Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1867)
- Date
- 1867-08-07
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2446951-2447291-2447323--05380-2460883- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
563 Erklärung des Aruch durch nicht genau mit dem. eben genannten griech. Worte, zusammen. Mussaphia, der bereits die griech. Abstammung dieses Wortes erkannt hat, erklärt: njtaan 'S jonin n'aii’ 'bl ''S. Daß dieser nicht og%tg (testicula) meinen könne, geht deutlich aus seinen Worten, hervor. Wenn wir aber statt tonn lesen würden jnnn und daher auch rann, tu r-nn emendiren müßten, so hätten wir das entsprechende griech. ogog oder og’g'og „der Bürzel, das Ende des'Steißbeins, woran der Schwanz bei Thieren und Vögeln sitzt" (Schneider Lex.), wovon ovgu „der Schwanz". Was ist aber nun na« oder na.u, das nach allen Erklarern ganz dasselbe sein soll wie rann;, dürste es vielleicht erlaubt sein,, auch hier zu einer Emendation Zuflucht zu nehmen und das. a in n zu. verwandeln, daß wir an« gleich ogog. hätten?. S. 56 wird vvw B: durch qn»r«, quamvborem erklärt; es ist jedoch hier zu bemerken, daß die Frage „warum, weßhalb? immer durch nöbtt zum Unterschied von «o*?« „also, folglich" gegeben wird. Zu 'dvd« (S. 57) führt B. den-von Mas Levita im Thischbi dargelegten Unterschied zwischen 'da^« „wenn" und «hob« „wenn nicht" an, eine Unterscheidung, die bereits R. Tam macht (vergl. Tosaphoth zu Megilla f. 2la. Schlagw. «vO^>«) und bemerkt dazu, daß dieser Unterschied nicht durchgehe. Wenn nun, wohl als Beleg hierfür, 'iav a«r ntvy ab nn 'bahn (Sanh. f. 49 a.), das allerdings dem Sinne nach „wenn nicht^ bedeutet, citirt wird, so muß B. ein fehlerhaftes Talmudexemplar Vorgelegen habenunsere Tälmudausgabeu schreiben dort richtig «dvd«. Wir wüßten nicht eine Stelle, die dev von Tam und Levita ausgestellten Regel entgegen wäre. S. v. «stoi« (S. 66) citirt. B: nnn «m« na HUüHtb (Sabb. f. 128 a.) und übersetzt „anaa videus fiustum carnis crudum“ („eine Ente, die ein rohes Stück Fleisch, steht"). Hier hat. B. das Wort nnn zu wörtlich genommen und daher eine Erklärung gegeben, deren Sinn man vergeblich suchen wird, nn, das ursprünglich allerdings sehe« bedeutet, wird unzählig gebraucht wie das mischnaitische n«n (rad'. n«n, sehen) — zu brauchen, zu gebrauchen, dienlich, und so heißt die von B. angeführte Stelle nichts anderes, als „eine Ente, die als «aoi« zu gebrauchen ist," d. h. welche man, um sie zu essen, nicht zu kochen nöthig hat, sondern deren zartes Fleich man ungekocht genießen kann. Ueber den griechischen Ursprung, des Wortes n:«npmaa« oder p^pniao« (S. 74) vergl. Sachs Beitr. I, 133, woselbst dasselbe mit efißovqixXov, gleichbedeutend mit £ot>$»xavUay Bündel von Decken, zufammengpstellt ist. Zu.' dem Artikel «naa« (S^ 74.) ist eine größere Bemerkung, nothwendrg. B. schreibt: «naa« n'»yac£r?«r aut qul factua. fuerit: angaria: B. mefczia 78 a. Mischna. Sermo eat de asino ad itec simpliciter conductoet factuB tuerit angaria, i. e. eo »d opiu* servile publicum usus fujerit conductor (sie!); tune tenetur abusum domino suo compensare. Distinguit ibi öeraaramnn «'na:« pa luter augariam redeuntem, i. e. ordinarium, quae saepe seiet praestari, pai mnnn na'«» «’naa« et luter augariam non redeuntem, i. e. extraordinariam operam (!). B. also meint, daß an der angef. Stelle abgehandelt werde, ob dem Elgenthünwr' Zahlung geleistet werden müsse, sobald der Führer das Thier für öffentliche Arbeiten (angaria) verwendet habe, und läßt dieGemara einen Unterschied machen zwischen wiederkehrender, d. h. gewöhnlicher und nicht wiederkehrender d. h. außergewöhnlicher Angaria. Diese Erklärung ist aber von Anfang bis Ende falsch: es ist nicht davon die Rede, daß der Führer das Thier fffr die Angaria verwendet, auch nicht, daß dem Eigenthümer der Schaden zu ersetzen sei und endlich ist mvn «naa« nicht „ordentliche, regelmäßig wiederkehrende Angaria", wie auch mm na'«» «naa« nicht „außerordentliche Angaria" bedeutet. Dieses zu beweisen, führen wir die bezügliche Talmudstelle wörtlich an: «'naa« rparpaw i« npnanr nrann n« nauifrr n'Djny a«n nnazrj i« rmo i»as^ nn id non« nnnn «'naa«-a «n« ia«r* an no« 'oa :n>ön :~nDn ib tojt6 3”rrnnrn na'«» «'naa« i>a«D. h. ,Mer einen Esel miethet, und dieser wird unterwegs blind, oder wird zum Fröhnd ienst genommen (nämuch von den Schergen-, die' den BKuern unterwegs die Thiere ausspannen und fortführen), so kann er zu ihm sagen: Behalte was du hast. (Hierzu Raschi: Der'Vermiether kann #.m Miether sagen: Nimm es, wie es ist; ist es' geblendet, so mag der Miether sehen, wie er mit dem blinden Thiere vorwäres kommt, ist es zum Fr ohndienst genommen, so mag er warten, bis es wievergebrachi wird. Der Vermiether hat dem Miether kein anderes Thier zu stellen, noch hat er nöthig, ihm die Miethsumme zurückzugeben.) Ist es aberunterwegs gestorben, so ist er schuldig, ihm einen andern Esel zu stellen. (Raschi: Der Vermiether hat dem Miether ein anderes Thier zu stellen, oder ihm die Miethsumme zurückzuzahlen.) Hierauf bemerk Rab.: Daß der Vermiether bei der Wegnahme zum Frohndienste kein anderes Thier zu stellen hat, das ist nur bei nnnn «'naa«, jedoch bei mnn na'«» «naa« hat er ihm ein anderes Thier zu geben." Denn im letztern Falle, bemerkt Raschi, ist es so gut, alö ob es gestorben wäre, jedoch im erstern Falle, setzen Thosaphat hinzu, mag er seine Arbeit austchieben, bis daS Thier wie-