Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1867)
- Date
- 1867-09-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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677 schaft der eidg. Gesetzgebung, welche für die nichtchristlichen Konfessionen bezügliche Beschränkungen enthielt. Neuendurg, 14. Juni. (Uebers.) In unserm Kanton ist die Ausübung des israelitischen Kultus vollständig frei, ohne irgend welche Beschränkung, weder in Bezug auf die Errichtung von Tempeln, noch hinsichtlich der Uebung des mosaischen Nrtus. Nur sind die Priester ihres Kultus nicht vom Staate besoldet. Die Israeliten sind in diesem Gebiete, wie übrigens in jedem andern, auf den Fuß vollständiger Gleichheit mit den andern eingebornen oder niedergelassenen Einwohnern des Kantons gestellt. Gens, 6. Juni. (Uebersetzung.) Die Israeliten können im Kanton Genf ihren Kultus frei ausüben, mit d?r einzigen Bedingung, daß sie sich den allgemeinen Gesetzen und Verordnungen unterziehen. Die Kultusfreiheit ist übrigens in Genf vollständig gewährt und die Israeliten haben folglich als Genfer wie als Fremde den Genuß aller Rechte, welche mit der einen oder anderen der letzteren beiden Eigenschaft, n verbunden sind. Der Staat hat ihnen sogar das Terrain zum Bau ihrer Synagoge unentgeltlich abgetreten. — Zusammenstellung der Gesetzgebung in den einzelnen Kantonen über die Ausübung des mosaischen Kultus (1667): Kantone, in denen diese Religionsausübung keinerlei Beschränkungen unterworfen ist, schon Tempel bestehen u. dgl.: Bern, Schwyz, Baselstadt. Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt, Wallis, Muenburg, Genf; zusammen 12 Kantone und 1 Halbkauton. Kantone, in den zwar keine Gesetzesbestimmung besteht, wo aber schon jetzt, eventuell später die Ausübung keine Beschränkung erleidet: Zürich, Luzern, Glarus, Baselland, Appenzell A. Rh., Thurgau; zusammen 4 Kantone und 2 Halbkantone. Kantone, in denen kein diesfälliges Gesetz besteht und erst eintretenden Falles darüber entschieden werden wird: Uri, Oberwälden, Niederwalden, Zug, Freiburg. Appenzell I. Rh.; zusammen 3 Kantone und 3 Halbkantone. Ieitrmgsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Nörten, den 13. Sept. In Nr. 37 des „Israelit" wird in einem Artikel der Zustände Kurhessens und auch der Schulen desselben gedacht und gesagt: „ES ist wahr, kein anderer Staat Deutschlands hat so viel für Bildung und Organisation der Schulen gethan, als eben Kurheffen". Schwer würde eS dem Herrn Verfasser sein, das zu beweisen. Aber es heißt weiter: „Die hessischen Schulen können als Muster dienen". Hierin bin ich mit dem Herrn Verfasser völlig einverstanden, falls er hier das Wort „Muster" in dem Sinne nimmt, wie eine gute Schule nicht sein soll. Würde er aber, was wahrscheinlicher ist, das Wort Muster nach dem gewöhnlichen Wortsinne auffaffen, so bekundet er hierdurch ent.veder ein gänzliches Unbekanntsein mit den hessischen Schulen, oder welche höchst bescheidenen Ansprüche er an eine Musterschule stellt. Wenden wir uns von der Provinz Riederhessen. wo es allerdings einzelne gute Schulen gibt, zu den Provinzen Fulda und Marburg. Hsi'r gibt es wenige auf Semmarien ausgebildete Lehrer; ein großer Theil der dortigen Lehrerwelt aber besucht nach vollendeten Schuljahren noch ferner die Schule, erhält noch einigen Privatunterricht und bekleidet eine Gemeindestelle, ohne irgend eine Ahnung von dem Berufe eines Lehrers und Erziehers, ohne pädagogische Bildung. Aber auch der blfsire Lehrer wird oft durch den geringen Geyalt zur Ergreifung eines anderen Nebengeschäftes, dem er natürlich auch große Aufmerksamkeit widmen muß, gezwungen. Es gibt da Lehrer, welche Oekonomie, andere, welche kleine Geschäfte, als Lotterie, etwas Viehandel treiben; da kömmt es von selbst, daß die Schule vernachlässigt werden muß. Ich frage, kann es unter solchen Verhältnissen „Mufterschulen" geben, oder sind das vielleicht solche, wo, wie ich es selbst mehrfach gesehen, die Kinder in engen, dumpfen Zimmern gedrängt sitzen, und außer dem wenigen und oberflächlichen Hebräisch nothdürftig Deutschlesen, ein wenig Schreiben und Rechnen lernen? Selbst dieses Wenige wird häufig schon nach mehreren Jahren wieder vergessen. Es ist das sehr, sehr traurig, aber eS ist leider so. Von einem Streben nach Fortbildung, das der Lehrer in die Kinder pflanzen soll, kann bei diesen Umständen keine Rede sein. Geht dann der Jüngling in das Leben, so erliegt er oft den verderblichen Einflüssen seiner Umgebung, eben weil er ihnen nicht zu begegnen, oder auch weil er das Wahre nicht vom Unwahren zu scheiden versteht. Die Neuzeit beweist das; denn auch in Hessen bemächtigt sich leider der Jugend, sobald sie aus ihrem engeren Kreise heraustritt, Gleichgiltigkeit gegen unsere Religion, die zum Theil in der schlechten Schulerziehung mitbegründet ist. Möchten die Schulen wirklich Musterschulen werden; das gebe Gott! Simon Stern. Oesterreichischer Kaiserstaat. K AnS Ungarn. In Nr. 16 des „B. Chan." sucht der Herr Redacteur unter der Aufschrift „Schreiben eines orthodoxen Rabbiners an den Herrn vr. Hildesheimer in Eisenstadt" mit einem Gemengsel von