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Der Israelit · 1867-08-07 · Heft 32 (7.8.1867) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 32 (7.8.1867)
Date
1867-08-07
Page
– (sequence 18)
Language
German
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562 der konservativen nicht gestoßen, dahier auch zur Geltung zu bringen, und daher auch unsere Mchgiebigkeit in dieser Beziehung. — Gleichzeitig muß bemerkte Werden, daß der Herr Einsender in den Anzeigen Nr, 23, S. 393 und 394) mit vollem Rechte den Ausspruch thun konnte, daß keine Bestimmung in der S. O. auf einen Widerspruch von uns gestoßen ist.. Und dennoch sprachen uno sprechen wir von Concessionen. Die Sache verhaltstch aber also. Beider Berathung der qaaest. S. - Ö. im Anfänge des Jahres 1863 mußten wir — um den imdw zu erhalten — Manches nachgeben, was uns nicht lieb war. Bei der durch unliebsame Kundgebungen nothwendig gewordene Revision der S.-O. Ende 1866 war von keinem Drängen mehr die Rede; es entstanden auch keine Differenzen zwischen dem Rabbiner und der Verwaltung. Elfterer mußte beherzigen: mn u’« aw Tan» po noo) und die Verwaltung, hat ihren guten Willen dadurch bethLtigt, daß sie den größeren Theil der früheren S.-O. (etwa 3/±) streichen ließ und mit § 37 und 59 dem Rabbiner seine Rechte auf dem Gebiete deS Ritus ungeschmälert ließ. Bei der Revision, nicht aber bei der ersten Berathung hat der geehrte Herr Einsender milgewirkt; er sprach also die Wahrheit nach bestem Wiffen. Wir haben nichts mehr beizufügen und zeichnen Bamberg, am 14. Siwan 5627. Rabb. Dr. Kodak. Die neue von Fischer (und Gellte) besorgte Ausgabe des Äurtorf'schen Lexicon Chaldaicum talm. et rabb. (Leipzig- 1866.) Besprochen von Dr. A. Sulzbach. (Fortsetzung.) suttniN (S. 28.) hält B. für einen Ortsnamen, das Wort bedeutet jedoch „Vogel Phönix". Vergl. Aruch. ktnx mp« (S. 44.) übers. B. ux,or viri, seil, alieni, i. e. adultera. Das letzte Wort „adultera" („Ehebrecherin") hätte in der Erklärung, fortbleiben müssen, ttf’x ntew ist überhaupt jede verheirathete Frau, durchaus nicht Ehebrecherin; so wird z. B. die Frage aufgeworfen: eine Frau, die von ihrem Manne, der auf dem Krankenbette liegt, einen Scheidebrief erhält mit der Bedingung, daß derselbe alsdann schon von heute an in Gültigkeit treten solle, für den Fall, daß der Mann an dieser Krankheit sterbe, wie diese Frau in der Zwischenzeit, von der Uebergabe der Scheidungsurkunde bis z«m Tode des Mannes zu betrachten sei? worauf R. I>huda den Bescheidgibt, fid sich wiv irm* N2nnrakkvn Beziehungen. (Gittin. f. 25 a.) Das kann doch nun unmöglich heißen, daß» sie» wie ein» Ghrbvechevik angesehen werde. Nein, durchaus nicht! Es heißt nichts Anderes, als daß sie nicht als geschieden; sondern als verheirathet zu betrachten sei, daß sie nämlich sowohl in Besitzaller Rechte, die ihr auS dem Eheverhältrrißerfließen, bleibe, wie sie auch alle Folgen zu tragen hat, wenn sie das bestehende Verbältniß bricht. Dahwauch Raschi z. St.: Ist der Mann ein Kohen, so blerbt sie im Genuß dev Hebe, die an diesen entrichtet wird, verletzt sie die Ehe durch Umgang mit Anders», so verfällt sie dem Gerichte. Ad vocem (S. 45.), das B. nach Raschi (8. Mezia f. 59 b.) durch plaga, calamitas wiedergibt, indem er es von n2J ab leitet, ist Folgendes zu bemerken: Zu Gen. 7, 23. nj netizni bemerken Ber. rabba c. 32 und Tanchuma z. St., daß auch Noah gelitten habe; nach einer Meinung sei durch die ungewohnte Kälte das Blut aus seinem Körper hervorgequollen, nach einer andern sei er von einem Löwen, für dessen Fütterung er nicht zur rechten Zeit gesorgt, verletzt worden. Man könnte leicht zu der Meinung verleitet werden, daß die Rabbinen an dieser Stelle das biblische als Schlag oder Plage in agadifcher Weise gedeutet hätten, was uns alsdann eine Parallele für das von B. gebrachte Citat aus B. Mezia böte, wenn nicht sowohl in Ber. rabba, wie in Tanchuma der Nachdruck darauf gelegt würde, daß nach der Interpretationsregel das -jn stets eine Verminderung andeute, und dadurch also die Rabbinen genöthigt waren, irgend einen Grund aufzufinden, der es rechtfertige, daß Nvah, der doch dem allgemeinen Untergange entronnen war, nach der leisen Andeutung der hl, Schrift stch dennoch nicht im vollkommenen Wohlbehagen befunden habe. Da also für das -j{< in B Mezia keine Parallele sich findet, so bieten sich uns zur Erklärung dieses Wortes, nur zwei Möglichkeiten, daß es entweder, wie Muffaphia meint, griech. Ursprungs sei, wie auch dann Castellus das griech. Wort «/<>§ hierfür gibt, oder daß nicht "]N, sondern fjk gelesen werden müsse, wie manche Talmudausgaben haben. (S. die Randglosse zur Wiener Talmudausg.) Die Etymologie des Wortes N2t< oder N2p (S. 45.) ist sehr dunkel. Dasselbe findet sich an zwei Stellen im Talmud: Track Erubin f. f>3 b., woselbst erörtert wird, ob dasselbe mit tt oder y geschrieben wird und in Mischnah Bechoroth VI. b. An letzterer Stelle liest aber Maimonides T\nn, und so hat. auch Aruch gelesen. (Vgl. Aruch s. v. mn, woselbst gesagt, daß dieses Wort dasselbe wie N2rr sei.) Sachs (Beitr. I, 121.) meint, daß es „vielleicht" das griech. öqxh; sei, jedoch trifft die dem Sinne nahekommende

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