bayern betreffend. Mit lebhafter Begeistcrung wird wohl allenthalben dieser Aufruf ausgenommen werden, da man wohl die Wichtigkeit eines solchen Instituts leicht einsieht Nichtsdestoweniger möchte ich alle streng jüdischen Gemeinden und Privaten vor Uebereilungen mahnen. Weit entfernt das Pio et Contra dieser Sache hier zu erörtern, möchte ich nur jeder Gemeinde die eine Frage aufwcrfen: haben wir wirklich das Bedürfniß, ein allgemeines Waisenhaus zu errichten? Zur Zeit besteht ein, wenn auch nur für eine kleinere Anzahl von Zöglingen berechnetes Waisenhaus in Fürth, das aber im Augenblicke vielfach vergrößert und Zeit und Ansprüchen gemäß erweitert und vergrößert werden soll. Wohl müßte sich die Administration in Fürth den Vorwurf gefallen lassen, diese in ihre Hände gelegte Angelegenheit lange Jahre schlummernd und etwas zu schlaff behandelt zu haben. Möchte sie jetzt, wo ihnen eine Coneurrenz droht, eine Concurrenz, die den Fortbestand des dortigen Waisenhauses für die Dauer sehr in Frage stellt, zunächst darüber wachen, daß diesem Falle vorgebeugt und dessen Existenz gesichert bleibe; denn es würde gewiß jedem echt jüdischen Gefühle schmerzlich sein, ein Institut von uraltem Andenken, gegründet nach dem Sinne und den Gesetzen unserer heiligen Thora sich auflösen zu sehen. Möchten aber auch sonst alle hervorragenden Männer schon beim Entstehen eines so wichtigen Instituts dafür Sorge tragen und dahin streben, daß, wenn das obenerwähnte Prostet realistrt wird, dasselbe nach echtreligiöjen Principien zur Ausführung gelange I. E. Lübeck, im Elul. (Privatmitth.) Wir haben in unserem Vorigen bereits gemeldet, wie ein hoher Rath der Stadt Rostock die Judensrage auf Anregen hoher Regierung in Erwägung gezogen und wie besonders das zweite Quartier sich zu Gunsten der Aufnahme von Juden in Rostock ausgesprochen, während das erste Quartier, weil nicht alle Mitglieder erschienen, nicht beschlußfähig war. Wir können nun heute unseren Bericht auch auf das erste Quartier ausdehnen, welches am 2. September b. I. eine Sitzung abhielt, in der hoher Rath das Rescript des Ministeriums des Innern mittheilte, nach welchem die Regierung Willens ist, die Aufhebung derjenigen Beschränkungen in Erwägung zu ziehen, welchen die Juden hinsichtsich ihrer Zulassung zum Erwerbe von Grundeigenthum und zum bürgerlichen Nahrungsbetriebe nach dem gegenwärtigen Rechtszustande noch unterworfen sind, und den Rath aufgefordert hat, sich berichtlich darüber zu äußern, auf welche gesetzliche Bestimmungen sich die in Rostock bestehende gänzliche Ausschließung der Juden stütze, und ob und welche Bedenken gegen die Zulassung der Juden zum Aufenthalte und zur Niederlassung überhaupt, und Zum bürgerlichen Nahrungsbetriebe, sow'e zur Erwerbung von Grundbesitz insbesondere zur Zeit noch vorhanden seien. — Der Rath proponirt nun, hieraus zu erwidern!, daß bei der Beratbung eines Landesgesetzes über die Ertheilung von bürgerlichen Rechten an Juden, sowie über deren Zulassung zum Erwerbe von Grundeigenthum die Stadt eine Sonderstellung nicht begehre, vielmehr die erwähnte Ertbeilung von bürgerlichen Rechten an die Juden den Zeitumständen und Verhältnissen angemessen erachte. "Auf diese Vorlage erklärte sich

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