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Der Israelit · 1867-09-25 · Heft 39 (25.9.1867) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 39 (25.9.1867)
Date
1867-09-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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671 □ Wien, 9. Sept. Von den vorjährigen Ex- -edenten gegen die Juden in Rakon itz erhielten durch Urtheil des Prager Obergerichts d. d. 7. Sept. drei Individuen je sechs Jahre und vier je fünf Jahre schweren Kerkers. Alle Ehre einem solchen Gerichtshöfe! — Adolph Cremieux befindet sich gegen« wärtig, auf einer Reise nach Bukarest begriffen, in hiesiger Stadt; auf der Börse ries seine Erscheinung lebhafte Bewegung hervor. — □ Wien, 13. Sept. (Privatmittheilung). Gestern Abends zwischen 7—8 Uhr, kurz nach beendigtem svj/D Gottesdienste, wurde in dem Orthodoxen Tempel in der Leopoldstadt (kleine Ankergaffe) von einem einzelnen Individuum ein Raub versucht, durch eine besondere Fügung jedoch von dem Synagogendiener noch zur rechten Zeit verhindert. Dieser untersuchte nämlich nach beendetem Gottesdienste, wie allabendlich die Lokalitäten, auf daß sich Niemand über die Nacht einschleichen und verborgen halten könne, fand aber weder im Tempel selbst noch im nebenan befindlichen Aborte Jemanden, worauf er die Thüre abschloß und sich entfernte. Kurz darauf überfiel jedoch den Mann eine unerklärliche Unruhe und Ahnung: er habe unter den Bänken nicht sorgfältig genug nachgesehen. In Folge dessen kehrt er nochmals inc, Gotteshaus zurück, um zu seiner Beruhigung zum zweitenmal nachzu'ehen: Seine Neberraschung war keine geringe, als er beim Eintritte in dasselbe einen Burschen an dem goldgestickten Vorhänge vor der hl. Lade beschäftigt fand Er Tief sogleich um Hilfe, während der Dieb durch die Thüre zu entkommen suchte, von den herbeigeeilten Personen jedoch festgehalten und der Polizei übergeben wurde. Der Verhaftete, ein vagirender Kellner, 18 Jahre alt, aus Lemberg gebürtig, und erst aus Pesth zugereist, läugnet natürlich, ein Verbrechen beabsichtigt zu haben, ist aber auch dringend verdächtig, bereits im Vorjahre, wo ebenfalls in dieser Synagoge eingebrochen worden, auch diesen Diebstahl verübt zu haben. — Wien. Zur Charakteristik des neuen rumänischen Ministeriums schreibt man der „N. fr. Pr." von Bukarest: „Endlich beginnt man wohl auch in unseren Regierungskceisen einzwehen, daß man mit der abgenützten Comödie eines scheinbaren Ministerwech sels eigentlich gar Niemanden mehr zu betrügen, am wenigsten aber die gerechte Entrüstung der Schutzmächte, ja des ganzen civilistrten Europa über das allen internationalen Gesetzen Hohn sprechende Benehmen des Ministeriums Bratiano wieder einzulullen vermochte. In der Tbat wurde das ganze lappische Puppeniplel auf eine so plumpe und offenbar absichtlich ungeschickte Weise in Scene ges.tzt, daß es eher einer dem ganzen Europa ins G, sicht geschleuderten höhnischen Herausforderung, als einer den Regierungen der Schutzmächte geleisteten Genugthuung gleichzusehen scheint. Wie fadenscheinig hierbei der officielle Schleier ist, mit dem man den wahren Sachverhalt vor den civrlisirten Mächten überdecken zu wollen vorgibt, zeigt ein einziger Blick auf die neue Ministerliste. Diese macht jedem auch nur halbwegs mit den hiesigen Verhältnissen vertrauten Beobachter klar, daß sämmtliche Mitglieder des neuen Cabinets theils Creaturen und willenlose Werkzeuge des Herrn Bratiano, theils aber Personen sind, die, zu gar keiner nationalen Partei gehörend und nur nach Macht und Ansehen haschend, der Majorität ihrer College» möglichst willfährig sich zu erweisen trachten werden. Und es ist in der That in unseren Beamtenkcei'en bereits heute ein öffentliches Geheimniß, daß alle wichtigeren Staatsacte nach dem letzten Ministerwechsel wie vor demselben von Herrn Bratiano persönlich den höheren Beamten in die Feder dictirt werden. Besonders charakteristisch, namentlich für die seldstbewaßte Nachlässigkeit, mit welcher man bei der ganzen Sache verfahren zu können vermeinte, ist wohl der Umstand, daß das olsicielle Amtsblatt, der „Monitorul", auch l eute noch mit der Veröffentlichung von Adressen aus allen Bezirkm fortfährt, welche den Austritt des Herrn Bratiano aus dem Ministerium geradezu als das größte Unglück bezeichnen, welches der rumänischen Nation widerfahren konnte, und sich nur damit vertrösten, daß Herr Bratiano auch fernerhin seinen Nachfolgern seine weisen Ralhschläge nicht vorenthalten werde. Gibt es wohl in der Welt ein Ministe, ium mit auch nur einem Schatten Selbstständigkeit und Ehre im Leibe, welches die Veröffentlichung derartiger Adressen in ihrem eignen Amtsblatte dulden würde?" Wien, 11. September. Das Subcomitv des Verfaffangsausschuffes hat als Resultat seiner bisherigen Thätigkeit dem Ausschüsse vier Entwürfe von Staatsgrunogesetzen zur Berathung vorgelegt und zwar den Entwurf eines Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. Wir entnehmen demselben folgende für die Israeliten wichtige Bestimmungen: Bor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. Die öffentlichen Aemter sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich. Jeder Staatsbürger kann an jedem Orte des Staatsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz nehmen, Liegenschaften jeder Art erwerben und über dieselben frei verfügen, sowie unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweiq ausüben. Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religions bekennt-

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