Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1867)
- Date
- 1867-09-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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620 vorausgeschickt (wobei die Frage nahe liegt, ob denn wirklich Herr vr. I. einem dieselbe rigorose Antwort geben würde, da ja auch heute noch die Sonntagsruhe streng gehalten wird), wird der Inhalt des Gutachtens nicht eben „aus Grund specieller Ausdrücke LeS Talmuds und der Decisionen der anerkannten jüdischen Gesetzlehrer", sondern des dadurch ferngehaltenen vermeintlichen Dorn ^'li, daß nämlich jede individuelle Unterscheidung, also auch der Kopfbedeckung zwischen Juden und Nichtjuden vermischt werde, motivirt. Ueber das Hinderniß der letztern Individualität habe ich schon oben gesprochen. Uebrigens wird hier wirklich nur gesprochen, gleichsam gepredigt, durchaus aber kein neues Argument beigebracht. — Zu dem ausgezeichneten darauffolgenden Aufsatze des Herrn vr. Hermann Knepler, Hof- und Gerichts-Advocät in Wien (in welchem übrigens, was einem „Laien" nichr zu verargen, dem Gutachten gemäß bona üäe die Kopfbedeckung für überflüssig gehalten wird), habe ich gar nichts zu bemerken; die Auseinandersetzung ist ganz vorzüglich und gereicht dem Versaffer wie dem Juden thume zur Ehre. Zu dem Paffus über den Ausdruck „Gott Israels" habe ich schon oben meine Bemerkungen gemacht; übrigens ist die Vergleichung dieses Ausdruckes mit dem ungarischen „magzarieten“ recht geistreich und originell. In Nr. 30 der „Nz." plaidirt Herr vr. I. wiederum für das Gutachten; der kurze Sinn der langen Rede ist, daß es schrecklich wäre, wenn bei uns etwas nicht genügen würde, was in Frankreich rc. genügt. Ich habe nur hierauf zu wiederholen, daß der Interpret den Standpunkt seines eignen Gutachtens aufgibt. Es wird uns Nichts in der Welt vermögen, etwas für erlaubt und genügend zu erklären, weil dieß in Paris oder London, New-2)ork oder Sidney geschehen, sondern nur auf Grund von „Talmud und Decisionen anerkannter Autoritäten". Es befindet sich in derselben Nummer auch ein Gutachten des Herrn Kreisrabbiners S. Friedmann in Teschen; daffelbe verlangt im Gegensätze zum oben Beurtheilten Bedeckung des Hauptes bei'm Eide, dagegen stellt daffelbe ebenfalls die Formel „ich schwöre" der des Schwures mit dem Gottesnamen ganz gleich, was, wie oben gezeigt, nicht ganz richtig; deßgleichen erklärt daffelbe die Assistenz eines Rabbiners ebenfalls für „geradezu nicht rathsam", was, wie wir oben gezeigt zu haben glauben, etwas zu weit gegangen ist. äettttitßöttadmditett und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, den 28. August. Seit einiger Zeit macht die sogenannte Cichorienfrage in der jüdischen Welt derartiges Aufsehen, daß sich viele Leute dadurch zurückhalten laffen, schwarzen Kaffee beim Nichtjuden zu trinken, was in der That Leuten, die viel auf Reisen und an dieses Getränk gewöhnt sind, ein gar große Entbehrung auferlegt. Wir haben uns dadurch veranlaßt gefühlt, über diese Verhältniffe Erkundigungen einzuziehen, und diese mit den Bestimmungen des Schulchan Aruch zu vergleichen und sind in Folge deffen zu dem Resultate gelangt, daß die Vermischung der Cichorie keinen Einfluß auf das Erlaubtsein des Genusses vom schwarzen Kaffee übt; denn 1) ist es überhaupt zweifelhaft, ob der Kaffee durch ein Surrogat gefälscht wird; 2) ob, wenn dieses geschieht, das Surrogat in Cichorie oder in einem andern aus Mohrrüben fabricirten besteht; 3) selbst wenn der Kaffee mit Cichorie vermischt wird, so ist es wiederum zweifelhaft, ob diese Cichorie überhaupt gefettet ist oder nicht; 4) ist aber auch die Wurzel gefettet worden, so braucht dieses nicht mit Schweinefett, sondern kann mit Oel geschehen sein; 5) ist aber selbst die Cichorie mit Schweinefett vermischt, so haben uns genau eingezogene Erkundigungen überzeugt, daß diese Zuthat nicht mehr als ein Pfund auf drei Centner beträgt, daß ferner das hinzugethane Fett weder für den Geschmack noch für die Erhaltung des Fabricats von Einfluß ist, sondern lediglich deßhalb verwandt wird, um zu verhüten, daß beim Mahlen der geoörrten Wurzel zu oiel &taub verloren gehe. Es ist also zweifellos, daß bei dem obeuerwähnten Verhältniß von 1: 300 die $ettiubfian$ wird. Das Klebrige der Cichorie rührt nicht vom Fett, sondern von einem zugefetzten, aus Runkelrüben bereiteten Zuckerstoff her. Wenn es daher auch g^nz recht ist, sich n^nroV der ohne Aufsicht bereiteteten Cichorie zu enthalten, io liegt doch kein Grund vor, sich deßhalb den Genuß von schwarzem Kaffee beim Nichtjuden zu versagen. □ München, im August. Zur Dokumentirung der hohen, bis jetzt nur selten übertroffenen Menschenfreundlichkeit des seligen Königs Maximilian II. von Bayern halte ich es für geeignet, der löbl. Redaktion und den geehrten, zahlreichen Lesern dieses Blattes von einem Akte Kenntniß zu geben, welcher selbst aufs Beste das Obengesagte rechtfertigt. Es befindet sich nämlich unmittelbar neben dem Friedhofe der Jsraliten zu Kriegshader, an welchem noch drei Gemeinden Antheil haben, — Augsburg (bis zur Herstellung des eigenen) Pferrsee und Steppach — ein von dem bayer. General Fürst von Wrede (vor circa 60 Jahren) dahin gestellter Kugelfang mit den Gräben rc. dazu. Durch die SchießUebungeu der Artillerie a^er, welche daselbst abgehalten wurden, ist nicht nur die Ringmauer des genannten Friedhofes