Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1867)
- Date
- 1867-08-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447291-2447325--05408-2460913- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
VIII. Jahrgang. Beilage zu Nr. 34 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Stuttgart, 13. Aug. Gestern reiste Baronet Moses Montefiore, der bekannte israelitische Philantrop, besten ganzes Streben dahin geht, das Loos seiner israelitischen Glaubensbrüder im Oriente zu verbeffern und ihnen den Schutz der dortigen Regierungen zu verschaffen, von hier mittelst Extrazug zunächst nach Donauwörth ab, wo seiner ein eigens gemiethetes Dampfschiff harrt, um ihn donauabwärts nach Wien und Rumemen zu bringen, bei besten Fürsten er, veranlaßt durch die dortigen Judenverfolgungen, der Fürsprecher auch für seine dortigen Glaubensgenossen sein will. Der edle bereits 85jäh?ige Greis ist von imposanter Figur und geht aufrecht gleich einem Jüngling einher. In seinem aus mehr als 30 Personen bestehenden Gefolge befinden sich zwei englische Capitäne, ein belgischer und ein französischer Oberst, welche Officiere ihm von ihren betreffenden Negierungen beigegeben wurden, um seine Bestrebungen zu unterstützen; sodann hat er, da er streng nach den allmosaischen Gesetzen lebt, einen Koch und sonstiges Küchenpersonal, sowie einen Schächter, dann einen Vorsänger und mehrere andere Personen für gottesdienstliche Handlungen bei sich. Hier empfing er die Kirchenvorstände der israelitischen Gemeinde und mehrere angesehene Israeliten. (U. S.) Tuchel,2.August. Zur preuß Religionsfreiheit. Die hiesige jüdische Elementarschule steht unter der Aufsicht des evangelischen Pfarrers Hierselbst; die jüdische Gemeinde war bei der Regierung eingekommen, die Local-Schulinspection der jüdischen Schule dem hiesigen Rabbiner vr. Grünfeld zu übertragen. Die betreffende Behörde hat dieses Gesuch abgellhnt. Rach dem Ministerial-Rescript entbehrt die Schulaufsicht der Rabbiner über jüdische Societätsschulen der gesetzlichen Grundlage und es ist die Local-Jnspection über die öffentlichen jüdischen Schulen ihnen nur ausnahmsweise und im Nothfalle, wo es an einem durch das Gesetz berufenen Organ ermangele, zu übertragen. Die evangelischen und katholischen Geistlichen seien zur Ausübung der ihnen als Schulinspectoren übertragenen Functionen dienstlich verpflichtet. Beides sei nicht bei den jüdischen Rabbinern der Fall, deren Unterordnung unter die königl. Regierung eine freiwillige sei, über welche diese ohne diSciplinarische Gewalt ist. ' (Bromb. Z.) Oesterreichischer Kaiserstaat. Aus Ungarn. Im Laufe dieser Woche sind uns zwei Broschüren, die sich über die neueste Phase der isr. Verhältnisse in Ungarn aussprechen, von befreundeter Hand zugekommen. Die eine unzweifelhaft wichtigere ist betitelt: „Denkschrift über das Memorandum der Pesther isr. Cultus Gemeinde" und wurde von Frankfurt a. M. aus verwendet; die andere: „Ein Wort zur Zeit, dringender Mahnruf an das ungarische glaubenstreue Israel von Dr. Herrm. Lipschitz" ist ein Srparatabdruck des Siwanheftes „Ieschurun." Die gute Meinung läßt sich bei beiden sehr leicht erkennen und enthalten sie beide recht viel des Guten und zu Beherzigenden. Doch geben wir der erstern den gebührenden Vorrang. Der anvonyme Verfasser ist ein ganz gründlicher Kenner und Beurtheiler der Verhältnisse seines Landes und seiner Glaubensgenossen. — Die Be- und Verurtheilung des Memorandums geschieht mit einer schneidenden Schärfe, insoserne sie die formelle Seite — was hier beinahe der wichtigste Theil ist — betrifft; weniger Aufmerksamkeit hat der Verfaffer dem eigentlichen Inhatte des Memorandums zugewendet, was sehr zu bedauern ist. Vieles, was dem Memorandum vorgeworfen wird, ist bereits in den vielen Artikeln, die Ihr geschätztes Blatt unter der Aufschrift „Vorgänge in Ungarn" gebracht, gerügt. — Neu und treffend ist die Rüge, daß der Kopie des Memorandums kein Datum beigesetzt ist, und wird sehr fein angedeutet, daß das Memorandum wohl schon früher überreicht sein dürfte, und vielleicht erst später hinterher der Entschluß nothwendig geworden, dasselbe auch mindestens einzelnen Gemeinden zu überschicken. — Daß die Übersendung nur an einzelne Gemeinden und zwar zumeist ganz ansehnliche, die man nicht übergehen konnte, und dann nur an solche, auf die man als Bundesgenossen von vornherein rechnen konnte, geschah, ist eine zweite sehr merkeuswerthe Rüge und charakteristrt den Vorgang oder bester das Vorgehen der Pesther Gemeinde ganz richtig. Was uns aber entschieden in der Denkschrift mißfällt, wir verhehlen es nicht, daß sie zu klug, zu fein und zu diplomatisch ist. Ganz ähnliche Tendenz wartete offenbar in dem jüngst in diesen Blättern veröffentlichten Antwortschreiben der Preßburger Gemeinde an die Pesther. Nun aber entsteht die Frage, die in Ungarn auf den Lippen aller Gesinnungsgenossen zu finden ist: Warum thut denn Preßburg gar nichts Positives zur Abhilfe? — Man hat dort ganz richtig die Bedeutung des Memorandums erkannt, man hat sich dort intelligent genug gezeigt, sich nicht düpiren lassen