Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1867)
- Date
- 1867-08-21
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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598 der Zwecke, so daß die zwei, welche anerkanntermaßen die dringendsten und unerläßlichsten sind, mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt werden. Hierdurch ist der Willkür, ja mehr als dies, der Böswilligkeit Thür und Thor geöffnet. Letztere nämlich kann uns imputiren, daß unsere „Wünsche, Ansprüche und Beschwerden" auch etwa dahin gehen könnten, den Arm des Staates zur Schlie-. ßung von Läsen der p"p anzurufen rc.; mit einem Worte, daß nicht etwa unsere Devise Gewiffensfreiheit, sondern Gewissensknechtung sein solle. Auch will ich die Möglichkeit gar nicht lauznen, daß Mitgliedern des Comitä's solche Gelüste einmal kommen könnten (denn nicht Jever denkt über religiöse Verpflichtung gleich). Daher halte ich es für sehr notbwendig, nicht nur so im Allgemeinen, sondern speciell die Gränzen für die Thätigkeit des Vereines zu stecken; vor Allem aber den dringenden Bedürfnissen, Wochenmarkt und Placirung von Lehrlingen rc. einen Ausdruck im Statut zu geben, ibid b: „die Mittheilungen der Vereinsmitglieder und Organe unter sich" sind einerseits selbstverständlich (erstere natürlich durch ihre Organe); andererseits, so ausgedrückt, sehr vag gehalten, ibid d: fÖttnte durch die Unbestimmtheit des Ausdruckes ebenso wie a. Veranlassung zu großen Mißdeutungen geben. Zu Artikel 6 das Mitglied soll „unbescholten" sein; dieser Begriff ist auch zu vag. Zn welchem Sinne ist die Unbescholtenheit zu nehmen? Doch wohl im juridischen. Wie aber? Wenn die Gesetzgeber der verschiedenen Länder darüber variiren; soll in einem Lande unbescholten gelten, was in dem andern es nicht ist? Ueberhaupt sehe ich nicht ein, warum alle im Staate für bescholten Geltenden (auch die gerichtlich belangten politischen Ultra's) nicht Mitglieder des löbl. Vereines se>n können. Auch die „Großjährigkeit" ist ein zu vager Begriff. Zn welchem Sinne ist dies zu nehmen, im jüdisch-religiösen (12 resp. 13 Zähre) oder landesaeletzlichm (majorenn), der wieder in verschiedenen Landern verschieden? Auch ist der Termin, etwa 20 oder 24 Zahre zu hoch gegriffen. — Redaktionell bemerke ich, daß auch hier wie im Artikel 4 der Israelitin hätte Erwähnung geschehen sollen. — Zu Artikel 7. „Empfang der Quittung" ist wohl überflüssige Bemerkung, weil diese beim „Erläge der Gebühr" selbstverständlich ist. Zu Artikel 11. Auch dieser Artikel ist viel zu unbestimmt gehalten. Nach der Bestimmung, daß „unbestimmte Beitrage in der Form von Schenkungen rc. oder anderweitige Thätigkeit zur außerordentlichen Mitgliedschaft berechtige," könnte man diese Niemandem verweigern, der dem Vereine etwa 1 fl. geschenkt, oder für denselben einmal einen Weg gegangen; was doch aber hoffentlich nicht solche Ehre begründet. Daher muß auch hier genau limitirt werden. — Zu Artikel 14, „Organ des Bezirksvereines ist das Cvmit« der betreffenden Landeshauptstadt." — Und wenn nun, wie dies sehr oft Vorkommen kann, in dieser Landeshauptstadt sich gar kein Comitö, ja gar kein Mitglied befindet? wie dann? Täuschen wir uns nur nicht darüber. Zm Allgemeinen werden nicht die Großstädter, die Bewohner der Landeshauptstadt, wo leider die Zndifferenz besonders prädominirend ist, sondern die Landbewohner und die kleineren Provinzialftädte daS Kontinaent des Vereines bilden. Ueberhaupt ist gar keine Bestimmung angegeben, welche Mitgliederzahl zur Bildung der einzelnen Comitö's erforderlich, wie dies ja auch in den Statuten der Alliance geschehen. Zu Artikel 15. Das Central-Comitä besteht unter andern auch aus „den Abgeordneten fämmtlicher BezirkscomitöS, welche sich nach Artikel 16 wenigsttns einmal im Zahre in öffentlicher Sitzung versammeln sollen. Was wird nun aber zur Herbeischaffung der enormen Reisekosten dieser Abgeordneten der Provinzialcomitos geschehen? Kann man verlangen (und geschähe dies nicht auf Kosten der wahren Znteressen des Vereins? wie ich hiervon einige Andeutungen im Paragraph 13 und Anm. 6 meines Statutenentwurfs gegeben), daß die Mitglieder dieselben aus eigenen Mitteln bestreiten, und wird der Verein diese empfindlichen Kosten ertragen können, ja, werden diese immer im Verhältnisse zum Zweck der Reise stehen? Außer Obigem vermisse ich in Ihrem geschätzten Entwürfe einen oer wichtigsten Punkte, die Wahlordnung; dann so manches die immer sehr wichtige Geschäftsordnung Betreffende z. B. durch welches Minimum die Comitemitglieder beschlußfähig, mit welcher Majorität der Beschluß gefaßt werden muß rc. - Sehnsuchtsvoll über Alles und Jedes die öffentliche Meinung, der ich mich freudig beugr, zu provociren, habe ich die Cvpie dieses Briefes der löb. Redaction des „Israelit" zur Veröffentlichung zugesendet. Ihrer sehr geehrten Antwort entgegensehend, wäre es mir auch recht lieb, wenn sie ebenfalls die etwaige, wesentliche Refutation des Obigen durch dasselbe Organ der Oeffenttichkeit zuführen würden. — Nehmen Sie meinen besten Dank für die Anregungen, welche Sie durch Ihre geschätzte Arbeit veranlaßt. HvchachtungSvoklst. Köln. Herr Vr. Hildesheimer hatte die freundliche Aufmerksamkeit, mir von 'verschiedenen, meine Ausführungen in der E^tra-Beilage zu Rr. 26 d. Bl. widerlegenden Momenten, die er der verehrt. Redactivn zur Veröffentlichung eingesandt hatte, Kencktniß zu geben. Indem ich Herrn Or. H. verbindlichen Dank ausspreche dafür, daß er auch die Ansichten des Laien seiner wohlwollenden Kritik würdigt, ersehe ich aus seinen Mittheilungen zu meinem Bedauern, daß mehrere Stellen meines bezeichnten Briefes Raum zu Mißverständnissen ließen. Und zwar wünschte ich die Kräfte des eben prvjectirten Vereins gar nicht der Jugend-