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Der Israelit · 1867-08-07 · Heft 32 (7.8.1867) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 32 (7.8.1867)
Date
1867-08-07
Page
– (sequence 20)
Language
German
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464 derkommt, die Versäumnr'ß jedoch braucht nicht ersetzt zu werden. Co ist also gerade das Umgekihrte gemeint von dem, was B. sagt, nicht dem Eigenthümer ist etwas zu ersetzen, sondern umgekehrt, der Eigenthümer hat dem Miether in gewissen Fällen zu vergüten, und 'vn 'jjk ist nichts anderes, als die Angaria, die von der Regierung wieder zurückgegeben, 'n ru»ew hingegen diejenige, die zurückbehalten wird. (Fortsetzung folgt.) nsnto m mwn Anfangs-Unterricht in der Mosaischen Religion der Israel. Volksschulen im Kaiserthume Oesterreich. — ^">'12 m Mos. Religionslehre für die HI. u.IV. Klasse rc. Wien, k. k. Schulbücherverlag 65, resp. 63, beurtheilt von vr. J. Hildesheimer. (Fortsetzung.) Nun wird r^'28 "v.w ,n^sn im .pcn -njn pi r"p ici ,nDB a-pa pcn von Tagesanfang hinauf-, 2'->z?O und nmo vom Nachtwerden zurückgerechnet. Es ist nämlich die Gränze des eigentlichen w"p pt 3/is ---- V4 des Tages; n^en — 4/i2 — * i/3; hdn nDD 2^1/2 ysn (denn jene Ansicht im «'on O. Ch. 443, 1, welche immer zwei Stunden von nruo p: zurückrechnet, also immer 10*/. Uhr annimmt, wird nicht recipirt. M. Abr. 443, 3), pcn p; — J/i2, njop -njc 2Vv Stunden, d. h. 2'/s. V12 des Tages; früh — (siehe weiter) l1/**5/^ des Tages. Wird es also z. B. ncs :ny um 5 Uhr Tag und um 7 Uhr Nacht, ist der Tag also — 14 Stunden lang, so ist das Zwölftel — T/e Stunde 1 Stur de 10 Minuten, also Ende v"p pi um 8>/„ des n*?'Dn pnn -ud« 9 Uhr 40 Min., nsne/ pr cn 10 Uhr 50 Min., rutsp “mio frübestens 4 Uhr Min. : früb — anyo 5 Uhr 32V^ Min. Hiernach sind die Gebetstunden für jeden Tag im Jahre sehr einfach zu bestimmen. — Soweit über die Zeitangaben. Außerdem wiinnult aber diese wichtigste Stelle im ganzen Buche noch von vielem Unrichtigen. Es ist nämlich nicht wabr, daß das yo» nach der angegebenen Zeit unersetzlich ist; vielmehr kann dasselbe in der nächsten Stunde (Zwölstel) sogar noch mit den Benediktionen, ohne dieselben aber am ganzen Lage, gesagt werden. Die muß ergänzt werden, daß, wenn solche aus Versehen oder durch äußeren Zwang versäumt worden, nach der nächstfo^ genden noch gebetet «erden kann. Ferner, daß UJ’2n nur im Sommer gebetet werden kann, sowie daß es wahrscheinlich unrichtig ist, daß die eigentliche n^'rn auch von uns noch gebetet werden kann, weil es eben nicht nöthig ist (Vgl. O. CH. 101,1 Anmerk, lü"y p^n1? *1«); beim anyo fehlt, daß dasselbe Ln der Gemeinde auch schon %• V12 vor Sonnenuntergang gebetet werden kann (wie auch §. 229 in Parantese nur flüchtig angedeutet). — Das Schrecklichste der Schrecken ist nun aber §. 318. Objektiv wohl beginnt der puw allerdings nach Sonnenuntergang; für uns jedoch, und darauf allein kommt es hier an, beginnt derselbe viel früher, und wer sich an dieses Buch hält, kann dazu kommen an jedem nat? tp"n2"a einen nV’pD iiDtt psD und an onissn Ol' einen naa hdn pDD, so wie am 210 cn» einen psD n"Pi nr; ddn zu thun. Es ist nämlich „nach Sonnenuntergang" eben das Sichtbarwerden der Sterne, (caaisn rusy nj/’p^n rpo). (Ist es nicht auffallend, baß der Ls. hier diplomatisch, und ohne viel Aussehen zu erregen, nach Sonnenuntergang bei dem viel „unschädlicheren" 2»apo Gebete deutlich sagt nach Sichtbarwerden der Sterne?) Allermindestens eine halbe Stunde früher, ohne besondere Rtgorosilät eine Stunde, vielleicht ober 2 Stunden früher, (vergl M. Ab. zu 261, 9) soll die Sabbat- und Feiertagsruhe beginnen. I 27, II §. 222 wird gesagt, vor und nach jedem Genüsse muß ein Segensspruch gesprochen werden. Dwß ist falsch und führt zu ständigen no-a n^csa1?. Vor jedem, auch dem kleinsten Genüsse nämlich soll allerdings ein Segensspruch geschehen; nicht aber nach jedem, sondern nur bei dem Genüsse eines im Ritual-Gesetz bestimmten Minimum. §, 227, Ali. 2, soll die Benediktion u»nrw über eine, „eben reif gewordene Frucht" gesprochen werden. Falsch! Ob „eben reif geworden" oder nicht, ist gleichgültig; es braucht nur die zuerst unter dieser Art genossene in demselben Jahre gereifte Frucht zu sein. Uebrigens ist auch der erste Theil der dort angegebenen Bestimmung, daß dieser Segensspruch „für alles Neue von Bedeutung für unseren Gebrauch" gesprochen werde, unrichtig; eS geschieht dieß nur bei erworbenen Realitäten und Kleidungsstücken. (Vgl. M. Abr. 223, 5). (Fortsetzung folgt.) VerantworUiche Redaction: 1)r. Lehmann. — Verlag der Le SKouj'schen HofbuHhandlUNg. — DampstSchnellprefsendruck von I. Gottsleben in Mamz.

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